Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/131: Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) · 12 Seiten

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1 Gegenstand und Zeitpunkt der Vernehmlassung

Der Verordnungsentwurf richtet sich nach den Vorgaben des Mitte 2008 totalrevidierten neuen Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG). Insbesondere legt der Entwurf den durch private Versicherer zu deckenden Mindestbetrag auf 1 Milliarde Franken fest und definiert die Deckungsrisiken, welche die Versicherer ausschliessen dürfen. Weiter enthält der Entwurf die Methode zur Berechnung der von den Inhabern von Kernanlagen zu entrichtenden Prämien an die Bundesversicherung. Diese übernimmt nukleare Schäden bis zu 1.2 Milliarden Euro, die nicht durch die private Versicherung gedeckt sind oder über deren Deckungssumme hinausgehen.

Mit Beschluss vom 15. März 2013 hat der Bundesrat vom Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (E-KHV) Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen. Die interessierten Kreise hatten bis zum 28. Juni 2013 Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. An der Vernehmlassung beteiligten sich 23 Kantone, sechs politische Parteien, der Schweizerische Städteverband, acht Dachverbände der Wirtschaft, zwei Kommissionen, acht Vertreter der Elektrizitätswirtschaft sowie zwanzig Organisationen aus den Bereichen Energiepolitik und Technik, Konsumentenvertretung sowie Umwelt- bzw. Landschaftsschutz. Dazu kamen vier Stellungnahmen von weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden sowie sechs Spontanteilnahmen. Insgesamt gingen 78 Stellungnahmen ein.

2 Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden

Adressa- Stellung-

Teilnehmer

ten nahmen

1 Kantone 2623

Energiefachstellen der Kantone und des Fürstentums 2 270

Liechtenstein In der Bundesversammlung vertretene politische Par- 3 126

teien Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemein- 4 31

den, Städte und Berggebiete 5 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 348

6 Kommissionen und Konferenzen 102

7 Elektrizitätswirtschaft 148

8 Energiepolitische und technische Organisationen 6012

9 Konsumentenorganisationen 51

10 Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen 297

11 Weitere Vernehmlassungsteilnehmer 334

Subtotal 1 25372

12 Spontanteilnahmen:6

Subtotal 26

Total78

3 Überblick über das Ergebnis der Vernehmlassung

Die Bemerkungen im Rahmen der Vernehmlassung fielen uneinheitlich aus. Ein grosser Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden äusserte sich allerdings nicht nur zur eigentlichen Vorlage der Totalrevision der KHV, sondern nutzte die Gelegenheit, um grundsätzliche Bemerkungen zur Gesetzgebung im Bereich der Kernenergie und der Kernenergiehaftpflicht anzubringen. Von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet werden die internationale Vereinheitlichung der minimalen Haftung im Bereich des Kernenergiehaftpflichtrechts, die Erhöhung der Versicherungsdeckung sowie die Verbesserung des Opferschutzes.

Der E-KHV wird kontrovers beurteilt. Von denjenigen Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich mate-