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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 60 _____________________________________________________________________________________
während sechs Monaten aufrechterhalten werden. Normalisieren sich die Marktverhältnisse nicht innerhalb dieser Zeit, lässt sich eine Versorgung auf so hohem Niveau nicht mehr gewährleisten. Setzt sich eine Versorgungskrise trotz Angebotslenkungen fort, kommen Massnahmen der Nachfragelenkung wie Kontingentierung, Rationierung oder ähnliche Massnahmen zum Zuge. Ziel ist es, eine möglichst ausgewogene Versorgung auf einem reduzierten Niveau zu gewährleisten. Die zentrale Bedeutung des Dienstleistungssektors in der globalisierten Wirtschaft verlangt zudem geeignete Massnahmen zur Sicherstellung lebenswichtiger Transporte sowie von Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen. Damit diese Bereiche auch bei Störungen und Unterbrüchen ihren Versorgungsauftrag erfüllen können, bedarf es Lenkungs- und Sicherungsmassnahmen wie der Sicherstellung von Transportmitteln, insbesondere von Hochseeschiffen, von Logistikinfrastrukturen und Kommunikationseinrichtungen (inkl. Datennetze). Ebenso ist die Aufrechterhaltung von angemessenen Kapazitäten für die Produktion landwirtschaftlicher Güter in der Schweiz sicherzustellen. Dadurch wird auch bei einer schwerwiegenden Störung der internationalen Handelsflüsse die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Nahrungsmitteln garantiert.
Die starke Vernetzung der eigenen Wirtschaft mit der Weltwirtschaft bewegt die Schweiz vermehrt dazu, auch in Fragen der Versorgung mit dem Ausland zu kooperieren. Bewirtschaftungsmassnahmen im Inland bedürfen auch deshalb einer Abstimmung mit Massnahmen der umliegenden Länder, um ein Abfliessen rar gewordener Güter ins Ausland zu verhindern. Ein internationaler Informationsaustausch und die Beteiligung an gemeinsamen Vorkehrungen liegen im Versorgungsinteresse der Schweiz. Auf internationaler Ebene engagiert sie sich deshalb für Fragen der Erdölversorgung in der Internationalen Energie-Agentur und für weitere Krisenversorgungsfragen insbesondere in den Bereichen Verkehr, Ernährung und Industrie im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und in der Partnerschaft für den Frieden.
554 Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Um der Gefahr der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme sowie übermässiger konventioneller Aufrüstung zu begegnen, beteiligt sich die Schweiz seit den 1970er Jahren an der Erarbeitung international harmonisierter Kontrollmassnahmen, die ihren Niederschlag in vier Exportkontrollregimen fanden. Drei davon befassen sich mit Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen bzw. Gütern, die zur Entwicklung, Herstellung oder zum Einsatz solcher Waffen oder Trägersystemen dienen können. Viele dieser Güter sind sogenannte Dual-use-Güter, d.h. sie können sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden. Die entsprechenden Exportkontrollregime sind die Gruppe der Nuklearlieferländer, die Australien-Gruppe (B- und C-Waffen) sowie das Raketentechnologie-Kontrollregime. Das vierte Exportkontrollregime, das Wassenaar-Arrangement, befasst sich mit konventionellen Waffen und (Dualuse-)Gütern zu ihrer Herstellung. Innerstaatlich sind die in diesen Regimen vereinbarten Kontrollen im Kriegsmaterialgesetz und im Güterkontrollgesetz umgesetzt. Die international harmonisierten Exportkontrollen bedeuten zwar eine Einschränkung des internationalen Handels, aber sie sind wichtige Instrumente im Kampf gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägersysteme und übermässige konventionelle Aufrüstung. Dadurch tragen sie zur Sicherheit auch der Schweiz bei.