Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 47Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisse der Auswertung
legt fest, welche wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers erfasst bzw. wie diese bewertet werden sollen.
Damit die Standortregionen die sozioökonomischen Auswirkungen eines Tiefenlagers umfassend abschätzen können, erarbeiten sie in Etappe 2 eine Strategie, Massnahmen und Projekte für die nachhaltige Entwicklung ihrer Region bzw. aktualisieren bereits bestehende Strategien, Massnahmen und Projekte. Dabei werden die Auswirkungen von Planung, Vorbereitung, Errichtung, Betrieb und Verschluss eines Tiefenlager auf die Standortregionen berücksichtigt.
Gemäss Konzeptteil des Sachplans ist in Etappe 3 sodann vorgesehen, dass die Lagerprojekte unter Einbezug der Standortregion weiter konkretisiert und die sozioökonomischen Auswirkungen vertieft untersucht werden. Die Standortregionen erarbeiten Grundlagen für allfällige Kompensationsmassnahmen sowie für ein Monitoring der sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen. In Etappe 3 wird auch die Frage der Abgeltungen geregelt.
3.5 Standortgebietsvorschläge
3.5.1 Grundsätzliche Bemerkungen
Der Kanton AG will grundsätzlich kein Tiefenlager auf Kantonsgebiet.
Die Kantone AI, AR, BE, FR, GR, JU, SG, SZ, TI, UR und VS merken an, dass sie von den Standortgebietsvorschlägen nicht direkt betroffen seien.
Zahlreiche Stellungnehmende beantragen, dass alle sechs Standorte in Etappe 2 weiterzuverfolgen und wie vorgeschlagen in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen seien (Kantone SH, SO und TG, Gemeinden Dachsen und Trüllikon, Stadt Winterthur, ZPW, CVP AG, CVP Bezirk Zurzach, CVP SO, CVP ZH, EVP Schweiz, EVP ZH, FDP AG, FDP Schweiz, FDP SH, FDP SO, FDP TG, JF Schweiz, JF SH, JF ZH, SVP Schweiz, SVP SO sowie AIHK, Arbeitsgruppe Christen+Energie, AVES AG, AVES BE, AVES Pfannenstil, AVES SO, AVES ZG, AVES ZH, Centre Patronal, CVCI, economiesuisse, Energieforum Nordwestschweiz, Energieforum Schweiz, FFE, FME, FRE, KGV, Nuklearforum Schweiz, SGV, swisselectric, swissnuclear, TGV, VSE). Aus Sicht des Kantons ZG, des Forums VERA SH, des BMeiA, des Lands Vorarlberg, der Grünen Vorarlberg und von Einzelpersonen ist die getroffene Auswahl der potenziellen Standortgebiete nachvollziehbar. Auch die Gemeinde Niederweningen, die FDP NW und das Forum VERA Schweiz sind grundsätzlich für die Beibehaltung aller sechs Standorte im Verfahren. Die CVP Schweiz unterstützt die getroffene Auswahl grundsätzlich. Die von den Fachleuten in Bezug auf Etappe 1 erarbeiteten Stellungnahmen seien stichhaltig, nachvollziehbar und werden vom Nuklearforum Schweiz unterstützt. Gemäss AVES Pfannenstil halten «die mit grösster Sorgfalt und international anerkannter Fachkompetenz erarbeiteten Standortvorschläge der Nagra» auch der Prüfung durch «das ENSI, durch unabhängige Experten sowie durch den Ausschuss der Kantone» stand. Die AVES AG hat vollstes Vertrauen in die Vorschläge der Nagra und das Fachwissen des ENSI als Bundesbehörde und unterstützt die bisher erarbeiteten Stellungnahmen.
Mehrere politische Parteien (CVP AG, CVP Bezirk Zurzach, CVP SO, EVP Schweiz, EVP ZH, FDP AG, JF ZH, SVP Schweiz, SVP SO) und Interessenorganisationen (AIHK, AVES SO, CVCI, economiesuisse, Energieforum Nordwestschweiz, Energieforum Schweiz, FFE, KGV, SGV, TGV) erachten es als unzulässig, aus (regional)politischen Gründen auf bestimmte Standortgebiete zu verzichten. Dieselben Stellungnehmenden (mit Ausnahme der SVP Schweiz, Energieforum Schweiz, KGV und TGV) fordern, dass die Grenznähe kein Ausschlussgrund sein dürfe.
Der Kanton BL sowie die Gemeinden Neunkirch und Wilchingen berufen sich auf die kantonale Gesetzgebung, um ihren Widerstand gegen ein Tiefenlager in ihrer Umgebung zu begründen.
Der Kanton AG, die Gemeinde Untersiggenthal, CVP AG und CVP Bezirk Zurzach, AIHK, LoTi, NWA Aargau sowie mehrere Einzelpersonen (aus der Schweiz und aus Deutschland) weisen darauf hin, dass sich