Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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von Art. 36b auf den 1. Mai 2015 zu, weil die Branche nach ihrer Auffassung die Vertragsmodalitäten selber erarbeiten kann.

Berechtigung für Milchzulagen

Ein Grossteil der Kantone, die SVP und BDP, sowie der SBV, die SMP, Fromarte und viele landwirtschaftliche Organisationen wollen, dass die Zulage für verkäste Milch künftig nur für Käse, der einen minimalen Fettgehalt aufweist, ausgerichtet wird. Eine derartige Eintrittsschwelle soll vom Bundesrat festgelegt werden und eine unerwünschte Stützung der Produktion von Magerkäse unterbinden. Einige dieser Kantone und Organisationen weisen gleichzeitig auf die Notwendigkeit hin, Ausnahmen von einer Eintrittsschwelle für regionale oder traditionelle Sorten, wie zum Beispiel für Ziger und Sauerkäse, zu gewähren. Die SMP möchte überdies, dass der Bundesrat einschränkende Vorgaben machen kann, um beispielsweise gesetzeswidrig vermarkteten Käse von Zulagen auszuschliessen. Fromarte fordert ebenfalls eine Eintrittsschwelle bei der Berechtigung zur Zulage für Fütterung ohne Silage, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, die nicht der Schweizer Qualitätsproduktion entsprechen.

Ergänzend zur Eintrittsschwelle, möchten die SVP und BDP sowie der SBV, die SMP und viele landwirtschaftliche Organisationen, dass der Bundesrat die Zulage für verkäste Milch zusätzlich nach Fettgehalt des Käses abstufen kann. Die Emmi opponiert einer Abstufung der Zulage für verkäste Milch nach Fettgehalt, weil sie Abgrenzungsprobleme und Administrationsaufwand befürchtet.

Die Kantone AG und JU verlangen, dass für alle vom Bund eingetragenen Käsesorten (alle Festigkeitsstufen), die ein offizielles Qualitätszeichen tragen, die Zulage für Fütterung ohne Silage ausgerichtet wird.

Festlegung der Höhe der Milchzulagen auf Gesetzesstufe

Die FDP stimmt der Aufhebung von Art. 38 Abs. 3 zu. Die Kantone UR, GL und GR stimmen der Aufhebung einer festgelegten Höhe der Zulage für verkäste Milch im Landwirtschaftsgesetz zu, sofern der Bundesrat in seiner Botschaft die Beibehaltung der derzeitigen Zulagenhöhe zusichert. 13 Kantone (LU, SZ, OW, NW, ZG, FR, BL, AR, AI, SG, AG, TG, VS), die SVP, die CVP und die BDP, sowie der SBV, die SMP, die VMI, Fromarte und viele weitere nationale, kantonale und regionale land- und milchwirtschaftliche Organisationen lehnen die Aufhebung von Art. 38 Abs. 3 LwG dagegen ab und beantragen, dass diese wichtige Unterstützung der Milchproduzentinnen und Milchproduzenten mit einem konkreten Betrag im Gesetz verankert bleibt. Eine grosse Mehrheit dieser 13 Kantone sowie der genannten Parteien und Organisationen verlangt eine Zulage für verkäste Milch von 15 Rp./kg, die der Bundesrat in Abhängigkeit der Produktionsmenge und des vom Parlament beschlossenen Kredits anpassen kann. Eine Zulage von mindestens 15 Rp./kg fordert die Fromarte. Die allermeisten Organisationen möchten die Höhe der Zulage zumindest bis 2017 im Gesetz definieren. Die Fromarte setzt sich für eine unbefristete Festlegung der Zulagenhöhe ein, damit Kontinuität gewährt ist und die Käsereistrukturen weiterentwickelt werden können. Nach Meinung der Emmi muss die Zulage dynamischer angepasst werden können, wie es für die Beiträge nach dem "Schoggigesetz" der Fall ist, um die Währungssituation zu berücksichtigen.

Zehn Kantone (LU, SZ, OW, NW, ZG, FR, AR, AI, AG, TG), die SVP und BDP, sowie der SBV, die SMP, die VMI und viele land- und milchwirtschaftliche Organisationen beantragen, die Höhe der Zulage für Fütterung ohne Silage unverändert bei 3 Rp./kg im Landwirtschaftsgesetz festzulegen. Höhere Zulagen beantragen die Fromarte (mindestens 4 Rp./kg zur Stärkung der Qualitätsproduktion), der Kanton TI und AGORA (6 Rp./kg), der Kanton VS (8 Rp./kg) und die Sortenorganisation Gruyère (mindestens 8 Rp./kg). Emmi möchte dagegen eine Zulage für Fütterung ohne Silage von höchstens 3 Rp./kg und die FDP lehnt eine Festlegung im Gesetz ab. Die Kantone UR und GR sind, unter der Bedingung einer klaren Zusicherung der Höhe in der Botschaft des Bundesrates, einverstanden, die Zulagenhöhe nicht mehr auf Gesetzesstufe festzulegen. Der Kanton SG postuliert die generelle Aufhebung der Zulage für Fütterung ohne Silage und eine Umlagerung der frei werdenden Finanzmittel zu den Produktionssystembeiträgen. Für Ziegen- und Schafkäse soll die Zulage für Fütterung ohne Silage ebenfalls bezahlt werden, postulieren der SBV und mehrere landwirtschaftliche Organisationen.

Aufhebung der Gesetzesbestimmungen zu den Milchbeihilfen

Der SMP akzeptiert die Aufhebung der Artikel 40-42 und Emmi die Aufhebung der Artikel 40 und 41 nur unter der Bedingung, dass eine andere Rechtsgrundlage für ein Interventionssystem auf dem

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