Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten
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Die Bezeichnung der Beiträge wird von einem Grossteil der Kantone, LDK, KOLAS, SBV und weiteren vorwiegend bäuerlichen Organisationen unterstützt. Dies aufgrund der zielspezifischen Benennung. Neun Kantonen (LU, SZ, ZG, AR, AI, AG, TG, TI, JU), die SVP, der SBV, Mutterkuh Schweiz, SGP und weitere bäuerliche Organisationen fordern eine Überprüfung der Beitragsbezeichnungen Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge und Anpassungsbeiträge.
Umsetzung und Vollzug
Eine Mehrheit der Kantone, die LDK, die KOLAS, nationale Parteien (FDP, GLP, BDP und EDU),
bäuerliche Organisationen (SBV, SGPV, VKMB, Bio Suisse, SMP) fordern einen einfacheren Vollzug, sowohl für die Landwirte wie auch für die kantonalen Vollzugsstellen. So begrüssen die Kantone SZ, ZG, SH, AI und TG sowie die LDK die Abschaffung der Hofdüngerverträge beziehungsweise deren Ersatz durch ein elektronisches Liefersystem. Im Bereich der Bewirtschaftung der NHG-Inventare möchten dieselben Kantone und die LDK das Vertragswesen ebenfalls abschaffen. Die KBNL fordert, dass der Vollzug des NHG bei den kantonalen Naturschutzfachstellen bleibt. Die genannten Kantone und die LDK wünschen zudem rechtliche Grundlagen für die elektronische Agrarsystemadministration. Kritisch beurteilt von den Kantonen SZ, SO, BL und AG und der BDP wird der Vorschlag, mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen neben der Vernetzung ein zweites Instrument mit regionaler Ausrichtung zu schaffen. Sie fordern, dass diese Instrumente zusammengeführt resp. Synergien genutzt werden. Die Komplexität bei der Umsetzung der Landschaftsqualitätsbeiträge sowie teilweise der Biodiversitätsbeiträge wird von einem Grossteil der Kantone, LDK und weiteren Organisationen als kritisch beurteilt.
3.4.1 Eintretens- und Begrenzungskriterien
Begrenzung auf bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe
Die Kantone GR und AG, die GLP sowie einzelne Organisationen wollen Direktzahlungen an alle juristischen Personen ausrichten oder dies zumindest prüfen. Neun Kantone (SZ, OW, NW, ZG, AR, AI, SG, TG und JU) und der MGB begrüssen explizit den Vorschlag der Vernehmlassung.
Fünf Kantone (LU, SO, TG, VD und VS) und die KOLAS fordern Direktzahlungen für Schulgutsbetriebe oder grundsätzlich für Betriebe der öffentlichen Hand. Die SP, die Grünen, VKMB und weitere Organisationen möchten Direktzahlungen auch an Genossenschaften ausrichten. Der Kanton VS, SVP und BDP, sowie SBV und weitere vor allem bäuerliche Organisationen möchten Direktzahlungen für juristische Personen erleichtern.
Mindestarbeitsaufkommen in Standardarbeitskräften (SAK)
Ein Mindestarbeitsaufkommen in SAK als Eintrittsschwelle wird von der GLP und dem VKMB kritisiert. Diese wünschen, dass nur der administrative Aufwand als Kriterium gilt und anstelle der SAK-
Untergrenze ein Mindestbetrag für die Direktzahlungen pro Betrieb definiert wird.
Explizite Zustimmung zu den gemachten Vorschlägen finden sich bei neun Kantonen (ZH, SZ, OW, FR, SG, AG, TG, NE und JU), Coop und einigen Organisationen vor allem aus Verarbeitung und Handel. Der Kanton SH, die SP, GPS, Agrarallianz sowie einige weitere bäuerliche Organisationen, Tierschutzorganisationen und der SKS wollen die heutige Regelung belassen. Der Kanton TI möchte zumindest im Berggebiet nichts ändern. Neun Kantone (UR, NW, SO, BL, SH, AR, GR, VS und GE),
SVP, CVP und BDP sowie MGB, Verein Vision Landwirtschaft, STS, bäuerliche Kreise und weitere Organisationen wollen nur die Faktoren anpassen. Die Kantone LU, OW, ZG und AI sowie die KOLAS möchten die SAK-Grenze nur für Neueinsteiger erhöhen. Ein Grossteil der Kantone, die KOLAS, die Grünen und verschiedenste Organisationen aus allen Bereichen stellen Forderungen nach neuen SAK-Werten für spezifische Betriebszweige.
Mindestanteil betriebseigene Arbeitskräfte
Der Kanton LU und die GLP möchten den Mindestanteil betriebseigener Arbeitskräfte streichen. 13 Kantone (UR, SZ, OW, NW, ZG, AR, AI, SG, GR, TG, TI, GE und JU), die KOLAS, SVP, MGB, SBV und weitere bäuerliche Organisationen unterstützen explizit deren Beibehaltung. Der Kanton JU und AGORA fordern den Bundesrat auf, in der Verordnung Kontrollinstrumente zu definieren.
072.10/2009/00749 \ COO.2101.101.5.1071125