Bericht Energieetikette
Vernehmlassung 2010/132: Revision Energieverordnung (EnV Anhang 3.6): Energieetikette für Personenwagen · 9 Seiten
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dungen (ökologische Ausgestaltung der Automobilsteuer und der kantonalen Motorfahrzeugsteuern); diese Auswirkungen werden in den jeweiligen Vorlagen dargestellt. Unabhängig von diesen Anwendungen wird von der Energieetikette als Informationsinstrument allein ebenfalls eine positive Wirkung erwartet, die jedoch schwierig zu beziffern ist.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der weiterentwickelten Energieetikette sind für die Automobilimporteure und das Autogewerbe gering, weil das bestehende System übernommen wird. Der Aufwand für das Autogewerbe wird in etwa gleich hoch sein wie mit der bisherigen Energieetikette (Ausdrucken und Anbringen der Etikette, Beratung im Verkaufsgespräch). Da die Etikette neu jährlich und nicht wie bisher alle zwei Jahre aufdatiert werden soll, müssen die Garagisten ihre Kunden über mögliche Kategorienverschiebungen vermehrt in Kenntnis setzen, wodurch ein geringer Mehraufwand entsteht. Der Mehraufwand resultiert aber in einer aktuelleren Information, welche den Konsumenten in seiner Kaufentscheidung unterstützt.
Auswirkungen auf Bundesebene
Der Aufwand des Bundes, anstelle der alten Energieetikette eine weiterentwickelte Version als Informationssystem anzubieten, erhöht sich aufgrund des Initialisierungsaufwands und der jährlichen Aufdatierung geringfügig. Damit sind allerdings keine direkten finanziellen oder personellen Mehrbelastungen des Bundes verbunden.
Auswirkungen auf die Kantone
Kantone, welche ihre Motorfahrzeugsteuer bereits aufgrund der Energieeffizienz-Kategorien differenzieren, müssen ihre gesetzlichen Regelungen bezüglich Kompatibilität überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Insbesondere gilt dies für Fälle, wo der Rabatt für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge über einen Malus bei den ineffizienten Fahrzeugen finanziert wird. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass mit der neuen Angebots-Siebtelung mehr Modelle in den Kategorien F und G sind als mit der bisherigen Kategorieneinteilung.
7. Verhältnis zum internationalen Recht
Die Grundlagen für die Energie-Etikettierung sind in der EU per Richtlinie (Richtlinie 1999/94/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2- Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen) festgelegt. Diese Richtlinie lässt einen grossen Spielraum offen und die Praxis ist in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich. Eine europäische Energieetikette existiert nach wie vor nicht. Die vorgeschlagenen Änderungen stehen in Einklang mit der Richtlinie. Die Grundlagen zur Erhebung der Euro-Abgasstufe beruhen auf der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung, welche be-