Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
Richtlinien14. Aufgrund der von den Oberflächenanlagen ausgehenden Zugangsbauwerke (Schacht, Rampe) spielen die Grundwasserverhältnisse vor Ort eine wichtige Rolle. Der Hauptunterschied zwischen den Oberflächenanlagen und den Anlagen in der Tiefe bezüglich Sicherheit besteht darin, dass erstere auf die Betriebssicherheit ausgelegt werden müssen. Nach dem Verschluss des Tiefenlagers werden die Oberflächenanlagen zurück gebaut.
Die untertägigen Anlagen inkl. Zugangsbauwerke sind auf die Betriebssicherheit und im Wirtgestein zusätzlich auf die Langzeitsicherheit auszulegen. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsanforderungen und Schutzkriterien wie für die Oberflächenanlagen. Sowohl für untertägige als auch obertägige Anlagen sind entsprechende UVPs vorzunehmen, die den Einfluss dieser Anlagen auf die Grundwasservorkommen der Umgebung berücksichtigen müssen. Zudem sind Grund- und Trinkwasser als Teile der Umwelt Bestandteil des Sicherheitsnachweises, den die Entsorgungspflichtigen erbringen müssen. Im Kapitel «3.6.5 Grundwasser und Hydrogeologie» wird ausführlicher darauf eingegangen.
3.6.3 Transporte
Für die Stadt Schaffhausen, ÖBS und Pro Natura SH ist nicht nachvollziehbar, wieso sich die Risikofrage ausschliesslich auf den geologischen Untergrund beziehen soll und die zukünftigen Transportwege erst in einer späteren Phase beachtet werden sollen. Die Transporte müssten für die Standortauswahl ebenso massgebend sein wie der geologische Untergrund und daher bereits in Etappe 1 betrachtet werden. Auch LoTi und die SPD Hohentengen sind der Ansicht, dass transportlogistische Fragen jetzt schon Bestandteil der sicherheitstechnischen Fragen und Anforderungen sein müssten. Massnahmen zu den Auswirkungen des Transports sowie eventueller Unfälle sollten laut BUND RV Hochrhein im Sachplan festgeschrieben sein. Die CDU Jestetten fordert ergänzende Untersuchungen zur technischen Handhabung der Einlagerung (Transport, Verpackung etc.).
Die Transportwege sollen nach Ansicht des Kantons LU, IGLK und Einzelpersonen möglichst kurz sein. Die Frage der Verkehrserschliessung und der sicheren Transportwege ist für die Gemeinde Marthalen, RWU und ZPW von grosser Bedeutung. ZPW fordert, die zu erwartende Verkehrssituation während einer allfälligen Bauphase und einem möglichen Betrieb des Tiefenlagers transparent darzustellen. Nach Ansicht der RWU sind die Anfahrtswege bedeutsamer als die in den Detailkarten dargestellten Schutzobjekte von nationaler Bedeutung.
Der Transport radioaktiver Abfälle ist gemäss den Grünen NW, ÖDP Kreisverband Waldshut, BUND RV Hochrhein sowie Einzelpersonen mit (zu) grossen Risiken verbunden.
Die SVP Brugg und der ÖDP Kreisverband Waldshut weisen auf die Protestaktionen beim Castoren-Transport zum deutschen Zwischenlager Gorleben hin und vermuten, dass solche Konflikte auch an der Transportstrecke zum geologischen Tiefenlager in der Schweiz entstehen könnten. Allgemein wird seitens der SVP Brugg gefordert, dass die Transporte und das Umladen «je einfacher, desto sicherer» abzuwickeln sind.
Der Kanton NW merkt an, dass für den Transport von radioaktiven Abfällen in das Engelberger Tal ein eigener Bahnanschluss realisiert werden müsste.
Gemäss der SPD Jestetten-Altenburg muss ausgeschlossen werden, dass Transporte zu einem schweizerischen Endlagerstandort über deutsches Gebiet führen.
Würdigung
Die Transporte von radioaktiven Abfällen sind gesetzlich geregelt und bewilligungspflichtig. In der Schweiz erfolgen Transporte radioaktiver Materialien seit Jahren sicher und ohne Zwischenfälle. Die ent-
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14 Z. B.: ENSI-G04: Auslegung und Betrieb von Lagern für radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente, Richtlinie für die schweizerischen Kernanlagen, September 2010.