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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
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musikalischer Bildung (2.1.3.2) sind die Eckpfeiler der Förderung des Zugangs zur Kultur.
– Kultur- und Kreativwirtschaft: Zahlreiche Untersuchungen belegen das wirt-
schaftliche und beschäftigungspolitische Potential von Musik-, Buch- und Filmmärkten (Ziff. 1.1.1.3). Verschiedene Länder sind heute dabei, Strategien zu entwickeln, um die klassischen Bereiche der Kulturwirtschaft sowie die Werbe-, Design- und Gameindustrie zu stärken.22 Dabei geht es um Fragen wie: Welche Bedingungen braucht die Kultur- und Kreativwirtschaft, um sich günstig entwickeln zu können? Welche neuen Formen der Verflechtung von Arbeit und Freizeit, Wirtschaft und Innovation fördern die Kultur- und Kreativwirtschaft? Inwiefern ist die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Lage, originäre und unverwechselbare Kulturprodukte und -dienstleistungen zu schaffen, die positive wirtschaftliche Effekte erzielen können? Auch die Schweiz muss sich zur Aufgabe machen, das Potential der Kultur- und Kreativwirtschaft besser zu erschliessen. Im Rahmen kulturpolitischer Veranstaltungen (Ziff. 2.1.2.4) will das BAK in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Forschungsstellen in der Schweiz die öffentliche Diskussion zu diesen wichtigen Themen lancieren.
– Digitale Revolution und Urheberrecht: Die Digitalisierung ist eine mediale
Revolution, welche neue Formen der Produktion, neue Produkte und Vertriebswege sowie ein verändertes Konsumverhalten hervorbringt. Für Kunstschaffende, Vermittler und Rezipienten ist sie so einschneidend wie seinerzeit die Einführung der Photographie oder des Films. Wie ist unter den neuen Gegebenheiten die Angebotsvielfalt zu erhalten? Wie ist es kleineren Betrieben möglich, in die nötige Infrastruktur zu investieren? Wie ist das kulturelle Erbe zu konservieren, zu dokumentieren und zu präsentieren? Antworten auf diese Fragen kann nur eine kohärente Kulturpolitik geben. Mit einem thematischen Schwerpunkt «Kultur Digital» werden die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Kulturproduktion, -vermittlung und -rezeption in der Schweiz behandelt (Ziff. 1.2.3).
Die Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten stehen vor besonderen Herausforderungen, denn die produktionstechnischen Entwicklungen haben zu einer Erosion des Urheberrechts und zu Verschiebungen in der Wertschöpfungskette zugunsten von Vermittlung und Vertrieb geführt. Die durch die Digitalisierung entstandenen Veränderungen müssen auch von der Kulturpolitik gestaltend bewältigt werden. Das BAK will sich deshalb zusammen mit dem federführenden Institut für geistiges Eigentum (IGE) für eine zukunftsweisende Ausgestaltung des Immaterialgüterrechts einsetzen.
– Kooperativer Kulturföderalismus: Kulturförderung wird zunehmend als
partnerschaftliche Aufgabe von Bund, Kantonen, Städten und Privaten verstanden. Angesichts der finanziellen Kräfteverhältnisse setzt der Bund auf eine enge Zusammenarbeit mit Kantonen und Städten.
22 Deutschland hat 2008 die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft lanciert und 2009 ein Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft mit acht regionalen Kontakt- und Anlaufstellen gegründet, welche konkrete Hilfestellungen für Kulturschaffende und Kreative anbieten sollen. Die EU-Kommission hat eine europäische Plattform für die Kreativwirtschaft ins Leben gerufen und im April 2010 ein Grünbuch «Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien» veröffentlicht.