Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten
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Milchmarkt geschaffen wird und Bundesmittel dazu bereit stehen. Für die SMP wäre eine weniger einschränkende Formulierung von Artikel 9 über die Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen eine Alternative dazu.
3.3.3 Viehwirtschaft
Verteilung der Zollkontingente
Die Zollkontingente für Fleisch müssen unverändert versteigert werden, fordern die Schweizer Geflügelproduzenten. Fünf Kantone (UR, NW, SO, SG, VD), die SVP und die BDP, sowie der SBV, Proviande und viele nationale, kantonale und regionale landwirtschaftliche Organisationen unterstützen den Vorschlag Nr. 5 der Arbeitsgruppe „Importsystem Fleisch“, der eine teilweise Wiedereinführung der Inlandleistung als Kriterium zur Verteilung von Zollkontingenten vorsieht (neue zusätzliche Inlandleistungsanteile für Rind-, Kalb- und Schaffleisch von 50% und für Geflügel-, Pferde- und Ziegenfleisch sowie Rindsbinden von 33%). Ihre Befürwortung machen insbesondere der SBV und Proviande davon abhängig, dass die Mindereinnahmen in die Bundeskasse infolge tieferer Versteigerungserlöse keine Kürzungen bei den Krediten zu Gunsten der Landwirtschaft, der Entsorgungsbeiträge und der öffentlichen Märkte zur Folge haben. Einige Kantone und Organisationen unterstützen den Vorschlag Nr. 5 der Arbeitsgruppe, verlangen aber punktuell höhere Anteile der Zollkontingente, die nach Kriterien einer Inlandleistung verteilt werden: Der Kanton AI setzt sich für einen Anteil von 20% bei den Zollkontingentsanteilen für Fleisch von Tieren der Rindvieh- und Schafgattung ein, welche basierend auf den ersteigerten Tieren auf öffentlichen Märkten verteilt werden sollen. Die Kantone JU und VS sowie einige kantonale Bauernverbände fordern einen Anteil von 50% beim Pferdefleisch. SFF, SGV und FIAL setzen sich für 50% und der VSF für 33% beim Schweinefleisch ein. Der Schweizerische Schafzuchtverband und der Schweizerische Ziegenzuchtverband wollen einen Anteil von 50% beim Schaf- und Gitzifleisch. Sieben Kantone (SZ, OW, ZG, AI, GR, TG, TI) begehren einen Anteil von 50% bei allen Zollkontingenten von Fleisch, der nach Kriterien einer Inlandleistung verteilt werden soll.
Weitere Vorschläge der Arbeitsgruppe „Importsystem Fleisch“ haben kontroverse Stellungnahmen hervorgerufen. Für den SFF kommen in zweiter Priorität auch ein Einzollsystem oder eine autonome Senkung der Ausserzollkontingentsansätze für die Fleischeinfuhren in Frage. Diese Weiterentwicklungen lehnt der SBV hingegen dezidiert ab.
Verwertung von Schafwolle und Marktentlastung bei Eiern
Die Kantone UR und GR, die SVP und einige landwirtschaftliche Organisationen befürworten das Fortführen der Beiträge zur Verwertung der Schafwolle. Einige Organisationen, insbesondere der Schweizerische Schafzuchtverband, beantragen insofern eine Lockerung der Beitragsberechtigung, als eine Weiterbearbeitung der Schafwolle auch im Ausland möglich sein soll. Keine Opposition erwuchs gegen die neue Formulierung für Artikel 52 zur Stützung der Inlandeierproduktion. Der SBV und einige Organisationen wollen jedoch eine verpflichtende Formulierung zur Ausschüttung von Beiträgen für Marktentlastungsmassnahmen bei den Eiern.
Entsorgungsbeiträge für tierische Nebenprodukte
Der Änderungsvorschlag betreffend die Entsorgungsbeiträge nach Tierseuchengesetz wird im Grundsatz unterstützt. Für die meisten Organisationen ist jedoch die Voraussetzung einer "ausserordentlichen Situation" für die Ausrichtung von Beiträgen nicht notwendig und sie soll deshalb gestrichen werden. Ferner fordern die Kantone SO und JU sowie die grosse Mehrheit der Organisationen, auch Beiträge für weitere tierseuchenrechtliche Massnahmen zu bezahlen, welche Zusatzkosten auf Landwirtschaftsbetrieben verursachen. SFF, FIAL und SGV unterstützen es, wenn für alle Nutztierarten Entsorgungsbeiträge bezahlt werden können. Der Kanton JU, der SBV, der FSFM und der VSP möchten Entsorgungsbeiträge für Equidenhalter einführen. Der Kanton SO, die SGP, Suisseporcs und Coop begehren Entsorgungsbeiträge für Geflügelschlachtbetriebe. Der Kanton JU, die SVP, der SBV und viele weitere landwirtschaftliche Organisationen beantragen, dass der Absatz, wonach das BAG, das BLW und das BVET gemeinsam einen Massnahmenplan für die Wiederverwertung tierischer Abfälle vorzulegen haben, im geänderten Artikel beibehalten werden soll.
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