Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Bisherige Entwicklung der Agrarpolitik
Fleischkontrolle (Art. 50 VSFK)66, Milchprüfungsverordnung (Art. 10 MiPV)67, Verordnung über die Primärproduktion (Art. 9 VPrP)68 sowie Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Art. 25 Futtermittelverordnung)69. Der NKP soll konkret dazu dienen, die Äquivalenz mit den EU-Regelungen betreffend Kontrollen im Lebensmittelbereich zu gewährleisten sowie ein einheitliches und risikobasiertes Konzept zu erarbeiten, um Mehrfachkontrollen und Doppelspurigkeiten beim Vollzug dieser Erlasse zu vermeiden. Seine jährliche Anpassung erlaubt Flexibilität bei Veränderungen.
Der Abbau von Vorschriften und Auflagen kann einen eher geringen Beitrag zur Kostensenkung leisten. Zudem sind die Bestrebungen zur Harmonisierung von technischen Vorschriften mit entsprechendem Recht der EU bzw. zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen bereits sehr weit fortgeschritten. Eine viel grössere Rolle als Vorschriften und Auflagen spielt der allgemein hohe Lebensstandard in der Schweiz, welcher ein hohes Kostenumfeld zur Folge hat. Für die Schweiz kommt die Kleinräumigkeit der Märkte hinzu, die sich auf den internationalen Beschaffungsmärkten nachteilig bemerkbar macht und im Inland oft eine tiefere Wettbewerbsintensität zur Folge hat.
1.2.2.8 Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung
Unterstützung der Landwirtschaft gemäss OECD
Die Stützung der Schweizer Landwirtschaft mittels Grenzschutz und staatlicher Transferzahlungen (z.B. Direktzahlungen oder Marktstützungsbeiträge) ist gemäss OECD von rund 8 Milliarden Franken in den Jahren 1990/92 auf gut 6 Milliarden Franken in den Jahren 2006/08 gesunken. Weltweit gesehen hat die Schweiz jedoch nach wie vor eine der höchsten Agrarstützungen. Die produktgebundene Stützung (v.a. Grenzschutz und Marktstützungsbeiträge) hat gar um 3,5 Milliarden Franken abgenommen, während die übrige Stützung, insbesondere durch die Einführung der Direktzahlungen, zugenommen hat. Die Kosten der Agrarstützung sind insgesamt um 25 Prozent gesunken, und es hat eine Lastenverschiebung von den Konsumenten zu den Steuerzahlern stattgefunden, sodass heute beide Gruppen die Kosten je zur Hälfte tragen.