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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 46 _____________________________________________________________________________________
5227 Rüstungspolitik und Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor
Der Rüstungssektor hat in den letzten Jahren starke Veränderungen erfahren. Dies betrifft die Rüstungsgüter, die schneller entwickelt und technologisch komplexer werden, gleichzeitig aber auch die Rüstungsindustrie, die zunehmend geprägt ist von unternehmerischen und industriellen Verflechtungen und Multinationalisierungen, dem Auftauchen und Verschwinden von Nischenanbietern, Grossfirmen und Ad-hoc-Konsortien.
Mit seiner Rüstungspolitik legt der Bundesrat fest, wie in diesem sich wandelnden Umfeld die Bedürfnisse der Armee nach Gütern, Infrastrukturen, Dienstleistungen und Fachwissen möglichst langfristig und verlässlich erfüllt werden und dadurch Handlungsfreiheit geschaffen wird. Dabei legt er den Weg fest im Spannungsfeld widersprüchlicher Anforderungen zwischen autonomer Erfüllung hoheitlicher Sicherheitsaufgaben des Bundes und dem wirtschaftlichen Umgang mit Ressourcen. Schliesslich gibt die Rüstungspolitik Richtlinien vor für den Umgang mit dem privaten Sektor, dem im Rüstungsbereich eine entscheidende Rolle zukommt.
Angesichts der technologischen Abhängigkeit der Armee vom Ausland bei Schlüsselkomponenten, deren Verfügbarkeit staatlichen Bewilligungen und Kontrollen unterworfen ist, ist rüstungstechnische Autarkie in normalen wie in ausserordentlichen Lagen technologisch und wirtschaftlich undenkbar geworden. Dennoch sind in der Schweiz in ausgewählten Bereichen relevante industrielle Kapazitäten zu fördern, die unmittelbar Leistungen für die Armee erbringen können, aber auch Beteiligungen an Beschaffungen und den Zugang zu Technologien und Märkten ermöglichen. Da der Bedarf der Armee für eine wirtschaftliche Produktion der Schweizer Industrie nicht ausreicht, bleibt diese auf den Zugang zu Exportmärkten angewiesen. Direkte oder indirekte Offsetgeschäfte sollen deshalb die Wettbewerbsfähigkeit stärken, ohne dass Strukturerhaltungspolitik betrieben wird.
5228 Internationale Kooperation und Zusammenarbeitsfähigkeit
Die Schweizer Armee oder Teile davon sind für fast alle denkbaren Einsätze auf Zusammenarbeit angewiesen, in erster Linie mit Partnern des Sicherheitsverbundes Schweiz, dann aber auch mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. Die nationale Zusammenarbeit ist Selbstverständlichkeit und seit Langem geübte Praxis; sie soll aber weiter verbessert werden. Auch die internationale Kooperationsfähigkeit der Armee soll, wo politisch sinnvoll und im Sicherheitsinteresse der Schweiz, konsolidiert und ausgebaut werden.
Der internationale Vergleich kann Ausgangspunkt für Verbesserungen sein. Für die Entwicklung der Armee ist es wichtig, dass über Auslandausbildungen und -aufenthalte von Angehörigen der Armee neue Erfahrungen für die aktuelle Armee und für die Weiterentwicklung der Armee einfliessen können. Die Teilnahme an Ausbildungskursen im Ausland kann auch dazu dienen, Kosten und Personal einzusparen. Manche Einsätze können in der Schweiz nur sehr eingeschränkt oder gar nicht geübt werden. In der Rüstungsbeschaffung ist die internationale Dimension schon allein mangels Alternativen zwingend, in der Ausbildung ist sie geübte Praxis, in der Friedensförderung erfolgen alle Einsätze zusammen mit anderen Streitkräften, und in der Unterstützung humanitärer Hilfe geht es auch darum, mit internationalen Organisationen sowie militärischen und zivilen Organen anderer Staaten zu kooperieren.