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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 47 _____________________________________________________________________________________

Zusammenarbeit ist nicht nur eine Frage des Wollens, sondern auch des Könnens. Die Fähigkeit von Streitkräften oder Teilen davon, mit internationalen und nationalen Partnern in Einsätzen zusammenzuarbeiten, wird Interoperabilität genannt. Grundsätzlich erhöht Interoperabilität die Handlungsfreiheit, indem sie sicherstellt, dass im Ereignisfall einer politisch gewollten Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnern keine technischen, prozessualen oder mentalitätsbedingte Hindernisse im Wege stehen. Das ist aus Sicht des Bundesrates anzustreben, solange es keine Sachzwänge schafft und auch nicht die Fähigkeit der Armee beeinträchtigt, im Einsatzfall ihre Leistung zu erbringen. Dies gilt grundsätzlich für alle Armeeaufgaben; in Bezug auf die Verteidigung sind aber neben neutralitätsrechtlichen auch neutralitätspolitische Aspekte zu berücksichtigen.36

5229 Fazit: Weiterentwicklung der Armee

Die Armee muss bezüglich der Veränderungen in der sicherheitspolitischen Lage, der personellen Realitäten und finanziellen Vorgaben sowie der Gesellschaft angepasst werden, wenn sie ein wirksames und von der Öffentlichkeit getragenes Instrument bleiben soll. Dies entspricht einem Beschluss des Bundesrates vom 26. November 200837 und bedeutet in der heutigen Lage konkret:

- An der allgemeinen Wehrpflicht und am Milizprinzip soll festgehalten werden.

- Die konkrete Ausgestaltung des Milizprinzips, darunter das Ausbildungs- und Dienstleistungsmodell, soll laufend überprüft werden, auch in Bezug auf Möglichkeiten zur Kostensenkung.

- Der Gesamtbestand der Armee wird abnehmen. Das wird sich in einer Reduktion der Anzahl der Formationen (insbesondere der sogenannten „robusten Verbände“, z.B. Artillerie und Panzertruppen) und der Stäbe niederschlagen.

- Die Armeeorganisation wird bedarfsgerecht künftigen Entwicklungen angepasst. Dabei ist sie so anpassungsfähig zu gestalten, dass die Grundstruktur auch dann nicht verändert werden muss, wenn einzelne Bataillone oder Kompanien aus Bestandesgründen gestrichen oder verkleinert werden. Doppelspurigkeiten in der Armee und ihren Verwaltungseinheiten müssen vermieden werden.

- Berufsformationen und Durchdiener sind die Mittel in höchster Bereitschaft. Wenn sie nicht ausreichen, sollen Alarmformationen eingesetzt werden. Erst dann sollen

36 Rein neutralitätsrechtlich wäre es durchaus zulässig, mit anderen Staaten die gemeinsame Verteidigung zu üben, um für den Fall eines Angriffs auf die Schweiz die Handlungsfreiheit zu maximieren. Um die Glaubwürdigkeit der Neutralität zu erhalten und zu stärken, ist allerdings in diesem Zusammenhang Zurückhaltung angebracht.

37 Der Bundesrat beschloss am 26. November 2008, dass das VBS parallel zum sicherheitspolitischen Bericht einen Plan zur unverzüglichen Reduktion des Bestandes der Armee angesichts der demografischen Gegebenheiten 2010-2025 ausarbeiten solle. Diese Reduktion solle auch eine Verringerung beim Material einschliessen, so dass das Material mit den geplanten finanziellen Mitteln unterhalten und modernisiert werden könne. Der Reduktionsplan solle auch die Problematik der Alimentierung der Milizkader berücksichtigen. Der sicherheitspolitische Bericht solle ein neues Gleichgewicht zwischen Aufgaben und Mitteln unter Berücksichtigung der strategischen Gegebenheiten und der ordentlichen Finanzplanung herstellen. Eine weitere Intensivierung der internationalen Kooperation solle nach Massgabe der Sicherheitsbedürfnisse und innenpolitisch verträglich erfolgen.