Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

Würdigung

Geologische Tiefenlager haben wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen auf eine Standortregion. Diese sollen möglichst früh und objektiv identifiziert werden, um negativen Entwicklungen entgegenzuwirken und Chancen für positive Entwicklungen nutzen zu können.

Bereits im April 2004 erteilte das BFE einen Auftrag zur Ausarbeitung einer Grundlagenstudie zu den sozioökonomischen Auswirkungen von Entsorgungsanlagen. Im Zentrum der Studie5 standen die Analyse folgender Aspekte:

 Im wirtschaftlichen Bereich wurden die Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft, auf Tourismus

und Freizeitaktivitäten, auf die Landwirtschaft, die Boden- und Liegenschaftspreise, die Attraktivität der Standortregion als Wohnort und die öffentlichen Finanzen untersucht.

 In gesellschaftlicher Hinsicht war der Fokus auf die Sorgen und Ängste bzw. die Einstellung und

Wahrnehmung der Bevölkerung, die Lebensqualität, die Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhang und auf das Image der Region als Wirtschafts- und Lebensraum gerichtet.

 Im Bereich Umwelt standen die Auswirkungen auf Landschaft und Naturraum sowie auf den Ver-

kehr im Vordergrund.

Wesentliche Erkenntnisse der Untersuchung der sozioökonomischen Auswirkungen von Entsorgungsprojekten waren:

 Entsorgungsanlagen können umweltverträglich gebaut und betrieben werden.

 Entsorgungsanlagen haben insgesamt positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft.

 Die Auswirkungen von Entsorgungsanlagen auf die Kerngemeinden und die engere Region sind be-

schränkt.

 Es ist für die Akzeptanz von Standortentscheiden unerlässlich, dass die Betroffenen insbesondere

von den Behörden umfassend informiert und in das Auswahlverfahren einbezogen werden und so die Arbeit von Projektantinnen und Projektanten und Behörden verfolgen und beurteilen können.

Die sozioökonomischen Auswirkungen sowie Entschädigungszahlungen an die Standortregionen werden im Rahmen des Sachplanverfahrens schrittweise, transparent und nachvollziehbar diskutiert bzw. geregelt. Der Konzeptteil unterscheidet dabei zwischen Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen:

 Mit Abgeltungen wird eine Standortregion für eine Leistung abgegolten, welche sie für die Lösung

einer nationalen Aufgabe leistet. Abgeltungen werden in Etappe 3 von den Standortkantonen und den Standortregionen mit den Entsorgungspflichtigen ausgehandelt und müssen von diesen erst geleistet werden, wenn eine rechtskräftige Rahmenbewilligung vorliegt. Für die Verteilung und Verwendung der Abgeltungen erarbeitet die Standortregion Vorschläge zuhanden der betroffenen Kantone und Gemeinden der Standortregion. Für Abgeltungen gibt es keine Rechtsgrundlage.

 Kompensationsmassnahmen werden ergriffen, wenn durch Planung, Bau oder Betrieb des geologi-

schen Tiefenlagers negative Auswirkungen auf eine Region festgestellt werden. Die Kompensationsmassnahmen werden ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Standortregion und dem Standortkanton erarbeitet, vom BFE genehmigt und von den Entsorgungspflichtigen finanziert.

Im Hinblick auf Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Gemäss Konzeptteil werden in Etappe 1 die regionale Partizipation aufgebaut sowie eine raumplanerische Beurteilungsmethodik erarbeitet. In Etappe 2 wird gleichzeitig in allen Standortregionen und über die Kantonsgrenzen hinweg eine sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie nach dieser Beurteilungsmethodik durchgeführt. Zentraler Bestandteil der Methodik ist ein Ziel- und Indikatorensystem. Dieses

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5 Siehe die vom BFE in Auftrag gegebene Studie: Rütter + Partner (2006): Nukleare Entsorgung in der Schweiz. Untersuchung der sozio-ökonomischen Auswirkungen von Entsorgungsanlagen. Rüschlikon.