Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Ergebnisse der Auswertung
können Erdbeben, wie sie aus Sicht der Paläoseismik abgeschätzt worden sind (d. h. Magnituden 6–7), langfristig nicht ausgeschlossen werden. Wie bereits oben beschrieben belegen das vorhandene alte fossile saline Porenwasser und die gemessene Unterdruckzone aber, dass entsprechende Erdbeben und tektonische Aktivität die geringe hydraulische Durchlässigkeit des Wellenbergs über geologisch lange Zeiträume nicht beeinträchtigt haben.
Aufgrund dieser Beurteilung wird das Standortgebiet «Wellenberg» abweichend zu den Einschätzungen in der GS-Stellungnahme NW und dem Expertenbericht Mosar als grundsätzlich geeignet angesehen. Diese Aussage basiert auf absolut formulierten Anforderungen für alle 13 sicherheitstechnischen Kriterien (Schritt 2 aus Etappe 1, vgl. Konzeptteil Anhang I, S. 57).
Es wurde dabei noch kein sicherheitstechnischer Vergleich der Standortgebiete vorgenommen. Ein solcher ist für Etappe 2 des Sachplanverfahrens vorgesehen, wenn das Standortgebiet «Wellenberg» anhand der 13 sicherheitstechnischen Kriterien mit den Nordschweizer Standortgebieten verglichen wird
3.5.8.7 Stellungnahmen zum Standortgebiet «Zürich Nordost»
Der Kanton TG legt Wert auf die Feststellung, dass die Erstellung von Oberflächenanlagen auf dem Gebiet des Kantons Thurgau sehr schwierig sein dürfte, weil die in Frage kommenden Gebiete sensible Landschaften bilden, Siedlungsgebiete mit wertvollen Ortsbildern beinhalten, Vorranggebiete Landschaft und Wald tangieren oder BLN-Gebiete betreffen könnten.
Nach Ansicht des Kantons ZH ist für das geologische Standortgebiet «Zürich Nordost» wegen des im Zürcher Weinland geführten Entsorgungsnachweises gegenüber den Gebieten «Nördlich Lägern» und «Jura Ost» eine bessere erdwissenschaftliche Datengrundlage vorhanden. Dies mache eine vergleichende Bewertung dieser drei Standortgebiete oder gar die Favorisierung eines der Gebiete schwierig bzw. praktisch unmöglich. Von einer gleichermassen vertieften Untersuchung mehrerer Standorte, wie sie die vom Entsorgungsnachweis für HAA betroffenen Kantone bereits 2004 gefordert haben, könne nicht gesprochen werden. Dies wiege umso schwerer, weil es möglich wäre, dass «Jura Ost» und «Nördlich Lägern» bisher nicht erkannte, für einen Lagerstandort ungünstige tektonische Voraussetzung aufweisen könnten.
Die Gemeinden Neunkirch, Oberhallau und Wilchingen sprechen sich gegen die Standortgebietsvorschläge «Südranden» und «Zürich Nordost» aus. Die Gemeinde Wilchingen argumentiert, dass das Standortgebiet «Zürich Nordost» wegen der einzigartigen Landschaft und den schwierigen Verkehrsverbindungen für geologische Tiefenlager nicht in Frage komme. Die Gemeinde Rheinau kritisiert, dass die Nagra von sich aus zu früh den Fokus auf das Zürcher Weinland gelegt und das Standortgebiet «Zürich Nordost» somit zu grosses Gewicht für ein mögliches Tiefenlager erhalten habe. Sie erwartet, dass die Überprüfung aller sechs Standortgebiete mit der gleichen Datendichte erfolgt.
Die ZPW fürchtet, dass ein möglicher Standort im Zürcher Weinland negative Auswirkungen auf die künftige Entwicklung der Region habe. Sie verlangt, dass die zu erwartende Verkehrssituation während dem Bau und dem späteren Betrieb des Tiefenlagers transparent dargestellt werde.
Der Fokus sei zu früh auf das Zürcher Weinland gerichtet worden, kritisieren die Gemeinden Rheinau und Trüllikon sowie das Forum Opalinus. Das Forum Opalinus hält jedoch fest, dass in Etappe 1 die sicherheitstechnische Überprüfung in allen sechs ausgewählten Standortgebieten intensiv und mit Sorgfalt durchgeführt wurde. Forum VERA Weinland weist darauf hin, dass der höhere Untersuchungsstand für das Zürcher Weinland nicht bedeuten dürfe, dass auf diese Gegend fokussiert werde. Nach Meinung der SP Schweiz steht das Standortgebiet «Zürich Nordost» trotz aller gegenteiligen Beteuerungen im Vordergrund für den Bau eines geologischen Tiefenlagers und soll nun über ein wissenschaftlich zweifelhaftes Verfahren besiegelt werden. Aus Sicht der Stadt Winterthur besteht hingegen kein Grund zur Befürchtung, dass der am Beispiel des Opalinustons im Zürcher Weinland geführte Entsorgungsnachweis die Standortsuche in Etappe 1 präjudiziert haben könnte.