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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 43 _____________________________________________________________________________________
sen33, geeignete Armeeangehörige über ihre Dienstpflichtzeit hinaus auf freiwilliger Basis verpflichtet werden können, oder mittel- und langfristig unter anderem die Kräfte für die Abwehr eines militärischen Angriffs einen verlängerten Grundausbildungsdienst leisten und für den Rest ihrer Dienstdauer in eine Reserve mit einer definierten Bereitschaft übertreten. Damit würde das System der abgestuften Bereitschaft gestärkt, indem die Bereitschaftsformationen34 von diesen Aufträgen entlastet würden. Der Durchdieneranteil soll ausgenutzt werden. Zu prüfen ist auch die Möglichkeit, Jahrgangsverbände einzuführen. Ferner ist zu prüfen, ob für die Unterstützung von Grossanlässen ergänzend zu den Einsätzen von Armeangehörigen zivildienstleistende Personen eingesetzt werden können. Ebenso wie die Neutralität ist das Milizsystem nicht Selbstzweck, sondern ein Instrument, das übergeordneten Zielen dient, in diesem Fall der Effizienz, Wirksamkeit und gesellschaftlichen Abstützung der Armee.
5224 Ausbildungsmodell und Alimentierung der Stäbe
Das heutige Ausbildungsmodell mit einem Grundausbildungsdienst und anschliessenden jährlichen Wiederholungskursen für das Gros der Armee muss mit Blick auf die zivilen Bildungsstätten hinterfragt werden Die Kompatibilität des WK-Systems ist nicht nur mit der Wirtschaft, sondern auch mit der Bildungslandschaft nicht mehr gegeben und führt heute zu einer grossen Anzahl von Dienstverschiebungsgesuchen. Deshalb müssen mittelfristig auch alternative Ausbildungsmodelle untersucht werden. Geprüft werden muss allenfalls auch die Frage, ob eine Rücksichtnahme auf den individuellen Wunschtermin für den Beginn der Rekrutenschule weiterhin vertretbar ist: Im Interesse betriebswirtschaftlicher Effizienz und aus ausbildungstechnischen Überlegungen ist eine möglichst ausgeglichene Belegung der Infrastruktur anzustreben. Basierend auf diesen Überlegungen sind aufgrund vertiefter Abklärungen weitere Varianten zu erarbeiten, beispielsweise die Verlängerung des Grundausbildungsdienstes für den Erhalt der Verteidigungskompetenz und eine Weiterentwicklung des Ausbildungsmodells für diese Aufgabe, das die Miliz wieder verstärkt einbezieht. Nach der Grundausbildung würde die Truppe im Sinne einer Bereitschaftsreserve noch für wenige Jahre reduzierte Wiederholungskurse leisten. Zusammen mit dem Einbezug der Miliz in die Ausbildung hätte ein solches System bei gleichbleibender Leistung möglicherweise erhebliche Einsparungen im Betrieb der Armee zu Folge. Die Dauer der Gesamtdienstzeit würde sich so grundsätzlich nach den Aufgaben und der dafür notwendigen Bereitschaft richten.
Herausforderungen stellen sich auch bei der Kaderausbildung. Es gibt zu wenig Offiziere, um die Stäbe in ihrer heutigen Zahl und Grösse zu alimentieren. Das Milizsystem bringt es zudem mit sich, dass die Armee eine begrenzte Praxiserfahrung der Kader akzeptieren muss, weil diese nur zeitlich beschränkt verfügbar sind.35 Eine Verlängerung der Gesamtdienstzeit für Kader wäre deshalb keine Lösung, weil sie die Bereitschaft für
33 Einsätze gemäss der Verordnung 8. Dezember 1997 über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ, SR 513.74), wie beispielsweise Eidgenössische Turn- und Sportfeste, Schützenfeste, Sportanlässe nationaler Bedeutung (Skirennen) usw.
34 Das sind Formationen, die sich im Ausbildungsdienst (z.B. Wiederholungskursen) befinden und im Hinblick auf einen möglichen Einsatz in einer höheren Bereitschaft stehen als andere Formationen im Ausbildungsdienst.
35 Das Milizsystem hat aber gleichzeitig den Vorteil, von ihrer zivilen Tätigkeit her gut bis sehr gut ausgebildete Angehörige der Armee für die Bedienung komplexer Führungs-, Aufklärungs- und Waffensysteme rekrutieren zu können.