Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

Interessen. Weiter werden Gemeinden, die durch ihre Lage von einem allfälligen Tiefenlager stärker betroffen sein könnten, stärker gewichtet als solche, die beispielsweise nicht im Planungsperimeter liegen. Als Diskussionsgrundlage für die Startteams hat das BFE deshalb im «Konzept regionale Partizipation» vom 17. Februar 2011 einen Verteilschlüssel erarbeitet, der die Betroffenheit sowie die Bevölkerungszahl der Gemeinden berücksichtigt. In diesem Konzept sind ebenfalls Anforderungen an die Zusammensetzung der Partizipationsgremien sowie der Ablauf zu deren Bildung beschrieben. Es war die Aufgabe der Startteams, in Absprache mit dem BFE die definitive Zusammensetzung festzulegen und die Regionalkonferenzen zu gründen.

3.9.4 Festlegung und Anpassung der Standortregionen

Der Kanton OW stimmt der Beurteilung des AdK zu, wonach die Bestimmung der Standortregionen korrekt nach Sachplan verlaufen sei. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens sei darauf zu achten, dass weitere Gemeinden als betroffen definiert werden oder im Gegenzug aus den Standortregionen herausfallen können.

Auch der Kanton SH und die Stadt Schaffhausen erachten die bisherigen Schritte zur Bestimmung der provisorischen Standortregionen als nachvollziehbar und begrüssen den Einbezug der Behörden zur Ermittlung der «weiteren, betroffenen Gemeinden». Sie sind einverstanden mit den beschriebenen Standortregionen, von denen sie betroffen sind, unterstreichen aber deren provisorischen Charakter.

Eine Eingrenzung der Standortregionen ist für den Kanton ZH nachvollziehbar. Nach seinem Verständnis sollen die Anpassungen der Standortregionen in Etappe 2 gleich flexibel wie in Etappe 1 und wieder gemeinsam mit den Regionen erfolgen.

Verschiedene Stellungnehmende betonen den provisorischen Charakter der Standortregionen und verweisen auf deren dynamische Anpassung auf Grund veränderter Betroffenheit durch die Bekanntgabe der Vorschläge für Oberflächenanlagen (Kanton SH, Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Döttingen, Full-Reuenthal, Feuerthalen, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Lengnau, Leuggern, Mellikon, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Stadt Kaiserstuhl, Stadt Schaffhausen, Tegerfelden, Trüllikon, Unterendingen, Wislikofen, Planungsverband Zurzibiet, Forum Opalinus).

Nach Ansicht der Gemeinden Remigen und Riniken sollen im Erläuterungsbericht im Anhang «Standortregionen» die vom HAA-Gebiet betroffenen Gemeinden separat aufgeführt werden.

Die Gemeinde Wettingen verlangt die Überprüfung der Standortregionen und den Einbezug der von sozioökonomischen Effekten massgeblich betroffenen Gemeinden.

FSU gibt zu bedenken, dass die Definition der Standortregion im Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager relativ statisch ist. Die Arbeiten in Etappe 1 hätten bereits gezeigt, dass die Anpassung der Standortregion dynamischer erfolgen müsse.

Das BMU und der Landkreis Konstanz gehen davon aus, dass es sich bei der Festlegung der betroffenen Gemeinden um einen dynamischen Prozess handelt. Nur so könne in Etappe 2 die Betroffenheit weiterer deutscher Gemeinden angemessen berücksichtigt werden, woraus auch ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen erwachsen würde. Der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg sowie der BUND RV Hochrhein fordern, vor dem Hintergrund des dynamischen Verständnisses der Standortregionen möglichst frühzeitig im aktuellen Aufbau der Partizipation zu definieren, nach welchen Leitlinien und Kriterien die Anpassung der Organe der regionalen Partizipation erfolgen soll. Einige Stellungnehmende fügen an, dass es den deutschen Gemeinden nicht zu vermitteln sein werde, wenn sie durch die dynamischen Anpassungen, die auf Grund der Vorschläge von Oberflächenanlagen vorgesehen ist, wieder aus dem einmal begonnenen Prozess ausscheiden würden (Landkreise Konstanz und Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg). Die Stadt Bad Säckingen fordert, dass die deutschen Gemeinden im Falle von Verschiebungen der Oberflächenanlagen um wenige Kilometer im Partizipationsprozess belassen werden.