Vorlage
Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 54Fedlex · Vorlage
SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 50 _____________________________________________________________________________________
genen Einsätzen zu Aufgaben ohne solchen Bezug; Grenzen für präventive Massnahmen wie z.B. Personenkontrollen) und ihre Dauer.
Friedensförderungs- und Assistenzdiensteinsätze im Ausland
Bei den Einsätzen der Schweizer Armee im Ausland geht es einerseits um Beiträge der Schweiz zu Massnahmen der internationalen Gemeinschaft, die der Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit dienen. Solche Massnahmen bezwecken, Spannungen zu entschärfen, zur friedlichen Beilegung von Streitfällen beizutragen oder zumindest günstige Voraussetzungen für Verhandlungen zu schaffen. Anderseits besteht mit dem Assistenzdienst eine Einsatzart für humanitäre Aktionen, insbesondere für Katastrophenhilfe, die auch im Ausland geleistet werden kann.
Nun sieht sich die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen der Krisenbewältigung zunehmend der Herausforderung gegenüber, dass sich staatliche Strukturen in einer wachsenden Anzahl von Staaten in einem Auflösungsprozess befinden. Diese Erscheinung wirkt sich einerseits negativ auf die Sicherheit bei humanitären Operationen aus, andererseits hat sie auch Konsequenzen für die Sicherheit und Wohlfahrt anderer Staaten, etwa durch kriminelle Netzwerke, Flüchtlingsströme oder die Beeinträchtigung der Energie- und Rohstoffversorgung. Als Antwort auf diese Erscheinung führt die Staatengemeinschaft vermehrt sogenannte internationale Polizeieinsätze durch. Dabei werden namentlich gezielte Massnahmen gegen zivile Akteure krimineller Netzwerke ergriffen, die einen "failed state" als Operationsbasis für ihre Aktivitäten nutzen.
53 Bevölkerungsschutz
Für die Vorsorge und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ist das sicherheitspolitische Instrument Bevölkerungsschutz zuständig. Es besteht aus den Partnern Polizei40, Feuerwehr, Gesundheitswesen41, technische Betriebe42 und Zivilschutz, die bei grossen Ereignissen mit aufeinander abgestimmten Aufgaben unter der Führung gemeinsamer Krisenstäbe (Führungsorgane) zum Einsatz kommen. Katastrophen und Notlagen können ohne Vorwarnung eintreten; der Bevölkerungsschutz muss deshalb seine Leistungen jederzeit aus dem Stand heraus erbringen können. Mit seinen Partnern und der Sicherstellung der zivilen Führungsfähigkeit auf Stufe Kantone und Gemeinden ist er ein wichtiger Leistungsträger des Sicherheitsverbundes Schweiz.
40 Bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sind polizeiliche Mittel zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung nötig (Verkehrsleitung, Absperrungen, Schutz vor Plünderungen usw.).
41 Primär Mittel des Gesundheitswesens zur Rettung und Erstbehandlung (sanitätsdienstliches Rettungswesen) im Rahmen des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD).
42 Die technischen Betriebe (öffentlich- oder privatrechtlicher Status) stellen das Funktionieren ihrer Einrichtungen sicher. Dies betrifft etwa die Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Entsorgung, Verkehrsverbindungen sowie Telekommunikation.