Bericht Energieetikette
Vernehmlassung 2010/132: Revision Energieverordnung (EnV Anhang 3.6): Energieetikette für Personenwagen · 9 Seiten
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Ziffer 3.1 und 3.2 enthalten die Einzelheiten zur Darstellung, Grösse und Farbgebung der Energieetikette, ebenso die Abbildungen der Etiketten (Figuren 1-10). Ziffer 3.3 regelt die Form der elektronischen Darstellung und in Ziffer 3.4 und 3.5 werden Einzelheiten für die Darstellung in Listen und Werbeschriften festgelegt.
Sowohl die Festlegung der Kategoriengrenzen (Ziffer 4.1.1) als auch die Berechnung und Anpassung des CO2-Durchschnittswerts (Ziffer 4.1.2) durch das Departement erfolgen jährlich.
Die Anpassung der Werte in der Departementsverordnung erfolgt durch das UVEK bis spätestens 31. Juli, die In-Kraft-Setzung erfolgt am 1. Januar des folgenden Jahres (Ziffer 4.1.5). Damit ist gewährleistet, dass für das Anbringen der Energieetikette und die Änderungen in Druckerzeugnissen und Werbung jeweils genügend Zeit zur Verfügung steht.
Die Kompetenzen zur Einforderung der notwendigen Unterlagen, zur Anordnung von Massnahmen und zur Information der Öffentlichkeit entsprechen dem bisherigen Recht zur Energieetikette.
6. Auswirkungen
Auswirkungen auf die Kategorieneinteilung
Aus Tabelle 1 geht hervor, wie viele Fahrzeuge mit welcher Treibstoffart in den Kategorien A und B bis anhin vorhanden waren und wie viele durch die neue Einteilung noch vorhanden sein werden.
Tabelle 1: Verteilung der Treibstoffarten
Verteilung der Treibstoffarten mit bisheriger und neuer Berechnung Kategorie A B Treibstoffart bisher neu bisher neu Benzin 45 5 262160
Hybrid 9 9 00
Diesel 711 751 623585
Elektro 0 0 00
Benzin/Ethanol (E85) 0 0 00
Bio-/Erdgas (CNG) 0 0 44
Erdgas/Benzin 2 2 1615
LPG/Benzin 0 1 01
Total 767 768 905765
Als Stichtag für die Modellrechnungen wurde der 31. Juli 2010 gewählt. Es ist ersichtlich, dass durch die Neueinteilung vor allem bei den Benzinfahrzeugen Veränderungen stattfinden. Durch die stärkere Gewichtung des Treibstoffverbrauchs gegenüber der Energieeffizienz und die Verwendung von Primärenergie-Benzinäquivalenten für die Berechnungen fallen kleine Benzinfahrzeuge um eine Kategorie nach hinten (von Kategorie A nach B, bzw. von B nach C).