Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten
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Biodiversitätsbeiträge ausserhalb der LN und spezifische Förderung im Sömmerungsgebiet
Die Ausrichtung von Biodiversitätsbeiträgen ausserhalb der LN wird vom Kanton BE begrüsst. Die SVP, der SBV und bäuerliche Kreise stehen diesem Vorschlag kritisch gegenüber. Die Ausdehnung auf die Sömmerungsfläche befürworten 5 Kantone (BE, OW, ZG, FR, JU), WWF, Greenpeace und ProNatura.
Abstufung des Biodiversitätsbeitrages nach Qualitätsniveau
BE, FR und SO lehnen die Abstufung des Biodiversitätsbeitrages nach Qualitätsniveau ab. Die anderen Kantone haben sich nicht explizit geäussert. SVP, SBV, Mutterkuh-Schweiz, auf Mutterkuh ausgerichtete Rassenorganisationen, sowie bäuerliche Organisationen unterstützen diese Abstufung, falls die Anforderungen nicht schrittweise verschärft werden und eine einfache Umsetzung möglich ist.
Interessenvertreter Berggebiet, Verein Vision Landwirtschaft, sowie weitere Organisationen unterstützen die Abstufung. Greenpeace, Pro Natura und WWF fordern befristete Beiträge für Flächen ohne spezifische Qualität.
Kofinanzierung bei Vernetzungsprojekten
Vier Kantone (SG, TI, VD, JU), die KVU, Natur- und Umweltschutzorganisationen, Prométerre und einige regionale Bio-Organisationen fordern bei der Vernetzung die volle Finanzierung durch den Bund. Der Kanton GR, der SBV sowie weitere bäuerliche Organisationen fordern, dass der Bund 90% der Beiträge finanziert. Die SVP, Mutterkuh-Schweiz, auf Mutterkuh ausgerichtete Rassenorganisationen, sowie einige bäuerliche Organisationen sind mit der vorgeschlagenen Kofinanzierung einverstanden.
Aufwertungsbeitrag
Die Kantone ZH und SO, KBNL, SP, die Grünen, VKMB, Agrarallianz, Bio Suisse, die regionalen Bio-Vereinigungen sowie die Natur- und Umweltschutzorganisationen regen an, den Aufwertungsbeitrag auch ausserhalb von Projekten auszurichten. Sechs Kantone (UR, SZ, OW, SO, GR, VS), die KBNL sowie Natur- und Umweltschutzorganisationen finden ausserdem einen Beitrag pro ha für linienförmige Elemente wie Trockenmauern nicht zielführend. Die SVP unterstützt den Aufwertungsbeitrag, falls es der produzierenden Landwirtschaft nicht schadet. Der Kanton JU lehnt den Aufwertungsbeitrag ab.
3.4.7 Landschaftsqualitätsbeiträge
Einführen der Landschaftsqualitätsbeiträge
12 Kantone (BE, LU, UR, OW, NW, SO, GR, AG, VD, NE, GE und JU), KBNL und KVU, die Grünen, SAB, SAV, Bio Suisse, IP-Suisse, VKMB, Uniterre, Agrarallianz, Verein Vision Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutzorganisationen und MGB unterstützen explizit eine Einführung von Landschaftsqualitätsbeiträgen. 5 Kantone (SZ, ZG, AI, TG und GE) und die KOLAS stimmen der Einführung unter der Bedingung zu, dass die Vollzugsbestimmungen einfach ausgestaltet werden. Die Kantone AR, SG und TI, die CVP, der SBV sowie einige regionale bäuerliche Organisationen fordern, auf die Einführung der Landschaftsqualitätsbeiträge zu verzichten. Die Kantone FR und VS, die SVP sowie AGORA und weitere bäuerliche Organisationen möchten vor der definitiven Einführung die Ergebnisse der Pilotprojekte abwarten. Der Kanton BL und die BDP wünschen eine Fusion von Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträgen. Für den Fall, dass die Landschaftsqualitätsbeiträge nicht als eigenständige Massnahme eingeführt würden, sprechen sich zudem die Kantone GR, AG und GE für eine Zusammenlegung von Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträgen aus.
Ein Grossteil der Kantone, die KOLAS, die BDP, der Verein Vision Landwirtschaft, Interessenvertreter Berggebiet, AGORA und weitere Organisationen verlangen eine pragmatische Umsetzung. Es wird gefordert, dass die Ausführungsbestimmungen zu den Landschaftsqualitätsbeiträgen schlank gestaltet und langfristig angelegt werden. Bestehende politische Aussagen und Konzepte zur Landschaft sind als Grundlage für Landschaftsqualitätsbeiträge anzuerkennen. Zudem soll sich eine Beteiligung der Bevölkerung erübrigen, wenn die Behörden von Gebietskörperschaften an der Erarbeitung von Zielen beteiligt sind. Der Kanton VD fordert den Verzicht auf einzelbetriebliche Bewirtschaftungsvereinbarungen. Die Umsetzung der Landschaftsqualitätsbeiträge soll über regionale Rahmenverträge erfolgen.
072.10/2009/00749 \ COO.2101.101.5.1071125