Bericht Energieetikette
Vernehmlassung 2010/132: Revision Energieverordnung (EnV Anhang 3.6): Energieetikette für Personenwagen · 9 Seiten
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habung wird der Durchschnittswert nicht mehr im Zwei-Jahres-Rhythmus geprüft und angepasst, sondern jährlich und auf Basis der immatrikulierten Neuwagen, welche zwischen dem Stichtag (31. Mai) und dem 1. Juni des Vorjahres erstmals ins Verkehr gesetzt wurden. Der angebotene Neuwagen steht somit im Vergleich mit denjenigen neuen Personenwagen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich gekauft haben, nicht mit den Fahrzeugen oder Fahrzeugtypen, die insgesamt zum Verkauf angeboten werden.
Elektrofahrzeuge verursachen im Betrieb keine CO2-Emissionen. Jedoch ist jede Art von Stromproduktion mit CO2-Emissionen verbunden. Die Emissionswerte hängen vom zugrunde liegenden Strommix ab – sie sind umso grösser, je höher der Anteil von Strom ist, der aus fossilen Primärenergieträgern erzeugt wurde. Die Berechnungen stützen sich auf Erhebungen des BFE zum schweizerischen Verbrauchsmix im Jahre 2007. Die Angabe auf der Energieetikette dient allein zu Informationszwecken.
Die Einteilung der Fahrzeuge in die sieben Kategorien A bis G erfolgt aufgrund der Energieeffizienz und des Energieverbrauchs. Am Stichtag fällt ein Siebtel aller angebotenen Fahrzeugtypen in jede Kategorie. In die Kategorie A werden die Personenwagen mit der besten Energieeffizienz eingeteilt. Die Kategoriengrenzen sind in der Departementsverordnung (Artikel 6) festgelegt. Die detaillierte Zusammensetzung und Berechnung der Energieeffizienz-Kategorie ergibt sich aus Ziffer 2.7. Die Berechnung der Energieeffizienz erfolgt wie bisher anhand der Bewertungszahl. Die bisherige Formel wird jedoch angepasst. Die Bewertungszahl errechnet sich neu zu 65 Prozent aus dem absoluten Energieverbrauch und zu 35 Prozent aus der relativen Energieeffizienz. Zudem stützt sich die Berechnung der Bewertungszahl auf den Primärenergieverbrauch ab. Dies erlaubt es, alternative Antriebssysteme, z.B. Elektrofahrzeuge, mit Benzin- oder Dieselfahrzeugen zu vergleichen. Die Umrechnung erfolgt anhand von Primärenergiefaktoren, die sich auf dieselbe Datenbasis (ecoinvent) abstützen wie die Treibstoffökobilanz-Verordnung des UVEK (SR 641.611.21) und die entsprechende Empfehlung des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Erst die Umrechnung auf die gemeinsame „Währung“ Primärenergie-Benzinäquivalent lässt einen Vergleich zwischen verschiedenen Treibstoffen und Antriebssystemen zu. Diese Umrechung gilt im Gegensatz zur bestehenden Regelung auf für mit Gas betriebene Personenwagen. Die Umrechnungsfaktoren sind in der Departementsverordnung festgelegt (Artikel 5).
Falls Verbrauchsangaben für mehrere Energieträger vorliegen, erfolgt die Berechnung anhand desjenigen Energieträgers mit dem geringsten Primärenergie-Benzinäquivalent (Ziffer 2.8).
Für die Festlegung der Bewertungszahl an den Kategoriengrenzen werden jährlich am Stichtag (31. Mai) die neu zugelassenen Fahrzeugtypen der letzten zwei Jahre (z.B. vom 1. Juni 2009 bis 31. Mai 2011) anhand ihrer Bewertungszahl in aufsteigender Reihe geordnet. Diese „Rangliste“ wird in sieben gleich grosse Teile aufgeteilt. Die Bewertungszahl desjenigen Fahrzeugstyps, welcher am Schluss des jeweiligen Siebtels liegt, bildet die Kategoriengrenze bezüglich der Energieeffizienz, wobei es für die letzte Kategorie (G) keine Obergrenze gibt (Ziffer 2.9.2).