Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Ergebnisse der Auswertung
sichtlich 50 Jahren aus. Damit müssten das Kernkraftwerk Beznau I im Jahre 2019, Beznau II und Mühleberg 2022, Gösgen 2029 und Leibstadt 2034 vom Netz genommen werden.
3.3.3 Entsorgungsnachweis
Dem Kanton BS zufolge schafft das gewählte Vorgehen gemäss Sachplan geologische Tiefenlager «die Voraussetzung für den Entsorgungsnachweis von Abfällen aus neuen Atomkraftwerken». Die SP Schweiz, SP SH und NWA Basel vertreten die Haltung, wonach zwischen der Lagerung von «Atommüll als Teil der Erblast der Atomenergie» und einem «Entsorgungsnachweis, der dazu diene, die weitere Produktion von Atommüll zu legitimieren» unterschieden werden müsse.
Zahlreiche Stellungnehmende fordern, dass der Entsorgungsnachweis aufgrund von noch offenen sicherheitstechnischen Fragen aufgehoben wird (Gemeinden Feuerthalen, Hallau, Trasadingen, Wittnau, Grüne Bezirk Bülach, Grüne Bezirk Zurzach, Grüne NW, Grüne Partei Schweiz, Grüne Stadt Bülach, SP SH, SP SO, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, IGLK, Klar! Züri Unterland, NOE, NWA Aargau, Pro Natura Schweiz, SES, WWF AG, WWF Schweiz, SPD Jestetten-Altenburg, Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V., Einzelpersonen).
Die Grünen Bezirk Bülach fordern, dass der Entsorgungsnachweis durch eine neutrale und unabhängige Organisation erarbeitet werde und nicht durch die Nagra, «welche durch die AKW-Betreiber dominiert» werde.
Andere Stellungnehmende wiederum weisen darauf hin, dass der Entsorgungsnachweis erbracht bzw. vom Bundesrat genehmigt worden ist (FDP AG, FDP SO, JF Schweiz, AVES Schweiz, Energieforum Schweiz, Energieforum Nordwestschweiz, Forum VERA Schweiz). Es ginge also nicht mehr um die Frage der Machbarkeit, sondern um die Wahl des Standortes (Energieforum Nordwestschweiz, Energieforum Schweiz).
Einige Stellungnehmende merken an, dass die Standortgebiete «Nördlich Lägern» und «Jura Ost» aufgrund ihrer weniger geeigneten geologischen Eigenschaften nicht für den Entsorgungsnachweis verwendet wurden (Gemeinde Oberhallau, Grüne Partei Schweiz, Grüne AG, Grüne Bezirk Zurzach, Grüne Brugg, Grüne Stadt Bülach, SP AG, SP Bezirk Brugg, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, KAIB, NOE, Pro Natura Schweiz und SES).
Würdigung
Der vom KEG geforderte Entsorgungsnachweis soll zeigen, dass die nukleare Entsorgung in der Schweiz grundsätzlich möglich ist. Konkret bedeutet dies, dass sich ein Wirtgestein in einer bestimmten Region vorbehältlich weiterer Untersuchungen für die Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle eignet. Dies schliesst nicht aus, dass sich auch andere geologische Gebiete für ein Tiefenlager eignen. Der Entsorgungsnachweis ist erforderlich für die bestehenden Kernkraftwerke (Art. 106 Absatz 2 KEG) und eine Voraussetzung für die Erteilung der Rahmenbewilligung von neuen Kernkraftwerken (Art. 13 Abs. 1 Ziff. d KEG). Der Entsorgungsnachweis ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg hin zur Realisierung von geologischen Tiefenlagern. Er ist jedoch kein Standortentscheid und auch kein Bewilligungsgesuch für ein konkretes Lagerprojekt.
Im Juni 1988 stellte der Bundesrat fest, dass der Entsorgungsnachweis für SMA, welcher auf einem Lager im Mergel des Oberbauenstocks (Kanton UR) basierte, erbracht ist. Ende 2002 reichte die Nagra den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle beim Bund ein. Das ENSI, die KNE, die KNS sowie ein internationales Expertengremium der OECD/NEA kamen zum Gesamturteil, dass der geforderte Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle mit dem Projekt Opalinuston Zürcher Weinland erbracht ist. Sie formulierten verschiedene technische Fragestellungen, die im Hinblick auf die Realisierung eines Lagers näher zu untersuchen sind, jedoch die grundsätzliche Machbarkeit eines Tiefenlagers nicht in Frage stellen. Der Bundesrat hat den Entsorgungsnachweis am 28. Juni 2006 gutgeheissen.