Bericht Energieetikette

Vernehmlassung 2010/132: Revision Energieverordnung (EnV Anhang 3.6): Energieetikette für Personenwagen · 9 Seiten

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4. Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Für die Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienzkategorien sind gemäss bestehender Etikette der Treibstoffverbrauch und das Leergewicht massgebend. Wie bei anderen Energieetiketten (z.B. Kühlschränke) oder Energielabels (z.B. Minergie im Gebäudebereich) wird damit ein teilweise relativer Ansatz gewählt. Dadurch haben auch Personen, die ein grösseres Fahrzeug benötigen, grundsätzlich die Möglichkeit, ein Modell der besten Kategorie A zu kaufen. Die Einteilung der heutigen Energieetikette hängt aufgrund des so genannten Nullgewichts (600 kg) und des Exponenten für das Leergewicht (0.9) aber nur zu rund 40 Prozent vom Quotienten aus Verbrauch und Leergewicht ab. Zu rund 60 Prozent ist der absolute Treibstoffverbrauch massgebend. An diesem bewährten System soll festgehalten werden. Jedoch soll neu der relative Anteil auf 35 Prozent reduziert, bzw. der absolute Anteil auf 65 Prozent erhöht werden. Dadurch nehmen der absolute Verbrauch und damit einhergehend die CO2-Emissionen stärker Einfluss auf die Einteilung der Fahrzeuge in die Energieeffizienz-Kategorien.

Die bisherige Energieetikette wurde in erster Linie für mit fossilen Treibstoffen betriebene Personenwagen konzipiert. Zwar wurde bei Gasfahrzeugen bereits zwischen biogener und fossiler Herkunft des Treibstoffs unterschieden, und auch für das Treibstoffgemisch E85 wurden Ergänzungen gemacht. Es fehlten aber teilweise die entsprechenden Umrechnungsfaktoren und für alternative Antriebe wie Elektrofahrzeuge war die bisherige Etikette nicht vorgesehen. Dieser Mangel wird mit der vorliegenden Überarbeitung angegangen. Der elektrische Antrieb zeichnet sich gegenüber dem konventionellen Verbrennungsmotor durch einen wesentlich höheren Wirkungsgrad aus. Elektrizität stellt jedoch ein aus Primärenergieträgern veredeltes Produkt dar, dessen Herstellung mit teils beträchtlichen Energieverlusten verbunden ist. Damit die unterschiedlichen Antriebe und Treibstoffe miteinander verglichen werden können, muss die gesamte Wirkungskette berücksichtigt werden. Daher bezieht sich die Berechnung der Energieeffizienz nicht mehr wie bisher auf den Endenergieverbrauch, sondern auf den Primärenergieverbrauch. Mit anderen Worten: Die Fahrzeuge werden nicht mehr anhand des Energieverbrauchs vom Tank zum Rad („tank-to-wheel“) sondern anhand der gesamten Wirkungskette, also von der Energiequelle zum Rad („well-towheel“), beurteilt.

Seit Einführung der Energieetikette werden die CO2-Emissionen ausgewiesen. Mit der Überarbeitung der Etikette im Jahr 2006 erhielten die CO2-Emissionen mittels graphischem Element zusätzliches Gewicht auf der Etikette. Die vorliegende Überarbeitung beinhaltet eine noch prägnantere Darstellung. Das bisherige Pfeilelement wird durch einen farbigen Balken ersetzt, wobei das Farbschema der Energieeffizienz-Kategorien übernommen wird. Als Vergleichswert gilt nicht mehr der durchschnittliche CO2-Ausstoss der angebotenen Neuwagen, sondern der Durchschnitt der im Vorjahr verkauften Neuwagen. Erfahrungsgemäss liegt dieser deutlich unter dem Durchschnittswert des Angebots.