Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

RPG vorgeschriebenen Anhörungs-, Mitwirkungs- und Bereinigungsverfahren mit breiter Beteiligung durchzuführen.

Die Erfahrungen aus Etappe 1 sowie die Detailplanung der Verfahrensschritte haben gezeigt, dass 2½ Jahre für Etappe 2 nicht ausreichen. Verschiedene Verfahrensschritte, insbesondere der Einbezug der direkt betroffenen Kantone und Gemeinden, benötigen mehr Zeit als ursprünglich angenommen, damit der Prozess sachgerecht und partizipativ durchgeführt werden kann. Gestützt auf die aktuelle Planung dauert Etappe 2 deshalb neu 4 Jahre.

Dem Bund ist es weiterhin ein zentrales Anliegen, das Auswahlverfahren zielgerichtet, zügig und mit der notwendigen Sorgfalt durchzuführen. Die Kantone und die Standortregionen müssen die notwendige Zeit für ihren wichtigen Beitrag zum Sachplanverfahren erhalten. Eine sorgfältige Planung sowie eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Standortregionen sowie mit den involvierten Behörden und den Entsorgungspflichtigen sollen dazu beitragen, die zum Teil immer noch unterschiedlichen Forderungen und Erwartungen in Bezug auf die Verfahrensdauer in Einklang zu bringen.

3.4.4 Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen

Der Kanton AG spricht sich dafür aus, Abklärungen bezüglich Kriterien und Gewichtungen für die regionalen Abgeltungen frühzeitig vorzunehmen, da dies die nötigen Anpassungen der Standortregionen in Etappe 2 und 3 erleichtern würde. Weiter fordert der Kanton AG, dass der Bund eine Entschädigung bei allfälligen Wertverlusten von Heil- und Thermalquellen garantiert.

Der Kanton TG erwartet eine umfassende Abklärung und Darstellung der Auswirkungen eines Tiefenlagers auf Region und Kanton (inkl. Abgeltungen für Landeigentümer, Gemeinden und Kanton).

Derweilen fordert die SVP SH die Definition der erforderlichen flankierenden Massnahmen, Kompensationen und Abfindungen. Die Beantwortung dieser Frage ist auch für das Forum VERA Bözberg, Forum VERA SH und Forum VERA Schweiz zentral.

Nach Ansicht der SP AG, der SP Bezirk Brugg und der SP Schweiz müsse verhindert werden, dass Standortgemeinden «gekauft» werden. Die finanzielle Abgeltung zur Köderung der politischen Gremien und der Bevölkerung sei unmoralisch und verwerflich, schreiben die SP Weinland, die IGLK und eine Einzelperson. NWA Basel erwartet, dass sich die Mitsprache der Bevölkerung nicht nur auf die in den Etappen 2 und 3 in Aussicht gestellten Prüfung der Abgeltungsmöglichkeiten konzentriere, um damit die finanziellen Vorteile für eine Region in den Vordergrund zu stellen.

Die Grünen Stadt Bülach halten fest, dass offenbar keine gesetzliche Pflicht zur Abgeltung der mit einem Tiefenlager verbundenen sozio-ökonomischen Nachteile bestehe und es somit den AKW-Betreibern überlassen sei, mit den betroffenen Gemeinden entsprechende Abgeltungsvereinbarungen zu treffen. Dies sei aber mit dem verfassungsmässigen Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Verursacherprinzip nicht vereinbar. Zudem reiche der für Abgeltungen geäufnete Fonds nicht aus. Als Grundlage für die Abgeltungen sollen Vergleichsregionen gebildet werden, aufgrund welcher die Abgeltungen periodisch den dortigen Entwicklungen sowie der Teuerung angepasst werden. Weiter fordern die Grünen Stadt Bülach eine grosszügige Abgeltung für die aufgrund des Endlagers unattraktiv gewordenen Bewirtschaftung der Landschaft. Dafür sei eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Betreiber der Atomkraftwerke verpflichtet, einen entsprechenden Fonds zu äufnen. Es sei zudem angezeigt, die AKW-Betreiber direkt für den infolge des Tiefenlagers entstehenden Wertverlust der Immobilien in den betroffenen Regionen entschädigungspflichtig zu machen.

FSU schlägt eine frühzeitige Abklärung der Grundsätze vor, nach welchen die regionalen Abgeltungen gehandhabt werden sollen. LoTi bemängelt, dass bisher kein fairer Ausgleich für Belastungen vorgesehen sei. SBV fordert, dass die Auswirkungen der Lagerung von radioaktiven Abfälle auf die Landwirtschaft und die Agrarflächen auf ein Minimum gebracht und alle betroffenen Landwirtschaftsflächen gegebenenfalls kompensiert werden.