Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/13: Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen · 62 Seiten

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3.2.40 Konferenz der Vertragsstaaten (Artikel 40)

Die Vertragsstaaten treten in der Konferenz der Vertragsstaaten zusammen, um Angelegenheiten bei der Durchführung des Übereinkommens zu behandeln. Nach Absatz 2 beruft der Generalssekretär die Konferenz ein. Die erste Konferenz wurde am 3. November 2008 - sechs Monate nach Inkrafttreten des Übereinkommens mit der zwanzigsten Ratifikation am 3. Mai 2008 - einberufen; die folgenden Konferenzen werden alle zwei Jahre oder auf Beschluss der Konferenz der Vertragsstaaten einberufen werden.

3.2.41 Depositar (Artikel 41)

Artikel 41 bestimmt den Generalsekretär zum Depositar des Übereinkommens.

3.2.42 Unterzeichnung (Artikel 42)

Gemäss Artikel 42 ist es allen Staaten und Organisationen der regionalen Integration ab dem 30. März 2007 möglich, das Übereinkommen am Sitz der Vereinten Nationen in New York zu unterzeichnen.

3.2.43 Zustimmung, gebunden zu sein (Artikel 43)

Artikel 43 bestimmt, dass das Übereinkommen erst nach einer Ratifikation durch den jeweiligen Unterzeichnerstaat oder der förmlichen Bestätigung durch Organisationen der regionalen Integration verbindlich wird. Staaten oder Organisationen, bei denen eine Ratifikation rechtlich nicht notwendig ist, können dem Abkommen beitreten.

3.2.44 Organisationen der regionalen Integration (Artikel 44)

Artikel 44 Absatz 1 definiert den Begriff der Organisationen der regionalen Integration. Dieser Ausdruck bezeichnet eine von souveränen Staaten einer bestimmten Region gebildete Organisation, der ihre Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für von diesem Übereinkommen erfasste Angelegenheiten übertragen haben19.

Artikel 44 regelt einzelne Modalitäten in Bezug auf Organisationen der regionalen Integration. So bestimmt er, dass Organisationen der regionalen Integration in ihren Urkunden des Beitritts oder der förmlichen Bestätigung den Umfang ihrer Zuständigkeiten in Bezug auf das Übereinkommen erklären. Erhebliche Änderungen im Umfang dieser Zuständigkeiten teilen sie dem Depositar des Übereinkommens mit. Absatz 2 bestimmt, dass Bezugnahmen des Übereinkommens auf Vertragsstaaten auf Organisationen der regionalen Integration im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Anwendung finden. Nach Artikel 45 Absatz 1 tritt das Übereinkommen am dreissigsten Tag nach der zwanzigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft. Mit Blick auf diese Regelung bestimmt Absatz 3, dass der Beitritt oder die förmliche

19 Der Artikel ist auf die Europäische Union zugeschnitten. Sie kann nicht Vertragsstaat werden, da ihr die Staatsqualität fehlt.