Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
on für die Umsetzung des Sachplanverfahrens wurde bei der Erarbeitung des Konzeptteils intensiv diskutiert. Anschliessend an diese Diskussion wurden ein Organigramm mit den wichtigsten Akteurinnen und Akteuren sowie umfassende Pflichtenhefte für die involvierten Behörden, Kommissionen und Gremien, die Entsorgungspflichtigen, die Standortkantone und die Gemeinden der Standortregionen im Konzeptteil vom 2. April 2008 erstellt. Darin sind die Rollen und Aufgaben der involvierten Akteurinnen und Akteure festgelegt.
Die Federführung im Sachplanverfahren obliegt dem BFE, welches für die Projektorganisation sowie den Projektplan zuständig ist. Es leitet das Projekt, setzt begleitende Arbeitsgruppen ein (z. B. Technisches Forum Sicherheit, Arbeitsgruppe Raumplanung, Arbeitsgruppe Information und Kommunikation) und stellt damit die Abstimmung mit den Tätigkeiten der Kantone, Standortregionen, Deutschland und der Entsorgungspflichtigen sicher. Weiter koordiniert das BFE den Einbezug der Behörden der betroffenen Kantone und der Nachbarstaaten, und es stellt sicher, dass die Bevölkerung der Standortregionen am Entscheidfindungsprozess partizipieren kann. Das BFE leitet und koordiniert auch die behördliche Überprüfung, erarbeitet und aktualisiert Ergebnisbericht und Objektblätter, welche nach einem Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden.
In den Sachgebieten Raumplanung und Umweltschutz wird das BFE vom ARE und vom BAFU unterstützt. Das ENSI prüft und beurteilt zusammen mit der sie beratenden KNE die sicherheitstechnischen Aspekte des Verfahrens. In seinen Sicherheitsbeurteilungen ist das ENSI nicht weisungsgebunden. Seine Entscheide dienen dem Schutz der Bevölkerung, des Personals der Kernanlagen und der Umwelt. Die Beurteilung geschieht anhand des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik. Als beratendes Organ des Bundes äussert sich die KNS zu grundsätzlichen Fragen der Sicherheit und verfasst Stellungnahmen zu den Gutachten des ENSI. Der Kreis der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit geologischen Fragestellungen rund um die Endlagerproblematik in der Schweiz befassen, ist in der Tat nicht sehr gross. Aus diesem Grund gelten strikte Vorgaben für die Einsetzung und Verpflichtung von Expertinnen und Experten, die für den Bund arbeiten.
Eine wichtige Rolle kommt den Kantonen zu. Diese arbeiten eng mit den zuständigen Bundesstellen zusammen und sind für die formelle Durchführung der öffentlichen Mitwirkung zuständig. Da sich die Kantone im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager zu den Vorschlägen und Begründungen der Entsorgungspflichtigen sowie zu den Gutachten der Behörden äussern, sind sie mit sicherheitstechnischen Fragen konfrontiert. Sie haben deshalb die kantonale Expertengruppe Sicherheit eingesetzt, die eigene Stellungnahmen zu den Vorschlägen und Gutachten abgibt.
Obschon komplex, hat sich die heute etablierte Organisation bewährt. Diese stellt sicher, dass alle wichtigen Akteurinnen und Akteure in das Auswahlverfahren eingebunden sind. Der Bund wird in der Kommunikation jedoch noch vermehrt auf die Rollenteilung eingehen.
Häufig wird kritisiert, dass die Nagra Partei sei und die Entsorgung besser auf rein staatlicher Ebene zu lösen wäre. Für die Entsorgung gilt nach dem KEG das Verursacherprinzip: Wer radioaktive Abfälle produziert, muss diese auf eigene Kosten sicher entsorgen. Die Nagra wurde 1972 von den Betreibenden der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich ist, gegründet. Die gesetzliche Forderung zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle wird von der Nagra im Auftrag der Entsorgungspflichtigen erfüllt. Viel zentraler als die Frage «staatlich oder privat» ist eine klare Rollenteilung. Und diese wird durch den Sachplan gewährleistet. Der Sachplan weist der Nagra eine klar definierte Rolle zu: Sie muss geologische Standortgebiete und schliesslich die konkreten Lagerstandorte vorschlagen, die den explizit festgelegten Vorgaben des Sachplans entsprechen, und sie muss schliesslich Rahmenbewilligungsgesuche für geologische Tiefenlager einreichen. Die Sicherstellung der Finanzierung für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten, welche nach Ausserbetriebnahme eines KKWs anfallen, werden durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt. Diese unterstehen der Aufsicht des Bundesrats.