Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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Höchstbestände

Die SVP, der SBV, zahlreiche weitere landwirtschaftliche Organisationen und die Grossverteiler befürworten die vorgeschlagene Änderung von Art. 46 Abs. 3 über die Höchstbestände. Wenige Organisationen lehnen den Änderungsvorschlag ab und verweisen dabei auf die voraussichtliche Lockerung des Tiermehlfütterungsverbots in der EU. Die SP und die Grünen sowie alle Tierschutzorganisationen setzen sich für die Beibehaltung der Höchstbestände je Betrieb (Art. 46 Abs. 1 und 2) ein und verlangen die Aufhebung der Ausnahmen nach Art. 46 Abs. 3. Auch VKMB, BIO-Suisse, Agrarallianz und einige Organisationen im Biobereich regen an, die Ausnahmemöglichkeiten von den Höchstbeständen aufzuheben. Für die generelle Aufhebung der Höchstbestände plädieren dagegen Fromarte, Suisseporcs, der Schweizerische Viehhändlerverband und einige kantonale landwirtschaftliche Organisationen. Nach Ihrer Auffassung sollen sich die Strukturen entwickeln können. Fromarte weist in diesem Zusammenhang auf die immer grösser werdenden Käsereien hin, für welche die Verwertung der anfallenden Molke in der Schweinezucht und -mast wichtig ist.

Einstufung der Qualität und Marktentlastung

Die SVP, der SBV, der SFF und zahlreiche weitere landwirtschaftliche Organisationen möchten die Einstufung der Qualität (Art. 49) und die Entlastungsmassnahmen auf dem Fleischmarkt (Art. 50) unverändert beibehalten. Die Grünen und alle Tierschutzorganisationen beantragen dagegen eine Ergänzung von Art. 49, so dass die Einstufung der Qualität nur gestützt auf objektiven Kriterien erfolgen darf. Damit sollen Abzüge für "rotes" Kalbfleisch verboten werden können. Die Tierschutzorganisationen beantragen ausserdem, die finanzielle Unterstützung für öffentliche Märkte im Berggebiet zu streichen (Art. 50 Abs. 2), die Durchführung aller öffentlicher Märkte aufzuheben und die Tiervermarktung der Privatwirtschaft zu überlassen. Die Aufhebung der öffentlichen Kälbermärkte wird vom SFF und der Bell AG mit der Begründung gefordert, diese seien nicht mehr zeitgemäss. Für die Erhaltung der öffentlichen Kälbermärkte setzen sich insbesondere die SVP, der SBV, Proviande und die Interessengemeinschaft öffentliche Märkte ein und schlagen vor, in der Schlachtviehverordnung weitergehende Anforderungen (verbessertes Anmeldungssystem, Abrechnung der Kälber durch den Marktorganisator, keine Qualitätseinstufung für Lebendtiere) für diese Märkte aufzunehmen. Viele Organisationen aus dem tierischen Sektor verlangen ausserdem ausdrücklich die Wiedereinführung der Ausfuhrbeihilfen für Zucht- und Nutzvieh.

3.3.4 Pflanzenbau

Schaffung einer einheitlichen Gesetzesgrundlage für Einzelkulturbeiträge

6 Kantone (ZG, SO, BL, AI, TG, TI) sowie die KOLAS stimmen der allgemeinen Formulierung für die Ausrichtung von Beiträgen für einzelne Kulturen zu. Nach Ansicht des Kantons LU, der SVP, zahlreicher bäuerlicher und einzelner Organisationen der vor- und nachgelagerten Stufe sowie von swiss granum sollen in Abhängigkeit der Inlandversorgung alle in der Schweiz angebauten Kulturen von einem Einzelkulturbeitrag profitieren können. Der Kanton SG und die SVP fordern die Beibehaltung der spezifischen Stützungen für Zuckerrüben, Ölsaaten und Körnerleguminosen, wobei der Kanton SG sich für eine Ausdehnung auf innovative Kulturen ausspricht. Zahlreiche bäuerliche und einzelne Organisationen der vor- und nachgelagerten Stufe sowie swiss granum fordern, das Niveau der Anbaubeiträge zu belassen. Die Kantone SG, VD und JU, sowie zahlreiche bäuerliche und einzelne Organisationen der vorgelagerten Stufe (VSF) sowie Swiss granum wollen den Bund verpflichten, Einzelkulturbeiträge auszurichten. Mehrere Umweltorganisationen und der Verein Vision Landwirtschaft schlagen dahingegen vor, Einzelkulturbeiträge nur auszurichten, wenn der Anteil der Kulturen unter ein vom Bund festgelegtes Minimum fällt.

Aus Sicht der GLP sollen die Einzelkulturbeiträge als planwirtschaftliches Instrument gestrichen oder mit Massnahmen der Direktzahlungen zusammengelegt werden. Die EDU spricht sich im Interesse der Versorgung mit Lebensmitteln gegen eine Förderung von Energiepflanzen durch Bund und Kantone aus. Die Wertschöpfungsketten in den Bereichen Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zucker und Brotgetreide sind zu erhalten.

Die Umweltorganisationen lehnen den Anbaubeitrag für Zuckerrüben ab und der MGB spricht sich gegen eine stärkere Förderung des Zuckerrübenanbaus aus, da aus ökologischen und entwicklungs-

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