Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
rinnen und Nutzniesser in die Entsorgungsverantwortung einzubinden. KAIB begrüsst ausdrücklich den Willen der Entsorgungspflichtigen, das Problem der Endlagerung radioaktiver Abfälle lösen zu wollen. Die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten geleistete Arbeit der Nagra wird von KAIB explizit anerkannt.
Die Grüne Partei Schweiz, die Grünen Bezirk Zurzach, Grünen TG, SP Schweiz, SP Weinland, Klar! Züri Unterland, NWA Aargau sowie Einzelpersonen sind der Ansicht, dass für die realistische Lagerplanung das Lagervolumen feststehen müsse. So vertreten sie und zahlreiche weitere Stellungnehmende die Meinung, dass vor der Suche nach einem geologischen Tiefenlager der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen werden müsse (Grüne AG, Grüne Stadt Bülach, Grüne TG, Grüne ZH, SP Beringen, SP AG, SP NW, SP SH, Allianz Thurgau Nein-zu-neuen-AKW, NWA Basel, Pro Natura SH und BUND RV Hochrhein). Da die sichere Entsorgung aus Sicht der Grünen Bezirk Bülach nicht gewährleistet ist und nicht gewährleistet werden kann, sei der Bau weiterer Atomkraftwerke zu verbieten und die laufenden Atomkraftwerke möglichst schnell abzustellen. Die Grüne Partei Schweiz und die Grünen AG halten den Ausbau der Atomkraft ohne sichere Lösung für die Abfälle für unverantwortlich. Die SP AG, SP Schweiz und SP SH sind nicht bereit, an Lösungen mitzuwirken, die dazu dienten, den Boden für den Bau neuer Kernkraftwerke zu bereiten. Diese sowie die Grünen TG sind erst zu einer Standortdiskussion bereit, wenn der Ausstieg aus der Atomtechnologie verbindlich beschlossen sei. Die SP Beringen und die SP Weinland fürchten, dass eine vorschnelle Lösung dem Bau von neuen Kraftwerken Vorschub leisten würde, da damit ein unliebsames Gegenargument vom Tisch wäre. Die deutschen Interessenorganisationen BUND Reichenau und Klar! e. V. fordern ein das Standortauswahlverfahren begleitendes Ausstiegsszenarium für die Schweiz.
Für die EVP ZH, JF Schweiz und JF ZH sowie AVES SO, economiesuisse und SGV ist die Forderung, dass keine Arbeiten für eine sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle gemacht werden dürften, bis der Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen sei, eine moralisch fragwürdige Faustpfandpolitik. Die SVP Schweiz betrachtet diese Forderung sowie jene nach zusätzlichen Felduntersuchungen als eine rein ideologisch und politisch motivierte Verzögerungstaktik. Demgegenüber ist die CVP Schweiz der Auffassung, dass keine neue Kernkraftwerke errichtet werden dürfen, bis ein sicherer Prozess für die Entsorgung vorliege.
Trotz unterschiedlichen Ansichten in Bezug auf den geeigneten Zeitpunkt für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle stösst der Grundsatz, dass radioaktive Abfälle in der Schweiz entsorgt werden müssen, bei vielen Stellungnehmenden auf Akzeptanz (Kanton LU, Gemeinden Rheinau und Wolfenschiessen, RWU, Zofingenregio, EVP Schweiz, FDP AG, FDP NW, FDP Schweiz, FDP TG, JF Schweiz, JF SH, AIHK, Allianz Thurgau Nein-zu-neuen-AKW, AVES AG, AVES BE und AVES Winterthur). FDP AG und FDP Schweiz sind zudem der Ansicht, dass radioaktive Abfälle, die in der Schweiz entstehen, nicht in Staaten mit möglicherweise niedrigeren Sicherheitsstandards exportiert werden dürften.
Die SP Schweiz und SP Weinland schliessen eine Auslandlösung für die Zukunft nicht aus, falls sich eine solche als sicherer als eine Inlandlösung erweisen sollte. Die Gemeinde Eppenberg-Wöschnau beantragt, die Möglichkeiten einer gesamteuropäischen Lösung zu prüfen. Verschiedene Einzelpersonen sind der Auffassung, dass einer internationalen Lösung den Vorzug gegeben werden sollte.
Würdigung
Die Forderung, wonach zuerst aus der Kernenergienutzung auszusteigen sei, bevor eine Lösung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle gesucht werden soll, wird immer wieder gestellt. Rechtlich sind die Kernenergienutzung und die Entsorgung jedoch klar getrennt. Nach dem Verursacherprinzip müssen die in der Schweiz anfallenden Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden. Die Bewilligungsverfahren für geologische Tiefenlager wie auch für neue Kernkraftwerke sind im KEG geregelt. Der Sachplan geologische Tiefenlager bildet zusätzlich die Grundlage für das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Dieses hat zum Ziel, die Entsorgung der radioaktiven Abfälle schrittweise einer Lösung zuzuführen. Es ist Aufgabe der heutigen Generationen, eine sichere Lösung vorzubereiten. Eine langfristige oder gar dauerhafte Zwischenlagerung ist aus Sicherheitsgründen, aber auch aus gesellschaftlichen und rechtlichen Gründen, abzulehnen. Die aktuellen energiepolitischen Entscheide nach der Katastrophe von Fukushima können unter Umständen zu einer Versachlichung der Diskussionen führen.