Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 20Fedlex · Ergebnisbericht

Error! Use the Home tab to apply Überschrift 1 to the text that you want to appear here.

Altersgrenze

Die GLP will die Altersgrenze nur für die Anpassungsbeiträge weiterführen. 13 Kantone (LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, AR, AI, SG, GR, TG, GE und JU) und die KOLAS, SVP und BDP, MGB, SBV und weitere vor allem bäuerliche Organisationen unterstützen die Weiterführung der Altersgrenze.

Der Kanton NE fordert, dass bei Personengesellschaften alle Personen die Altersgrenze einhalten müssen. Die SAB will die Altersgrenze in Regionen mit mangelnder Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen flexibel anwenden.

Anforderung an die landwirtschaftliche Grundbildung

Ausser dem Kanton BL und der neuen Bauernkoordination Schweiz lehnt niemand Vorschriften an die Ausbildung grundsätzlich ab. BE, FR, TI und VD, MGB, SAB und SAV sowie einzelne vor allem bäuerliche Organisationen unterstützen die Vorschläge zur Ausbildungsanforderung. VS, NE, GE und JU, AGORA und Prométerre möchten an den heutigen Anforderungen keine Anpassungen vornehmen.

Elf Kantone (LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, SO, AR, AI, GR und TG) und die KOLAS, bäuerliche Kreise und weitere Organisationen wollen die Ausnahme für Betriebe unter 0.5 SAK im Berggebiet abschaffen. Die SVP will dies zumindest geprüft haben.

12 Kantone (LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, SO, AI, SG, GR, AG und TG,) und die KOLAS, BDP, bäuerliche Kreise und weitere Organisationen möchten die Möglichkeit der anderen beruflichen Grundbildung verbunden mit einer landwirtschaftlichen Weiterbildung (DZ-Ausbildung) abschaffen und nur noch das eidgenössische Fähigkeitszeugnis / Berufsattest gelten lassen. FR fordert einen klaren Verweis auf das Berufsbildungsgesetz. Der VKMB möchte die DZ- Ausbildung weiterführen. AGORA und einige weitere Organisation aus der Käse- und Weinbranche wollen weitere Ausbildungen anrechnen.

Einkommens- und Vermögensgrenze

Vier Kantone (UR, SZ, GR und NE), SVP, BDP und GLP, die Vertreter aus Wirtschaft und Handel, der SBV und weitere bäuerliche Organisationen unterstützen die Vorschläge zur Einkommens- und Vermögensgrenze. Der Kanton AG möchte die Grenze für alle Beiträge weglassen. 5 Kantone (ZH, SO, BL, AI und TI), SP, CVP, die Grünen, Natur-, Umwelt- und Tierschutzorganisationen, Verein Vision Landwirtschaft, VKMB, Agrarallianz und SAB wollen die Grenze beibehalten. ZH beantragt nur die Landschaftsqualitäts- und Biodiversitätsbeiträge von der Grenze auszunehmen.

Grenze für die Summe der Beiträge pro SAK

Die Abschaffung der Begrenzung der Direktzahlungen pro SAK wird nur von der GLP und einzelnen Organisationen unterstützt. Die Mehrheit der Kantone und die KOLAS, SVP, SP, die Grünen und BDP, die bäuerlichen Kreise, Verein Vision Landwirtschaft und der Schweizer Vogelschutz wollen diese weiterführen.

Abstufung pro Fläche und pro Tier

Die Aufhebung der Abstufung unterstützen explizit der Kanton UR, die SVP, MGB, SBV und einige weitere bäuerliche und andere Organisationen. BL, SP und die Grünen, Agrarallianz, VKMB, Bio Suisse, Verein Vision Landwirtschaft und Organisationen des Umwelt und Tierschutz möchten die Abstufung mindestens für die Fläche weiterführen. Der STS und einzelne bäuerliche Organisationen wollen die Abstufung für Flächen und Tiere weiterführen.

Einhaltung der massgeblichen Bestimmungen zum GSchG, USG, TSchG

Die Weiterführung der Auflage zur Einhaltung der massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, der Umweltschutz und der Tierschutzgesetzgebung wird von den Kantonen OW und TG unterstützt. SG, TI und die KBNL möchten die Aufzählung erweitern, die Kantone SZ, ZG und AI den Absatz umformulieren.

Bewirtschaftungsanforderungen im Sömmerungsgebiet

Sieben Kantone (LU, SZ, OW, NW, ZG, SO und AI) und die KOLAS möchten die bisherige Regelung zu den Bewirtschaftungsanforderungen im Sömmerungsgebiet beibehalten. Die KBNL fordert eine gezielte Förderung von Sömmerungsbetrieben, die eine hohe Biodiversität ausweisen können. Der

072.10/2009/00749 \ COO.2101.101.5.1071125