Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/131: Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) · 12 Seiten

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riell geäussert haben, stimmt eine Mehrheit grundsätzlich zu. Verschiedene Änderungsvorschläge zielen auf Art und Höhe der Versicherungsdeckung bzw. auf die Höhe der Versicherungsprämien ab. So soll unter anderem auf eine Trennung der Versicherung für Transporte von Kernmaterialien von der Versicherung für die Kernanlage verzichtet werden. Gefordert wird etwa, die Deckungssumme sei zu erhöhen. Von anderer Seite wird verlangt, die Deckungssumme sei tiefer anzusetzen, insbesondere für Anlagen zur Nuklearforschung, das Bundeszwischenlager und Transporte von Kernmaterialien. Im Einzelfall soll gar von einer Versicherungspflicht (z.B. Kernmaterialien mit geringer Radioaktivität) oder von einer Prämienzahlungspflicht (z.B. Anlagen des ETH-Bereiches) abgesehen werden. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass die Privatassekuranz einzelne Risiken decken soll, die gemäss Verordnungsentwurf von der Bundesversicherung zu tragen sind. Die Privatassekuranz selbst fordert, dass ein zusätzliches Risiko teilweise von der privaten Deckung ausgeschlossen wird. Weitere Themen betreffen die Berechnung der Bundesprämien, die Definition und Präzisierung von Begriffen sowie die Wechselkursproblematik in Bezug auf die in Euro genannten Beträge im neuen KHG und dem E-KHV.

Der E-KHV wird von mehreren Kantonen mit wenigen Bemerkungen begrüsst, so von Basel-Landschaft, Glarus, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Tessin, Wallis und Zürich. Die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Solothurn und Thurgau befürworten die Totalrevision der KHV im Grundsatz, bemängeln aber, dass künftig die Transporte von nuklearen Gütern und radioaktiven Abfällen nicht mehr von der Versicherung für die Kernanlage gedeckt und damit separat versichert werden sollen. Die gleichen Kantone bemängeln ferner, dass Transporte von Materialien mit geringer Radioaktivität und sehr geringem Gefährdungspotential nicht mehr wie bis anhin den Haftpflichtbestimmungen für die Beförderung von Gefahrgütern unterstehen sollen. Daraus resultiere eine Ungleichbehandlung von schwach radioaktiven Transporten mit anderen radioaktiven Abfällen aus Industrie, Medizin und Forschung. Der Kanton Bern befürwortet die Totalrevision der KHV, wendet jedoch ein, dass die grundsätzlich unbegrenzte Haftpflicht des Inhabers insofern relativiert werde, als der E-KHV nur eine begrenzte Versicherung zur Deckung der Schäden verlange. Die Kantone Genf und Waadt bemängeln vor allem die zu geringe Deckungshöhe der Privatversicherung. Keine materiellen Bemerkungen zur Revision hatten die Kantone Freiburg, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz und Zug.

Bei den politischen Parteien wird die Totalrevision der KHV grundsätzlich von der FDP.Die Liberalen unterstützt, wobei auch hier die geplanten Änderungen in Bezug auf die Transportbestimmungen bemängelt werden. Während die Evangelische Volkspartei insbesondere auf die ungenügende Versicherungsdeckung hinweist, fordert die Sozialdemokratische Partei eine grundsätzliche Korrektur der Kernenergie-Politik. Die Grünliberalen stimmen dem E-KHV im Rahmen des neuen KHG im Grundsatz zu, erwarten aber ebenfalls eine Grundsatzdiskussion über die Zukunft der Kernenergie. Die Schweizerische Volkspartei lehnt den E-KHV in der vorliegenden Form ab. Die Grüne Partei lehnt den E-KHV ab und fordert eine erneute Totalrevision des KHG vor dem Hintergrund der Ereignisse von Fukushima.

Der Schweizerische Städteverband bringt grundsätzliche Bemerkungen zur Kernenergiegesetzgebung an und kritisiert insbesondere die in KHG und E-KHV zu tief angesetzte Deckungssumme, die nicht dem Anspruch einer Vollkostenrechnung entspreche.

Unterschiedlich haben sich die Vernehmlassungsteilnehmenden im Bereich der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft geäussert. Der Auto Gewerbe Verband Schweiz sowie die Fédération des Entreprises Romandes begrüssen im Grundsatz die Totalrevision, lehnen jedoch die geplanten Änderungen in Bezug auf die Transportbestimmungen ab. Das Centre Patronal lehnt die separate Transportversicherung ebenfalls ab. Der Schweizerische Bauernverband als auch swissmem begrüssen die Totalrevision der KHV. Der Kaufmännische Verband Schweiz hat auf Bemerkungen zur Vorlage verzichtet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sowie swisscleantech lehnen den E-KHV in der vorliegenden Form ab und fordern, dass die gesamte Kernenergiegesetzgebung einer Überprüfung unterzogen werde.

Als Vertreter der Elektrizitätswirtschaft begrüssen die Axpo Holding AG, die BKW Energie AG, die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt, swisselectric, swissnuclear sowie der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen im Grundsatz die Totalrevision, wobei auch hier die geplanten Änderungen in Bezug auf die Transportbestimmungen bemängelt werden. Swisspower befürwortet die Anpassung der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung an internationale Vorgaben, fordert aber eine Grundsatzdiskussion über die Zukunft der Kernenergie.