Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

falls verzichtet werden solle. Das bei der Wiederaufbereitung erzeugte Borosilikatglasprodukt gelte eigentlich international als eine geeignete und stabile Form für die endlagergerechte Verfestigung dieser Art von Abfällen. Aus neuen Untersuchungen habe sich nun aber ergeben, dass, wenn das verarbeitete Borosilikatglas mit Wasser in Berührung komme, eine ganze Reihe problematischer Substanzen entstehen könne.

Würdigung

Die Entsorgung abgebrannter Brennelemente kann mit oder ohne Wiederaufarbeitung erfolgen. Die Unterlagen der Nagra weisen aus, welche Mengen an verglasten hochaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung und an abgebrannten Brennelementen zur Tiefenlagerung vorgesehen sind. In der Schweiz besteht überdies seit 2006 ein zehnjähriges Moratorium für den Transport von bestrahlten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung, welches um weitere zehn Jahre verlängert werden kann.

Der Einfluss der Auflösung von verglasten hochaktiven Abfällen auf die Nuklidfreisetzung aus einem Tiefenlager ist gering. Die Konzentrationen vieler Radionuklide sind im Porenwasser innerhalb der Bentonitverfüllung eines Lagerstollens für hochaktive Abfälle durch Mineralausfällungen (Löslichkeitslimiten) eingeschränkt und so von der Auflösungsrate des Glases entkoppelt (HSK 35/9912). Die Ausbreitungsrechnungen des ENSI zeigen, dass aufgrund der Rückhalteeigenschaften der technischen und natürlichen Barrieren die Werte der Auflösungszeiten und so der Langzeitkorrosionsraten der Gläser einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Strahlendosen in der Biosphäre haben. Auch die internationale Expertengruppe der NEA der OECD13 kam bei der Beurteilung der Unterlagen der Nagra zum Entsorgungsnachweis für HAA zum Schluss, dass das Auflösungsverhalten der Glasmatrix für die Sicherheit eines Tiefenlagers keine wichtige Rolle spielt.

3.6.2 Sicherheit der Oberflächenanlagen

Die Kantone AG und SO fordern, dass die Zugangsbauwerke (und damit die Oberflächenanlagen) so zu platzieren sind, dass dabei keine grösseren nutzbaren Grundwasserströme durchfahren werden und die Trinkwasserversorgung im Planungsperimeter nicht negativ beeinträchtigt wird.

Das offene Umladen von radioaktiven Abfällen in den Oberflächenanlagen beunruhigt gemäss Gemeindepräsidentenkonferenz Rafzerfeld sowohl Behörden als auch Bevölkerung. Auch diesbezüglich seien sicherheitstechnische Abklärungen, Lösungsvorschläge, verbindliche Garantien und Aufklärungsarbeit seitens der verantwortlichen Instanzen notwendig.

Angesichts der ausserordentlich langen Zeithorizonte bis zur endgültigen «Auflösung» der geologischen Tiefenlager in rund 1 Million Jahre ist die Sicherheit der effektiven Lagerbereiche im Untergrund aus Sicht des FSU als um ein Vielfaches entscheidender als die Platzierung und Ausgestaltung der Oberflächenanlagen, welche in einigen Jahrzehnten nicht mehr von grosser Relevanz sein dürften.

Schliesslich wird durch die Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V. darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Rückholung als technisch sehr schwierig erweisen werde, wie mit den sich während der Betriebsphase angesammelten Mengen radioaktiver Abfälle und verseuchten Umgebungsmaterialien an der Oberfläche umzugehen sei.

Würdigung

Gemäss Kernenergiegesetz sind die Oberflächenanlagen eine Kernanlage und es gelten entsprechende Sicherheitsstandards wie für das «Zwilag». Für die Auslegung solcher Anlagen existieren seitens ENSI

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12 HSK 35/99 (August 2005): Gutachten zum Entsorgungsnachweis der Nagra für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive sowie langlebige mittelaktive Abfälle (Projekt Opalinuston).

13 NEA (2004): Die Sicherheit der geologischen Tiefenlagerung von BE, HAA und LMA in der Schweiz: Eine internationale Expertenprüfung der radiologischen Langzeitsicherheitsanalyse der Tiefenlagerung im Opalinuston des Zürcher Weinlands, OECD Nuclear Energy Agency, Paris.