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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 63 _____________________________________________________________________________________
Nordwestschweiz Ostschweiz Romandie Zentralschweiz _________________ ____________________ _________________ _________________
Aargau Appenzell Innerrhoden Freiburg Luzern
Bern Appenzell Ausserrhoden Genf Nidwalden
Basel-Stadt Glarus Jura Obwalden
Basel-Landschaft Graubünden Neuenburg Schwyz
Solothurn Schaffhausen Wallis Uri
St. Gallen Waadt Zug
Thurgau
Fürstentum Liechtenstein
Eine besondere Vereinbarung regelt die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL). Ihr gehören neben den oben erwähnten Konkordatskantonen auch die Kantone Zürich und Tessin sowie die Stadt Zürich an.
Hat ein Kanton ein Ereignis zu bewältigen, das seine eigenen Kapazitäten und auch die seiner Nachbar- und Konkordatskantone übersteigt, so kann er gestützt auf die IKAPOL-Vereinbarung zusätzliche Polizeikräfte anfordern. Für solche Begehren bzw. Einsätze sind auf politischer und operativer Stufe besondere Abläufe und Gremien vorgesehen: die Arbeitsgruppe Operationen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Arbeitsgruppe GIP der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und für die Unterstützung der Einsätze der Interkantonale Koordinationsstab (IKKS). Interkantonale Polizeieinsätze sind z.B. zum Schutz von Grossanlässen wie dem jährlichen Weltwirtschaftsforum in Davos oder internationalen Konferenzen wie dem G-8-Gipfel von 2003 in Evian oder für Sportgrossanlässe wie die Euro 2008 erforderlich. Für die Unterstützung, insbesondere die Vorbereitung von Fussball- und Eishockeyspielen mit erhöhtem Risiko, führen die Kantone gemeinsam die Zentralstelle für Hooliganismus.
Die gesamtschweizerische Koordination in den Bereichen Polizei und Justiz auf politischer Ebene ist Sache der KKJPD, für die regionale Koordination sind Regionalkonferenzen der Justiz- und Polizeidirektoren in der Romandie, in der Zentralschweiz, in der Nordwestschweiz und in der Ostschweiz zuständig. An Letzterer ist auch das Fürstentum Liechtenstein beteiligt.
Die Zusammenarbeit in der Ausbildung wurde in den vergangenen zehn Jahren intensiviert. In Hitzkirch wurde eine Polizeischule für die Polizeiangehörigen aus den Konkordaten Zentralschweiz und Nordwestschweiz und in Amriswil eine für die Mitglieder des Ostschweizer Konkordats errichtet. In der Romandie betreiben die Kantone Wallis und Waadt die Académie de police du Chablais in St-Maurice/Savatan. Darüber hinaus sollen die vier in der Romandie bestehenden Polizeischulen in St-Maurice/Savatan, Genf, Colombier und Fribourg unter die Aufsicht eines Koordinators gestellt werden. Gestützt auf das bildungspolitische Gesamtkonzept für die Schweizer Polizei, das im Auftrag der KKJPD erarbeitet wurde, wird das Schweizerische Polizei-Institut in Zukunft noch stärker für die Weiterbildung von Spezialisten und Polizeikadern verantwortlich sein.