Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/131: Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) · 12 Seiten
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Der Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Rat) lehnt die geplante Änderung ab, wonach Betreiber von Kernanlagen im Eigentum des Bundes, die gemäss ihrem jeweiligen Auftrag der Forschung und der Ausbildung von Nuklearfachkräften dienen, künftig die Prämien für die Haftpflichtversicherung tragen sollen. Ausserdem steht er den geplanten Änderungen im Bereich der Transportbestimmungen ebenfalls ablehnend gegenüber.
Der Schweizer Pool für die Versicherung von Nuklearrisiken (Vertreter der Privatversicherung im Nuklearbereich) begrüsst, dass künftig die Transporte von nuklearen Materialien von den Kernanlagen getrennt versichert werden sollen. Im Bereich des Ausschlusses von Risiken durch die privaten Dekkungsgeber fordert er, dass Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 3 E-KHV ersatzlos gestrichen werde. Ferner soll der Begriff der „terroristischen Gewaltakte“ in Ziff. 2 definiert werden. Ausserdem sollen nukleare Schäden, welche trotz eingehaltener gesetzlicher Toleranzgrenzen entstehen, analog Terrorrisiken teilweise von der privaten Deckung ausgeschlossen werden können.
Bei den energiepolitischen und technischen Organisationen wird die Totalrevision von der Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz, dem Energieforum Schweiz, dem Nuklearforum Schweiz sowie vom Verein Kettenreaktion im Grundsatz begrüsst, wobei auch hier die geplanten Änderungen in Bezug auf die Transportbestimmungen bemängelt werden. Die Arbeitsgruppe Christen+Energie kritisiert ebenfalls die geplante getrennte Transportversicherung und lehnt eine Erhöhung der Versicherungsdeckung ab. Nach Ansicht des Vereins Kettenreaktion ist für das Zwischenlager Würenlingen (ZWILAG) eine eigene Versicherungsdeckung festzulegen, welche deutlich unter der allgemeinen Deckung von 1,2 Milliarden Euro nach Artikel 1 E-KHV liegen soll. Ausserdem sollen stillgelegte Kernkraftwerke, deren Brennelemente sich nicht mehr in der Anlage befinden, bloss zu 70 Millionen Euro versichert werden (Art. 2 E-KHV). Die Schweizerische Energie-Stiftung sowie die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie lehnen den E-KHV ab und fordern stattdessen eine Totalrevision des KHG.
Die Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen stehen der Vorlage grösstenteils ablehnend gegenüber. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, pro natura, der Verkehrs-Club der Schweiz, World Wide Fund For Nature, die Ärztinnen und Ärzte für soziale Verantwortung/zur Verhütung des Atomkrieges, Klar! Schweiz sowie der Verein NWA-Schweiz Nie wieder Atomkraftwerke lehnen den E-KHV ab und fordern stattdessen eine vollständige Überarbeitung der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung.
Mehrere Organisationen machten ausserdem noch eine Bemerkung zum Vernehmlassungsprozess. Kritisiert wurde folgende, im Begleitschreiben an die Vernehmlassungsadressaten gerichtete Bemerkung: „Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass Sie mit der Vorlage einverstanden sind.“ Nach Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VlG; SR 172.061) würden die Stellungnahmen „zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.“ Demnach dürften nur eingereichte Stellungnahmen Berücksichtigung finden, nicht eingegangene Antworten der Vernehmlassungsadressaten jedoch nicht als stillschweigendes Einverständnis gewertet werden.
4 Bemerkungen zur Kernenergie im Allgemeinen
4.1 Verhältnis zwischen Klimapolitik und Kernenergieausstieg
Swisspower betont die Wichtigkeit der energiepolitischen Zielsetzungen. Fraglich sei, ob die Klimapolitik dem Kernenergieausstieg übergeordnet oder gleichwertig sei und was die sich daraus ergebenden Folgen seien.
4.2 Ausstieg aus der Atomkraft
Die Sozialdemokratische Partei setzt sich für den Ausstieg aus der Atomkraft sowie eine Laufzeitbeschränkung ein.
4.3 Bedeutung der Kernkraftkraftwerke für die Schweiz
Die Arbeitsgruppe Christen+Energie kritisiert die ständig neu gestellten Anforderungen, die den Schweizer Energieunternehmen den Betrieb von Kernkraftwerken zunehmend erschweren würden. Es sei eine obligatorische Volksabstimmung über die Energiestrategie 2050 notwendig.