Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

Aus Sicht des Landkreises Waldshut/Regionalverbands Hochrhein-Bodensee und der Gemeinde Küssaberg ist der Ausbau der Kernenergie kein Weg, um die künftige Energieversorgung zu sichern. Es wird jedoch anerkannt, dass die Schweiz bei der Frage der künftigen Energieversorgung und der Kernenergienutzung souverän entscheidet.

Für die Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Wolfenschiessen ist das Abfallvolumen gemessen am Nutzen, den die Gesellschaft von der Kernenergie hat, klein. AVES ZH, KGV und TGV weisen darauf hin, dass die radioaktiven Abfälle eng mit dem Wohlstand in der Schweiz verknüpft seien. Die Schweiz stehe im wirtschaftlichen Vergleich mit anderen europäischen Ländern nicht zuletzt dank der zuverlässigen und günstigen Energieversorgung so gut da. Centre Patronal unterstützt die Energiestrategie des Bundes vom 21. Februar 2007, welche auf den vier Pfeilern Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke sowie Energieaussenpolitik beruht und hebt die niedrigen Kosten der Kernenergie im Vergleich zu Windkraft oder Photovoltaik hervor. Nach Ansicht von CVCI profitiert nicht nur die Wirtschaft von der Kernenergie, sondern auch die Gesellschaft von den Entwicklungen in Medizin, Industrie und Forschung.

Würdigung

Die Kernenergie deckt heute rund 40% der Elektrizitätsproduktion der Schweiz ab und ist für die schweizerische Stromversorgung seit den 70er Jahren von zentraler Bedeutung. Das Kernenergiegesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Nutzung der Kernenergie. Energieartikel, Energiegesetz, CO2- Gesetz und das Stromversorgungsgesetz sind Teile des Instrumentariums für eine nachhaltige und moderne schweizerische Energiepolitik.

Am 21. Februar 2007 beschloss der Bundesrat eine Neuausrichtung in der Energiepolitik. Die Strategie stützte sich auf vier Säulen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke, Energieaussenpolitik. Als Übergangslösung sollten Gaskombikraftwerke gebaut werden, die ihren CO2-Ausstoss vollständig kompensieren müssen. Die bestehenden Kernkraftwerke sollten ersetzt oder durch Neubauten ergänzt werden. Im Einklang mit dieser Energiepolitik reichten die Stromkonzerne Atel, Axpo und BKW im Jahr 2008 drei Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke ein.

Aufgrund der Vorkommnisse vom März 2011 in Japan hat das UVEK am 14. März 2011 beschlossen, die laufenden Verfahren für die Rahmenbewilligungsgesuche für Ersatz-Kernkraftwerke zu sistieren. Ferner hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK beauftragt, bis Ende Mai 2011 die Energieperspektiven anhand der folgenden drei Stromangebotsvarianten zu aktualisieren:

 Stromangebotsvariante 1: Weiterführung der bisherigen Stromproduktion mit allfälligem vorzeiti-

gem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglichster Sicherheit.

 Stromangebotsvariante 2: Kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheits-

technischen Betriebsdauer.

 Stromangebotsvariante 3: Vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke

werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer abgestellt.

An seiner Klausursitzung vom 25. Mai 2011 hat der Bundesrat die Resultate der Analysen diskutiert und einen Grundsatzentscheid gefällt. Der Bundesrat will die bisherige Stromversorgungssicherheit, die sich durch hohe Qualität, gute Verfügbarkeit, eine weitgehend CO2-freie Produktion und wettbewerbsfähige Preise auszeichnet, auch in Zukunft garantieren. Angesichts der schweren Schäden, die das Erdbeben und der Tsunami in Fukushima angerichtet haben, geht er aber davon aus, dass die Schweizer Bevölkerung das mit der Kernenergienutzung verbundene Restrisiko verringern will. Die Kernenergie wird zudem aufgrund der zu erwartenden steigenden Stromgestehungskosten (neue Sicherheitsstandards, Nachrüstungen, Neubeurteilung Haftungsrisiko, schwierigere Finanzierung aufgrund höherer Risikoprämien für Kapitalgebende) langfristig Wettbewerbsvorteile gegenüber den erneuerbaren Energien verlieren.

Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden sollen. Die künftige Stromversorgung soll sich somit an der Stromangebotsvariante 2 orientieren. Der Bundesrat geht bei den bestehenden Kernkraftwerken von einer sicherheitstechnischen Betriebsdauer von voraus-