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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 62 _____________________________________________________________________________________
Das Grenzwachtkorps leistet mit Detachementen auch Einsätze im Ausland, sei es im Rahmen von Einsätzen von Zivilpolizeibeobachtern, mit Einsätzen als Sicherheitsbeauftragte im zivilen Luftverkehr oder vor allem mit Einsätzen zur Sicherung der Schengen-Aussengrenzen.
57 Polizei
Innere Sicherheit umfasst im Wesentlichen die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Strafverfolgung zur Ahndung begangener Straftaten. Was allgemein als Polizei bezeichnet wird, ist somit zu differenzieren, auf der Ebene der Kantone wie des Bundes. Es geht um die Sicherheitspolizei, die sich mit dem Schutz z.B. von Leib und Leben befasst, und um die Gerichtspolizei als Teil der Strafverfolgung bzw. der Justiz. Beide leisten essenzielle Beiträge zur Sicherheit der Bevölkerung.47
Die polizeiliche und justizielle Tätigkeit ist in der Schweiz föderalistisch strukturiert. Den Kantonen und dem Bund sind je eigenständige Aufgabenbereiche zugewiesen; Bund und Kantone sind aber verpflichtet, ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit zu koordinieren.48
571 Die Rolle der Kantone
Grundsätzliche Zuständigkeit für die innere Sicherheit
Die Kantone üben als selbständige Gemeinwesen die Gebietshoheit über ihr Territorium aus und tragen damit die primäre Verantwortung für die Sicherheit auf ihrem Kantonsgebiet.49 Aus der Gebietshoheit fliesst die Polizeihoheit. Aus dieser wiederum ergibt sich der allgemeine und umfassende Gefahrenabwehrauftrag bezüglich der "klassischen" Polizeigüter, also der Schutzgüter Leib und Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Besitz. Dazu gehört auch die Strafverfolgung, also die Ermittlung eines Delikts und dessen justizförmige Beurteilung bei den meisten Straftatbeständen.
Interkantonale Zusammenarbeit
Angesichts knapper personeller Ressourcen und der kleinräumigen Verhältnisse spielt die interkantonale Zusammenarbeit eine entscheidende Rolle. Rechtlich geregelt ist diese Zusammenarbeit primär durch Polizeikonkordate. Basis sind die vier regionalen Konkordate, an denen alle Kantone ausser Tessin und Zürich beteiligt sind:
47 Der Staatsschutz als weiteres Element der inneren Sicherheit ist in Kapitel 54 Nachrichtendienst beschrieben.
48 Artikel 57 Absätze 1 und 2 der Bundesverfassung.
49 Vergleiche Botschaft des Bundesrates vom 20. November 1996 über eine neue Bundesverfassung, BBl 1997 I 130, 237.