Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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Der Kanton ZH, KIP und der Beratungsring Gemüse beantragen die Wiedereinführung des (überarbeiteten) Bodenschutzindexes. Die KIP beantragt, dass keine Beiträge für das offene Ackerland ab Hanglagen von 18 % ausgerichtet werden.

Pflanzenschutz

Der Kanton JU, die SVP und der SBV sind für eine Beibehaltung der heutigen Anforderungen. ZH, der VKSC und die Umweltorganisationen beantragen weitergehende Massnahmen zur Verminderung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer.

Biodiversitätsförderflächen: Aufhebung der 7%-Anforderung in den Bergzonen III und IV

OW, ZG und die KOLAS, die SVP, sowie der SBV und viele bäuerliche Organisationen unterstützen die Aufhebung der 7%-Anforderung in den Bergzonen III und IV. Die Agrarallianz, der MGB, Bio Suisse und regionale Bio-Organisationen unterstützen die Aufhebung, falls genügend Gelder für Qualitätszahlungen zur Verfügung stehen, und falls die Tierbeiträge tatsächlich auf die Fläche umgelagert werden. Produzenten-Organisationen (Suisseporcs, VSGP, Gallosuisse) fordern die Aufhebung der 7%- Anforderung in allen Zonen.

Neun Kantone (LU, UR, SZ, NW, SO, AI, GR, AG, NE) und die KVU stehen dem Vorschlag kritisch gegenüber, weil der Anteil Biodiversitätsförderflächen je nach Region sehr unterschiedlich ist. Die KBNL Iehnt nicht nur die Aufhebung der 7% ab, sondern sie fordert 10% in den Bergzonen I und II und 15% in den Bergzonen III und IV. Die Natur- und Umweltschutzorganisationen lehnen die Aufhebung ab.

Vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Inventarflächen nationaler Bedeutung als ÖLN-Auflage

Sechs Kantone (LU, SG, SH, GR, AG, NE), die KBNL, die Grünen, Bio Suisse und die regionalen Bio-Organisationen, sowie Natur- und Umweltschutzorganisationen, BöA und AGöAA befürworten, den Vorschlag. Sie regen den Einbezug der regionalen und lokalen Objekte an. Die SVP und der SBV begrüsst die Harmonisierung, falls die Inventarflächen als BFF gelten. Ablehnend äusserten sich die Kantone SO, VD, VS und NE, sowie die Prométerre, die KIP und einige bäuerliche Organisationen.

Fünf Kantone (LU, OW, ZG, AI, TG) und die KOLAS machen auf mögliche Widersprüche zwischen RPG, GSchG und dem ÖLN aufmerksam.

Änderungen des Gewässerschutzgesetzes

Die Günen, Bio Suisse und die regionalen Bio-Organisationen sowie VKMB, Agrarallianz, SKS und befürworten die Änderungen des GSchG ausdrücklich.

Zehn Kantone (LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, SO, GR, TG, TI), KVU und KOLAS begrüssen die Ablösung des Vertragssystems durch ein EDV-basiertes Lieferscheinsystem.

Die SVP, der SBV, Mutterkuh Schweiz, Suisseporcs, SGP, VSGP, und zahlreiche weitere landwirtschaftliche Organisationen stimmen der gesetzlichen Verankerung des zentralen Informationssystems HODUFLU zu, wenn keine zusätzlichen Kosten anfallen. Die Kantone UR, NW, FR und GR sowie die KVU begrüssen die Erfassung in HODUFLU, falls die geplante Pilotphase positiv ausfällt. ZH, FR, AI, VD und JU stimmen der Einführung von HODUFLU mit Forderungen zu (Beibehaltung Vertragspflicht bzw. einfaches System resp. Gewährleistung einer gesetzeskonformen Steuerung sämtlicher Hofdüngerverschiebungen, Ausnahmen bei ausgeglichenen Nährstoffbilanzen). VS fordert, dass kein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht und das System an die Situation der Kantone angepasst sein muss. Gemäss NE fördert HODUFLU die Hofdüngerverschiebungen, was im Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen steht. Greenpeace, Pro Natura und WWF begrüssen die Einführung von HO-DUFLU, fänden jedoch die Einführung von Tierhalterzertifikaten noch besser. GE und PIOCH opponieren gegen die obligatorische Einführung von HODUFLU.

3.4.4 Kulturlandschaftsbeiträge

Allgemeine Bemerkungen

Elf Kantone (BE, UR, SZ, OW, NW, ZG, SO, AR, AI, GR und JU), die KOLAS und die bäuerlichen Kreise unterstützen die Kulturlandschaftsbeiträge im Grundsatz explizit. Der Kanton TG und die KBNL

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