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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 64 _____________________________________________________________________________________

572 Die Rolle des Bundes

Sicherheitspolizeiliche Aufgaben

Der Bund ist im Sinne der Gefahrenabwehr für spezifische Bereiche sicherheitspolizeilich tätig. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) bzw. der Bundessicherheitsdienst sorgt zusammen mit den Kantonen für den Schutz von Bundesbehörden und Gebäuden des Bundes sowie von Personen und Gebäuden, für die der Bund völkerrechtliche Schutzpflichten hat (u.a. Botschaftsschutz). Weiter ist er für Rekrutierung, Ausbildung und Einsatz der Sicherheitsbeauftragten im zivilen Luftverkehr (Air Marshals) zuständig. Richtlinien über die Aufgaben der Air Marshals werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erstellt. Zum Einsatz kommen vor allem Angehörige kantonaler und städtischer Polizeikorps, der Militärischen Sicherheit und des Grenzwachtkorps.

Eine besondere sicherheitspolizeiliche Zusammenarbeit mit den Kantonen pflegt – wie erwähnt – die Zollverwaltung.

Kriminalpolizeiliche Aufgaben

Wesentlich dafür, dass sich Bürgerinnen und Bürger sicher bewegen und im Alltag sicher fühlen können, sind ein zeitgemässes, klar formuliertes Straf- und Strafverfahrensrecht und deren konsequente Anwendung. Wie in der Sicherheitspolizei haben Bund und Kantone auch in der Strafverfolgung (Repression) unterschiedliche Zuständigkeiten. Der Bund ist für den Erlass des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts zuständig. Für schwere, grenzüberschreitende und komplexe Kriminalität (organisiertes Verbrechen, Geldwäscherei, grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität, terroristisch motivierte Straftaten und/oder deren Finanzierung, verbotener Nachrichtendienst, Sprengstoffdelikte und Korruption) liegt die Strafverfolgungszuständigkeit beim Bund und wird von der Bundesanwaltschaft wahrgenommen. Im Bundesamt für Polizei unterstützt die Bundeskriminalpolizei (BKP) einerseits als Gerichtspolizei des Bundes die Bundesanwaltschaft im Bereich der Strafverfolgung. Ausserhalb der fachlichen Aufsicht durch die Bundesanwaltschaft ist die BKP gleichzeitig für sämtliche Informationsbearbeitungen koordinierender, analytischer und ermittelnder Natur in Erfüllung ihrer Aufgaben als Zentralstelle zuständig, dies im Bereich organisiertes Verbrechen und Wirtschaftsdelinquenz.

Internationale Polizeikooperation

Gestützt auf seine Kompetenz im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten hat der Bund in den vergangenen Jahren die internationale Polizeikooperation ausgebaut. Diese basiert auf drei Pfeilern: der bilateralen Zusammenarbeit hauptsächlich mit unseren Nachbarstaaten und ausgewählten Drittstaaten, der europäischen Zusammenarbeit namentlich im Rahmen von Schengen und Europol sowie der globalen multilateralen Zusammenarbeit insbesondere via Interpol. Die Schnittstellenfunktion des Bundes gegenüber dem Ausland zugunsten der nationalen und kantonalen Partner im polizeilichen Bereich wird durch das Bundesamt für Polizei bzw. die Hauptabteilung Internationale Polizeikooperation wahrgenommen, das auch als Zentralstelle des Bundes für den Austausch kriminalpolizeilicher Meldungen dient. Der Fachbereich Hooliganismus des