Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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SBV will die Bewirtschaftungsanforderungen im Sömmerungsgebiet in der Sömmerungsbeitragsverordnung regeln. SAV und SAB wollen den Querbezug zum ÖLN streichen.

3.4.2 Beitragsberechtigte Flächen

Direktzahlungen auf Bauland

Die Kantone LU, OW, ZG, SO, die KVU, die SP und einige Organisationen wie die Agrarallianz, Vision Landwirtschaft, Pro Natura und Coop begrüssen den Vorschlag, auf Bauland keine Direktzahlungen auszurichten. Die SVP unterstützt den Vorschlag nur unter der Bedingung, dass der Verlust vollständig mit Anpassungsbeiträgen kompensiert wird. 14 Kantone (UR, SZ, FR, SH, AI, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE und JU) und die KOLAS sowie CVP, die Günen, EDU, der SBV und weitere bäuerliche und andere Organisationen möchten unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Direktzahlungen auf Bauland ermöglichen. AR, VS und JU wünschen eine Übergangsregelung von 6 Jahren oder eine Beschränkung auf Flächen, die neu eingezont werden. Der VKMB will den Ausschluss nur für Eigentümer (nicht für Pächter).

Beiträge auf Sömmerungsflächen

Auf Sömmerungsflächen auch Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge auszurichten wird vom Kanton UR, der SP und den Grünen unterstützt. Auch der SAV, Bio Suisse, IP-Suisse, Agrarallianz und einige vor allem bäuerliche Organisationen äussern sich positiv zu diesem Vorschlag. SP, GPS, SAB, Bio Suisse, IP-Suisse, Verein Vision Landwirtschaft, Interessenvertreter Berggebiet, Agrarallianz und einige vor allem bäuerliche Organisationen möchten auf Sömmerungsflächen noch weitere Beitragsarten einführen.

Landwirtschaftliche Pflegefläche

Die Mehrheit der Kantone und die KOLAS, SP, BDP und viele Organisationen aus allen Bereichen lehnen die Einführung einer neuen Kategorie „Landwirtschaftliche Pflegefläche“ ab. Der Kanton TI fordert die Streichung von Art. 70a Abs. 4. Der Kanton AG möchte den Vorschlag überdenken und eher die LN in zwei Kategorien einteilen, UR eher die LN ausdehnen und SH bei Schutzobjekten sicherstellen, dass die Biodiversität Priorität hat. Agridea beantragt eine Aufteilung der LN in verschiedene Unterkategorien.

3.4.3 Ökologischer Leistungsnachweis

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) als Grundvoraussetzung

Die meisten Kantone sowie LDK, KOLAS, SVP und die bäuerlichen Organisationen begrüssen die Beibehaltung des ÖLN als Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen - fordern jedoch keine weitere Verschärfung und Verkomplizierung. KVU, Greenpeace Schweiz, ProNatura, SVS und WWF begrüssen die Beibehaltung des ÖLN ebenfalls, beantragen jedoch eine verstärkte Ausrichtung des ÖLN auf die Umweltziele Landwirtschaft (UZL). Die KBNL fordert, die Aufzählung der zu beachtenden Gesetzgebungen in Art. 70a Abs. 1 Bst. c mit dem NHG zu ergänzen.

Geeigneter Bodenschutz

Acht Kantone (LU, OW, ZG, SO, AI, SG, TG, GE), die KOLAS, sowie Agrarallianz, SKS, BGS und SL begrüssen die vorgeschlagenen Massnahmen. Die Mehrheit der genannten Kantone betont jedoch, dass ein wirksamer Bodenschutz ausschliesslich aus einer standortgerechten Bewirtschaftung besteht. SVP, SBV, AGORA und die bäuerlichen Organisationen stimmen den vorgeschlagenen Massnahmen zu, sofern keine Verschärfungen und keine Zunahme der administrativen Kosten erfolgen.

UR, GR, KVU, KBNL, und IKL begrüssen die Einführung der Erosionsrisikokarte zur Verbesserung des bisher ungenügenden Vollzugs. Der Kanton ZH und SVGW beantragen die Ausdehnung der Massnahmen auf den gesamten Gewässerschutzbereich für nutzbare Grundwasservorkommen. Der SVGW beantragt zudem, keine Ackerbaubeiträge für Flächen in Schutzzonen auszurichten. Die Kantone AG und JU und der SGPV äusseren Bedenken zur Einführung der Erosionsrisikokarte. PIOCH und KIP äussern sich gegen die Einführung.

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