Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Ergebnisse der Auswertung
Forderungen und Empfehlungen
Der Kanton BS verlangt, dass der Bund in den nächsten Verfahrensschritten die Aktivitäten der Nagra enger begleitet und die Anforderungen an die Sicherheit, an das Einengungsverfahren und an das Lagerkonzept zusammen mit unabhängigen Experten klarer definiert werden. Zudem fordert der Kanton BS, dass die Nagra und der Entsorgungsfonds analog zu den Organisationen in Frankreich (Andra) und Spanien (Enresa) dem Bund unterstellt werden, und dass sie von den Stromerzeugern unabhängig werden.
Führung und Begleitung des Sachplans geologische Tiefenlager bedingten eine umfassende, kompetente und unabhängige Aufsicht, so der Kanton ZH. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde ENSI und des ENSI-Rats sei auszubauen und die einschlägigen Kommissionen des Bundes seien aufzuwerten; kompetente, eigenständige Drittmeinungen, auch unter Zuzug externer Expertisen, seien unabdingbar.
CHGEOL hält fest, dass die Anzahl Wissenschaftler, die sich mit geologischen Fragestellungen rund um die Endlagerproblematik auseinandersetzt, beschränkt sei und Vernetzungen unausweichlich seien. Bei Interessenkonflikten müssten Betroffene offen darüber orientieren und fallweise in den Ausstand treten. CHGEOL fordert das BFE auf, der Transparenz und Klarheit von organisatorischen Strukturen und Zuständigkeiten Rechnung zu tragen und wo nötig entsprechende «Spielregeln zu definieren». Vernetzungen sollen durch die Öffentlichkeit nicht als Verfilzungen wahrgenommen werden.
Die SVP SH erwartet eine verstärkte Abstimmung zwischen dem Kanton SH und dem Bund. Die Anliegen der Regierung müssten in Bern gehört und verstanden werden.
Die Grünen Stadt Bülach bemängeln, dass Angaben darüber fehlten, wer allfällige Endlager betreiben solle. Da die künftige Betreibergesellschaft zu verpflichten sei, ihren steuerrechtlichen Sitz in der direkt betroffenen Standortgemeinde zu haben, sei deren Ausgestaltung bereits heute festzulegen.
Der Bund müsse für eine kompetente, offene und glaubwürdige Führung des Entsorgungsprogrammes sorgen, die Nagra habe lediglich die Rolle einer ausführenden Ingenieursunternehmung zu übernehmen, so die SP Schweiz, SP SH und NWA Basel. Die SP Schweiz und der Waerland-Bund e. V. fordern eine unabhängige Überprüfung durch ein wissenschaftliches «second team».
Nach Auffassung der EVP ZH, FDP AG, JF ZH, SVP Schweiz, CVCI, economiesuisse, Energieforum Nordwestschweiz, Nuklearforum Schweiz und SGV kann das Verfahren nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nehmen. Dieselben Stellungnehmenden sowie swisselectric, swissnuclear und VSE sind der Meinung, dass das federführende Departement bzw. das zuständige Bundesamt für Energie seine Führungsverantwortung wahrnehmen müsse.
Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg erachtet es als wichtig, dass die Vorschläge im Rahmen des Sachplanverfahrens von unabhängigen Expertinnen und Experten – so wie bisher mit der unabhängigen deutschen Expertenkommission EschT – weiterhin Eingang in das Verfahren finden. Zudem sei wesentlich, dass die betroffenen Regionen die Möglichkeit haben, weiteren externen Sachverstand einzubinden und gegebenenfalls zu beauftragen.
Der BUND RV Hochrhein verlangt, dass neben Gebietskörperschaften auch «unabhängigen, atomkraftkritischen Organisationen» die Mitarbeit gewährt wird. Die Nagra dürfe nicht das alleinige Vorschlagsrecht zur Findung und Bewertung von Endlagerstandorten haben und die Bewertungskriterien sollen von unabhängigen Experten überprüft werden, um Transparenz und Akzeptanz zu erhöhen. Ausserdem müssten den Begleitgremien grössere Entscheidungsbefugnisse zugestanden werden.
Würdigung
Ein technisch und gesellschaftspolitisch anspruchsvolles Verfahren wie die Standortsuche für geologische Tiefenlager bedingt eine adäquate Projektorganisation. Zentral ist dabei nicht die Anzahl der Akteurinnen und Akteure, sondern die klare Zuordnung von Aufgaben und Kompetenzen. Die Projektorganisati-