Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

Die GS-Stellungnahme NW kommt zum Gesamtfazit, dass das Standortgebiet «Wellenberg» insbesondere hinsichtlich der Tektonik – und damit hinsichtlich der geologischen Komplexität des Untergrundes, der ungünstigen Explorationsverhältnisse und der schwierigen Prognostizierbarkeit zukünftiger Prozesse

– für die Tiefenlagerung von schwach- und mitteradioaktiven Abfällen als nicht geeignet zu beurteilen sei. Aus geologisch-sicherheitstechnischer Sicht sei das Standortgebiet «Wellenberg» deshalb im Rahmen der Etappe 1 aus dem Einengungsprozess auszuschliessen bzw. nicht in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen.

In den Schlussfolgerungen der GS-Stellungnahme NW wird weiter vermerkt, dass die erhöhte Seismizität und die Hebungsraten Hinweise auf eine im Standortgebiet andauernde Gebirgsbildung seien, dass der Wirtgesteinskörper durch zahlreiche duktile und spröde Scherzonen durchzogen und mit der Existenz von Fremdgesteinskörpern zu rechnen sei.

Speziell wird in der GS-Stellungnahme NW auch die Bewertungssystematik der Nagra angesprochen und festgehalten, dass diese teilweise Fragen aufwerfe, insbesondere bezüglich der Mittelwertbildung, der durch die Methodik vorgetäuschten Genauigkeit sowie der fehlenden Darstellung der mit der Bewertung verknüpften Ungewissheiten. Schliesslich weist die GS-Stellungnahme NW auch auf die bei der Beurteilung verwendeten Sonderregelungen für das Standortgebiet «Wellenberg» hin, die hier stark überstrapaziert und auf eine Mehrzahl der relevanten Kriterien und Indikatoren angewandt worden seien.

Der Expertenbericht Mosar hat das von der Nagra vorgeschlagene Standortgebiet «Wellenberg» bezüglich seiner Tektonik und Seismizität betrachtet und aus der Analyse hauptsächlich zwei Aspekte hervorgehoben: Einerseits wird die Schwierigkeit, die Geometrie der tektonischen Strukturen im Untergrund zu bestimmen, genannt. Zum anderen wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die Auswirkungen rezenter und zukünftiger Prozesse im Zusammenhang mit der fortschreitenden Gebirgsbildung (Tektonik, Hebung, Erosion, Erdbeben) auf die jungen Überschiebungen vorherzusagen.

Laut Expertenbericht Mosar verblieben selbst unter Anwendung modernster Untersuchungsmethoden der Erdwissenschaft grosse Ungewissheiten bezüglich der Geometrie und Tektonik der Strukturen im Untergrund. Diese blieben ebenfalls abseits eines Sondierstollens bestehen. Insbesondere bleibe die Anzahl und Ausdehnung von Fremdgesteinskörper (Schollen) im Standortgebiet ungeklärt. Diese Ungewissheiten machten es somit schwierig bis unmöglich, zum Standortgebiet «Wellenberg» genügend genaue Aussagen zur Geometrie der tektonischen Strukturen zu machen.

Gemäss Expertenbericht Mosar kann nicht ausgeschlossen werden, dass potenzielle Überschiebungsbahnen im frontalen Bereich der Alpen im helvetischen Deckenstapel wieder aktiv werden. Zudem blieben die Zusammenhänge zwischen Erdbeben, Hebung/Erosion, und Bildung offener Klüfte ungeklärt. Für die Sicherheit sei jedoch ihr Verständnis wichtig, um die Entwicklung wasserführender Pfade zu verstehen.

Der Expertenbericht Mosar kommt zum Schluss, dass bei einer Gesamtbewertung das Standortgebiet «Wellenberg» wahrscheinlich als ungenügend eingestuft werden müsse.

Würdigung

Das ENSI hat sich (damals noch als HSK) im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren mit den geologischen und sicherheitstechnischen Aspekten des Standortgebietes «Wellenberg» beschäftigt. Mit den Fachpersonen der Kantone NW und OW wurde ausserdem eine Sitzung zu den Aussagen von ENSI und der GS-Stellungnahme NW durchgeführt. Die in der GS-Stellungnahme NW zusammengefasste Analyse des Standortgebiets weist aus Sicht des ENSI nur wenige fachliche Differenzen zu den seitens ENSI, KNS und KNE formulierten Beurteilungen auf. Bei der Bewertung der Aspekte ist jedoch zu berücksichtigen, dass für die im Sachplan vorgegebenen 13 sicherheitstechnischen Kriterien bewusst keine quantitativen Anforderungen formuliert worden sind, sondern diese durch die Nagra in Etappe 1 in Schritt 2 herzuleiten waren (d. h. vorgängig zur Bewertung von Grossräumen, Wirtgesteinen und Standortgebiete).