Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 40Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

In jeder Etappe müssen die Entsorgungspflichtigen die Unsicherheiten identifizieren und aufzeigen, wie diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Das etappenweise Vorgehen erlaubt es, den Kenntnisstand schrittweise zu erhöhen und offene Fragen zeitgerecht zu beantworten. Der bisherige Prozess entspricht den Vorgaben des Konzeptteils und hat sich in Etappe 1 als zielführend erwiesen.

3.4.2 Rollenteilung, Struktur, Organisation

Positive Beurteilung

Der Kanton TG ist der Ansicht, dass der AdK, die kantonalen Gremien im Bereich der Sicherheit (AG Si-Ka/KES), die Arbeitsgruppe Raumplanung, die Fachkoordination Standortkantone und die Kommissionen des Bundes (KNE, KNS) in Etappe 2 bestehen bleiben sollen.

Die CVP ZH und FDP TG werten die strikte Trennung zwischen technischer Machbarkeit und politischer Verantwortlichkeit positiv. Die Aufgabenteilung zwischen BFE (Federführung und Koordination), Nagra (wissenschaftlich-technische Machbarkeit) und ENSI (Kontrolle) schaffe ihrer Ansicht nach Vertrauen. Auch die JF SH, SVP SH, AVES ZH, KGV und TGV schätzen diese Rollenteilung.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg begrüssen, dass der Schwarzwald-Baar-Kreis mit beratender Stimme im AdK vertreten ist.

Negative Beurteilung

Zahlreiche Stellungnehmende empfinden die Vielzahl von politischen und fachlichen Arbeitsgruppen als unübersichtlich und verwirrend (Gemeinde Trüllikon, Stadt Schaffhausen, Grüne Bezirk Bülach, Grüne Partei Schweiz, ÖBS, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Forum Opalinus, Forum VERA SH, Greenpeace, NOE, Pro Natura Schweiz und SES). Die Gemeinde Trüllikon und das Forum Opalinus sind der Ansicht, dass damit letztlich das Gegenteil der beabsichtigten Transparenz bewirkt werde. Die Strukturen in ihrer Komplexität zu überblicken und zu verstehen, sei für die Bevölkerung kaum möglich, so die Stadt Schaffhausen, die Grüne Partei Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, NOE, Pro Natura Schweiz und SES. Dieselben Interessenorganisationen sowie die Stadt Schaffhausen und ÖBS bemängeln bzw. befürchten, dass so keine grundsätzliche Diskussion zur Tiefenlagerung und zur Standortwahl stattfinden könne. Die Komplexität des Sachplanverfahrens erschwere die Überblickbarkeit der Strukturen, geben die Grünen Bezirk Zurzach zu bedenken.

Die finanzielle Abhängigkeit der Nagra von den Stromproduzenten wird von mehreren Stellungnehmenden kritisiert (Gemeinde Wilchingen, Ecologie libérale, Grüne Bezirk Bülach, Grüne Bezirk Zurzach, Grüne Partei Schweiz, Grüne Stadt Bülach, SP Schweiz, SP SH, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, IGLK, Klar! Züri Unterland, NWA Basel, NOE, Pro Natura Schweiz, SES, SPD Hohentengen, Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V., Einzelpersonen). Für die Gemeinde Wilchingen ist die «Schirmherrschaft» der Elektrizitätswirtschaft über die Nagra unzulässig, da eine solide Meinungsbildung auf diese Weise nicht sichergestellt werden könne. Die Grüne Partei Schweiz, die Grünen Bezirk Zurzach, SP Schweiz, SP SH, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Klar! Züri Unterland, NOE, Pro Natura Schweiz und SES erachten diese Abhängigkeit als höchst problematisch, da die Gefahr bestehe, dass die Nagra nicht nach der besten Lösung für das Abfallproblem suche, sondern eine kostengünstige Entsorgung im Sinne der Betreiber vorschlage.

Die Grünen AG merken an, dass der Grossraum Bözberg – Nördlich Lägern sich wirtschaftlich in einer Abhängigkeit der Entsorgungspflichtigen befände. Die wenig kritische Auseinandersetzung der meisten Behörden vor Ort könne damit zusammenhängen und gebe zu grösster Besorgnis Anlass. Die Grünen Stadt Bülach sind der Meinung, dass Unabhängigkeit und Transparenz bei der Vorbereitung der Ergebnisse zu Etappe 1 nicht gegeben seien, da im Beirat Entsorgung ein Vertreter der Axpo sitze. Die ÖDP Kreisverband Waldshut sowie der BUND RV Hochrhein können innerhalb der planenden und entscheidenden Institutionen keine Unabhängigkeit der einzelnen Beteiligten erkennen.