Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
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3.3.5 Spezialkulturen und Weinwirtschaft
Unterstützung von Verwertungsmassnahmen für Obst
Der Kanton AG und drei bäuerliche Organisationen (SBV, SOV, AZO) sprechen sich für eine Ausdehnung der Verwertungsmassnahmen des Bundes vom Kern- und Steinobst auf das Beerenobst aus.
Umstellungsbeiträge im Obst- und Rebbau
Der Kanton VS verlangt, die Ausrichtung der Produktion von Früchten und Gemüsen auf den Markt weiterhin mit Beiträgen zu unterstützen und zusammen mit dem Kanton VD und zwei Produzentenorganisationen die unbefristete Förderung innovativer Kulturen.
Die SVP und einige bäuerliche Organisationen sind mit der Aufhebung der befristeten Stützung zur Anpassung der Produktion von Früchten und Gemüse an die Erfordernisse der Märkte einverstanden. Ebenfalls einverstanden sind die SVP und zahlreiche bäuerliche Organisationen mit der Aufhebung der bis 2011 befristeten Rechtsgrundlage für die Ausrichtung von Umstellungsbeiträgen im Rebbau. Zwei Produzentenorganisationen (ANCV, SEVS) verlangen eine Verlängerung der bis Ende 2011 befristeten Massnahme bis 2017.
Zwei Produzentenorganisationen (Promtéterre, CVA) verlangen Bundesbeiträge für die Produktion von Früchten und Gemüsen als Ausgleich für einen schlechteren Zugang dieser Betriebe zu Direktzahlungen. Eine Produzentenorganisation spricht sich für eine sofortige Aufhebung der befristeten Massnahme und die Wiedereinführung von Exportbeiträgen für Kernobst- und Saftkonzentraten in Überschussjahren aus.
Der Kanton TI spricht sich für eine dahingehende Änderung der Bewilligung von Rebpflanzungen aus, dass der Kanton im Einverständnis mit den Branchenorganisationen vorübergehend jegliches Anpflanzen neuer Reben untersagen kann, wenn Massnahmen zur Marktentlastung oder zur Umstellung der Rebflächen finanziert werden oder wenn es die Marktlage erfordert. Der Kanton VS verlangt über die Strukturverbesserungen eine höhere Unterstützung für in Terrassen und mit Trockensteinmauern angelegte Reben, wenn die Umstellungsbeiträge aufgehoben werden.
Kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Wein
Nach Ansicht der Kantone GR und TI soll ermöglicht werden, dass ein geografisches Gebiet mehrere AOC umfassen kann, sofern die Erfüllung der Anforderungen und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sind. Ferner soll ein AOC auch durch einen Namen oder seine Synonyme und/oder Adjektive definiert werden können.
3.4 Direktzahlungen
Grundsätzliche Bemerkungen
Eine Mehrheit der Kantone, die BPUK, KOLAS, die SP, die FDP, die Grünen, die GLP, der SBV, die SMP und verschiedene Organisationen (darunter Bio Suisse, IP-Suisse, FRC, Pro Natura, WWF und der Detailhändler Coop) befürworten grundsätzlich den vom Bundesrat vorgeschlagenen Systemwechsel und die damit verbundene bessere Zielausrichtung des Direktzahlungssystems. Dem neuen Systemwechsel kritisch gegenüber stehen die Kantone UR, FR, AI und JU sowie die CVP. Diese sind teilweise der Ansicht, dass eine Optimierung des heutigen Systems ausgereicht hätte. Die SVP und verschiedene bäuerliche Organisationen weisen die Vorlage zur Überarbeitung zurück.
Die Mehrheit der Kantone, die SVP, FDP und CVP sowie die bäuerlichen Kreise fordern generell,
dass der administrative Aufwand der agrarpolitischen Massnahmen nicht steigt.
Kommunizierbarkeit und Terminologie
Ein Grossteil der Kantone, die Agrarallianz, die SMP, der SKS sowie einige weitere bäuerliche Organisationen sind der Meinung, dass mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems die Kommunikation einfacher resp. verbessert wird. Der Kanton AI, SBV, SGP und einige kantonale Bauernverbände bezweifeln die bessere Kommunizierbarkeit der Direktzahlungsinstrumente u.a. weil der Komplexitätsgrad nach wie vor hoch sei.
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