Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

bereits mehrere Nuklearanlagen im Aargau befänden und der Kanton somit schon erhebliche Lasten zu tragen habe. AIHK räumt allerdings ein, dass das in dieser Phase des Verfahrens nicht ausschlaggebend sei.

Gemäss dem Kanton NW, den Gemeinden Beckenried, Dallenwil, Engelberg, Ennetmoos, Stans und Wolfenschiessen besteht zurzeit die Möglichkeit, dass jene Gegend mit der geringsten nationalen Einflusskraft zum Standort für die Lagerung der radioaktiven Abfälle werde: Falls eine Rahmenbewilligung für einen besser geeigneten Standort nicht rechtskräftig werde (z. B. durch fakultatives Referendum abgelehnt), so könne in der Folge auf schlechter bewertete Standorte zurückgegriffen werden. NWA Aargau sowie Einzelpersonen vermuten, dass die Standortsuche politisch motiviert sei und man gezielt Regionen ausgewählt habe, in denen der zu erwartende Widerstand am geringsten sei. So mahnen auch die FDP SH und das Forum Vera Bözberg, dass es keine Fokussierung auf eine Standortregion geben dürfe, nur weil dort der zu erwartende Widerstand am geringsten sei. Auch gemäss den Gemeinden Gallenkirch, Linn, Oberbözberg und Unterbözberg sowie dem Regionalverein OGG und dem Zofingenregio Regionalverband darf das Auswahlverfahren auf keinen Fall dergestalt aufgebaut werden, dass schliesslich derjenige Standort ausgewählt wird, in welchem am wenigsten Widerstand besteht oder zu erwarten ist.

Die Stadt Aarau sowie die Gemeinden Däniken, Erlinsbach SO, Hunzenschwil, Küttigen, Niedergösgen und Obergösgen sprechen sich für einen Standort aus, der sich für die Errichtung eines Kombilagers eignet (Lager für alle Abfallkategorien). Auch die Gemeinden Lostorf und Stüsslingen sowie der Zofingenregio Regionalverband sind der Ansicht, dass ein Kombilager dem Bau zweier Lager vorzuziehen sei.

Die ÖBS und Pro Natura SH weisen alle vorgeschlagenen Standorte als ungeeignet zurück. Der TEB spricht sich gegen ein Tiefenlager in seiner Nähe aus. Er hält fest, dass die dicht besiedelte Agglomeration Basel bereits heute durch risikobehaftete Industrie- und Verkehrsanlagen besonders gefährdet sei. Von der Installation jeglicher weiterer Risikoanlagen sollte deshalb abgesehen werden.

Nach Auffassung des BMU erfolgte die Identifizierung der seitens der Nagra vorgeschlagenen Standortregionen aus geowissenschaftlicher und sicherheitstechnischer Sicht nach fundiertem und aktuellem Stand der Wissenschaft.

Der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Region Hochrhein-Bodensee und die Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut mehrmals zum Ausdruck gebracht haben, dass sie als unmittelbare Nachbarn starke Vorbehalte gegen ein grenznahes Lager hegen und der Kreistag Landshut ein Atommülllager in Grenznähe ausdrücklich ablehne. Die deutschen Gemeinden Dettighofen, Jestetten und Murg, die Städte Bad Säckingen, Laufenburg (Baden) und Wehr sowie die SPD Jestetten-Altenburg vertreten ebenfalls einen ablehnenden Standpunkt gegenüber einem geologischen Tiefenlager in Grenznähe. Die Gemeinde Murg fügt allerdings an, dass die Schweiz über ein Tiefenlager selbständig entscheide und sie deshalb keinen Einfluss auf den endgültigen Standort habe. Die Gemeinde Klettgau äussert ebenfalls starke Vorbehalte gegen ein grenznahes Tiefenlager. Die Gemeinde Büsingen merkt an, dass sie die Realisierung der geplanten Tiefenlager in ihrer Nachbarschaft entschieden ablehne.

Das Land Vorarlberg, die Grünen Vorarlberg sowie Einzelpersonen sprechen sich auf der Grundlage des gegenwärtigen Kenntnisstandes grundsätzlich gegen den Bau bzw. Betrieb eines Endlagers in der Schweiz aus. Auch eine grosse Anzahl Einzelpersonen spricht sich gegen ein geologisches Tiefenlager in ihrer Nähe aus.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis nimmt die von den Schweizer Sicherheitsbehörden grundsätzlich positiv beurteilten sechs Standortgebiete zur Kenntnis.

Würdigung

Den zahlreichen Zustimmungen zu den von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebieten stehen keine Vorschläge für zusätzliche Standortgebiete gegenüber. Das Hauptziel von Etappe 1, basierend auf sicherheitstechnischen Kriterien geeignete Standortgebiete für geologische Tiefenlager festzu-