Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 105Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisse der Auswertung
Schwung in der Ansiedlungspolitik unvermindert aufrechtzuerhalten und keine ansässigen Industrien bzw. Dienstleister zu verlieren».
Verschiedene deutsche Stellungnehmende fordern, den Standortregionen innerhalb der festgelegten Kompetenzen grundsätzlich Freiräume zur Gestaltung einzuräumen (Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Gemeinden Hohentengen am Hochrhein, Küssaberg und Lottstetten, BUND RV Hochrhein). Sie verlangen ebenfalls, dass die Regeln der Entscheidungsfindung im Rahmen der regionalen Partizipation vor Beginn der Etappe 2 vorliegen müssen. Der BUND Reichenau und Klar! e. V. fordern mehr Mitspracherecht und Kompetenzen für die betroffenen Regionen.
Würdigung
Der Aufbau und die Durchführung der regionalen Partizipation ist für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure eine grosse Herausforderung. Entsprechend müssen die notwendigen Ressourcen bereit gestellt werden. Das Auswahlverfahren soll zielgerichtet, zügig und mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden. Die Kantone und die Standortregionen sollen die notwendige Zeit für ihren wichtigen Beitrag zum Sachplanverfahren erhalten.
Dies bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, den Standortregionen und der Nagra. Die Arbeiten der regionalen Partizipation richten sich nach der Planung des Bundes. Die Termine zur Erreichung der Meilensteine werden jedoch mit den Standortregionen diskutiert und im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt. Diese Vereinbarungen bilden auch die Grundlage für die finanziellen Mittel, mit denen die Tätigkeiten der Standortregion für das Auswahlverfahren entschädigt werden. Die Bundesbehörden unterstützen die Standortregionen aber auch fachlich und stellen die übergeordnete Koordination und Planung sicher. Eine darüber hinausgehende Koordination kann nicht vom Bund sichergestellt werden. Dies wäre Aufgabe der Kantone oder Landkreise.
Die Erfahrungen aus Etappe 1 sowie die Detailplanung der Verfahrensschritte haben gezeigt, dass 2½ Jahre für Etappe 2 nicht ausreichen. Verschiedene Verfahrensschritte, insbesondere der Einbezug der direkt betroffenen Kantone und Gemeinden, benötigen mehr Zeit als ursprünglich angenommen, damit nicht zuletzt die regionale Partizipation wie vorgesehen durchgeführt werden kann. Gestützt auf die aktuelle Planung dauert Etappe 2 deshalb neu 4 Jahre.
3.9.3 Aufgaben, Struktur und Zusammensetzung der regionalen Partizipation
Der Kanton ZH empfiehlt, bei der Gestaltung der regionalen Partizipation den Standortregionen Freiräume zu lassen und die regionalen Interessen möglichst breit einzubeziehen, dabei allerdings auf die Einhaltung grundsätzlicher Vorgaben zu achten (wie Repräsentativität der regionalen Gruppierungen und Interessen in den Sachplangremien, Entscheidungsregeln, Höhergewichtung der im Planungsperimeter liegenden Gemeinden).
Verschiedene Parteien (CVP AG, CVP Bezirk Zurzach, EVP Schweiz, EVP ZH, FDP AG, JF ZH) und Interessenorganisationen (AVES AG, AVES BE und AVES SO, economiesuisse, Energieforum Nordwestschweiz, Nuklearforum Schweiz) betonen, dass bei der Zusammensetzung der regionalen Partizipationsgremien den gewählten Vertretungen aus der Bevölkerung besonderes Gewicht zu geben sei, denn nur so könne die Partizipation in einem demokratisch legitimierten Rahmen durchgeführt werden. Die AIHK ist der Meinung, dass die regionale Partizipation nicht zu einer Alibiübung verkommen dürfe. Ihr sei entsprechendes Gewicht zu geben und die Teilnehmenden seien sorgfältig und ausgewogen auszuwählen. Nur so könne Vertrauen in der Bevölkerung gewonnen und ein demokratisch legitimierter Entscheid gefällt werden.
Forum VERA Weinland hat nichts dagegen, dass sich Deutschland, Schaffhausen und andere Nachbarn im partizipativen Verfahren einbringen. Das müsse aber fair und losgelöst von irgendwelchen «versteckten Agenden» geschehen. Es könne nicht sein, dass eine sachliche Evaluation durch ein kantonales Gesetz unterlaufen werde. Das Bundesamt für Energie habe hier die nötigen Vorkehrungen zu treffen.