Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

ebenfalls hervor, dass Etappe 2 tatsächlich als Einengungsschritt zu nutzen sei; ein Weiterzug beispielsweise aller drei potenziellen Standortgebiete für HAA ohne verbesserte Datenlage und Kenntnisse entspräche nicht dem Etappierungsgedanken und würde der Glaubwürdigkeit des Verfahrens schaden. Der regelkonformen und stufengerechten Umsetzung des Sachplankonzepts sei gegenüber der Einhaltung des Zeitplans Vorrang einzuräumen.

Allfällige Differenzen zwischen Kantonen und Bund dürfen nicht auf Kosten der Region und der Gemeinden ausgetragen werden, fordern die Gemeinden Niederglatt und Oberweningen. Erstere ist der Ansicht, dass bei der Führung des Prozesses sowie der Koordination zwischen den betroffenen Standortregionen ein Verbesserungspotenzial bestehe. Sie erwartet, dass die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen und insbesondere das BFE für Etappe 2 klare Leitplanken bezüglich fachlicher Unterstützung festlegen.

Es sei essenziell, so die Stadt Winterthur, den Umgang mit Ungewissheiten und Wissenslücken transparent und nachvollziehbar zu gestalten. In der nächsten Selektionsphase sollen die Prozessschritte noch klarer strukturiert beschrieben werden, in welchen solche Unsicherheiten identifiziert und dargestellt werden.

Die CVP Schweiz fordert, dass aus den Erfahrungen am Wellenberg im Jahre 2002 Lehren gezogen werden. Auch aus Sicht des GOF werden bei der Umsetzung des Sachplanverfahrens die gemachten Erfahrungen am «Wellenberg» nicht genügend berücksichtigt.

FSU und ÖDP Kreisverband Waldshut merken an, dass gesellschaftliche Konfliktfragen nicht abgebildet werden. Der BUND RV Hochrhein fordert daher die Errichtung eines Konfliktmanagements. Dabei müssten unabhängig von politischen Grenzen sowie der Organisationsform der Einsprechenden unterschiedslos die gleichen Regeln gelten.

Würdigung

Das Auswahlverfahren in drei Etappen gemäss Sachplan geologische Tiefenlager wird von einem Grossteil der Stellungnehmenden begrüsst. Das Verfahren wird als demokratisch, transparent und ergebnisoffen beurteilt. Es wird auch festgehalten, dass die gesetzlichen Anforderungen in Etappe 1 erfüllt wurden. Das Engagement des federführenden BFE, aber auch des ENSI und der Nagra, wird überwiegend positiv hervorgehoben. Es wird insbesondere begrüsst, dass das Auswahlverfahren breit angelegt ist und die Fokussierung auf den Opalinuston im Züricher Weinland abgelehnt wurde.

Verschiedene Stellungnehmende sind hingegen der Ansicht, dass die Standortsuche verfrüht oder willkürlich und unglaubwürdig ist. Es wird auch kritisiert, dass bereits in Etappe 1 raumplanerische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigt werden.

Grundlage für den Start des Auswahlverfahrens sowie die Regeln dafür bildet der vom Bundesrat am 2. April 2008 genehmigte Konzeptteil. Dieser wurde in einem mehrjährigen, breit angelegten Verfahren unter Einbezug aller wichtigen Akteurinnen und Akteure (Kantone, Nachbarstaaten, Behörden, Parteien und Organisationen) erarbeitet. Im Zusammenhang mit dem Wellenberg wurde damals kritisiert, dass ein transparentes und offenes Auswahlverfahren mit klar dokumentierten Entscheiden fehlte. Aus diesem Grund legt der Sachplan ein dreistufiges Verfahren mit klaren Regeln fest.

Das Standortauswahlverfahren legt den Schwerpunkt auf sicherheitstechnische Kriterien; Raumnutzung und sozioökonomische Aspekte spielen für die Standortwahl eine untergeordnete Rolle. Bereits in Etappe 1 mussten gemäss Konzeptteil jedoch eine raumplanerische Bestandesaufnahme durchgeführt und eine Beurteilungsmethodik erarbeitet werden. Zudem wurde im Hinblick auf Etappe 2 die regionale Partizipation aufgebaut. Die weitere Einengung in Etappe 2 erfolgt gemäss den Vorgaben des Sachplans. Unter Berücksichtigung von Sicherheit und technischer Machbarkeit sowie raumplanerischen, wirtschaftlichen und sozioökonomischen Aspekten müssen die Entsorgungspflichtigen in Etappe 2 mindestens zwei Standort je für HAA und SMA vorschlagen.