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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 65 _____________________________________________________________________________________
Bundesamtes für Polizei koordiniert den Austausch von Informationen bei internationalen Sportveranstaltungen mit Schweizer Bezug.
Dienstleistungen des Bundes für die Kantone
Unverzichtbares Hilfsmittel für die Polizei wie für die übrigen Strafverfolgungsorgane sind rasch arbeitende und rund um die Uhr zur Verfügung stehende polizeiliche Informationssysteme. Das Bundesamt für Polizei stellt den Kantonen, der Zollverwaltung und ausländischen Kooperationspartnern für Personen- und Sachfahndungen und zur Identifikation von Personen und Spuren seit 2008 den Zugang zum Schengener Informationssystem zur Verfügung. Im justiziellen Bereich führt das Bundesamt für Justiz das elektronische Register über die strafrechtlichen Verurteilungen (Strafregister-Datenbank VOSTRA).
Das Bundesamt für Polizei trägt zur Sicherheit bei Sportveranstaltungen bei, indem es das Informationssystem HOOGAN und die nationale Fussball-Informationsstelle NFIP (National Football Information Point) führt. Gegenüber gewaltbereiten Personen können das Bundesamt für Polizei und das Bundesamt für Migration je in ihrem Zuständigkeitsbereich Ein- bzw. Ausreiseverbote erlassen. HOOGAN steht den Polizeibehörden der Kantone, der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus und der Zollverwaltung über ein Abrufverfahren zur Verfügung. Das am 1. Januar 2007 zusammen mit den Massnahmen Rayonverbot, Meldeauflage, Polizeigewahrsam und Ausreisebeschränkung eingeführte System unterstützt die Kantone im Kampf gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen.
Die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik und die Zentralstelle Waffen beim Bundesamt für Polizei haben die Oberaufsicht über den Vollzug der entsprechenden Bundesgesetzgebungen. Sie sind einzigartig auf Bundesstufe und nehmen zudem die Aufgabe eines Fachkompetenzzentrums in ihren Bereichen wahr. Als solche beraten und unterstützen sie einerseits die für den Vollzug zuständigen Kantone und andererseits alle interessierten Bundesstellen (wie z.B. Bundesanwaltschaft, Staatssekretariat für Wirtschaft, Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie usw.), die betroffenen Berufsverbände und Wirtschaftskreise bis hin zur einzelnen Bürgerin und zum einzelnen Bürger. Sie stellen ebenfalls die internationalen Kontakte zu den entsprechenden Fachstellen sicher.
Weiter führt in der Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben das Bundesamt für Polizei die Koordinationsstelle Identitäts- und Legitimationsausweise. Sie stellt dem GWK sowie den Polizeibehörden die Referenzdatensammlung ARKILA mit Beschrieben von echten Dokumenten zu Vergleich- und Kontrollzwecken zur Verfügung und führt die Datenbank FRAUDE, in welcher schweizweit Ausweisfälschungen und -missbräuche erfasst werden können. Ebenfalls aufgebaut wurde 2010 die Verbindung zur EU-Datenbank False and Authentic Documents (FADO). Mit der weltweiten Einführung von Ausweisen mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten (z. B. E-Pass und die Einführung im Ausländerausweis), musste weiter ein Single Point of Contact für den internationalen Austausch der für das Auslesen und Kontrollieren von Ausweise notwendigen Zertifikate aufgebaut werden. Die im Ausland beschafften Zertifikate können mittels einer On-line-Applikation von berechtigten Stellen beim GWK und den Polizeibehörden bezogen werden. Gleichzeitig werden Zertifikatsanfragen aus dem Ausland für Schweizer Ausweise beantwortet.