Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
Die in der deutschen Presse diskutierte Häufung von Krebserkrankungen im Umkreis der Asse steht im Gegensatz zu Umweltprobennahmen des deutschen Bundesamts für Strahlenschutz und Messungen des niedersächsischen Umweltamtes seit 1960, mit denen in Abluft, Grund- und Oberflächenwässern kein Eintrag von Radioaktivität in die Umgebung der Schachtanlage Asse festgestellt wurde. Deshalb kann die erhöhte Anzahl Erkrankungen nicht auf die eingelagerten Abfälle zurückgeführt werden. Bei Asse handelt es sich zudem um ein umgenutztes Salzbergwerk, welches unter dem geltenden Berg- und nicht unter dem heute geltenden deutschen Atomrecht17 errichtet wurde. Die Tiefenlager in der Schweiz werden gemäss der Kernenergiegesetzgebung speziell für die Lagerung von radioaktiven Abfällen ausgelegt. Sie müssen deshalb den geltenden Strahlenschutz-Vorgaben entsprechen. Diese beinhalten insbesondere einen maximalen Jahresdosisgrenzwert für die Bevölkerung. Dieser Wert liegt deutlich unter der durch die natürliche Strahlenbelastung verursachten Dosis.
Das Lebenszeitrisiko für die Bevölkerung, spontan an Krebs zu erkranken, liegt nach der aktuellen Auswertung des Bundesamts für Statistik18 in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Institut für Krebsepidemiologie und Registrierung bei etwa 20 % für Frauen und 25 % für Männer unter 70 Jahren. Die für ein verschlossenes Tiefenlager berechneten radiologischen Risiken liegen weit unter diesem spontanen Risiko, da die behördlichen Vorgaben zur Dosis (in Richtlinie ENSI-G03) weit unterhalb der natürlich vorkommenden Dosen liegen.
3.6.5 Grundwasser und Hydrogeologie
Die Kantone AG und SO fordern, dass die Zugangsbauwerke (und damit die Oberflächenanlagen) so zu platzieren sind, dass dabei keine grösseren nutzbaren Grundwasserströme durchfahren werden und die Trinkwasserversorgung im Planungsperimeter nicht negativ beeinträchtigt wird. Zusätzlich verlangt der Kanton AG, dass ein Gutachten die Einflüsse von aufsteigenden Thermalwässern auf die sicherheitstechnischen Vorgaben des Sachplans ausleuchtet.
Der Kanton BS weist darauf hin, dass die regionalen hydrogeologischen Verhältnisse bisher noch zu wenig bekannt sind und verlangt, dass die Aspekte der regionalen Hydrogeologie für alle Standortgebiete vertiefter untersucht werden.
Laut den Grünen Bezirk Bülach, Grünen Bezirk Zurzach, Grünen Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, Klar! Züri Unterland, NOE, Pro Natura Schweiz und SES könnten Eiszeiten nicht absehbare Auswirkungen auf die Grundwasserströmungen in vorhandenen und neuen Klüften haben. Die Grünen TG sowie die Allianz Thurgau Nein-zu-neuen-AKW halten fest, dass das Eindringen von Wasser mit all seinen schädlichen Folgen während der gesamten Einlagerungsdauer nicht zu 100 % ausgeschlossen werden kann.
Würdigung
Geologische Tiefenlager sind nach schweizerischer Kernenergiegesetzgebung grundsätzlich so auszulegen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt dauernd gewährleistet ist. Grundwasservorkommen sind Teil der Umwelt, für deren Schutz ein umfassender Sicherheitsnachweis vorzulegen ist. Die spezifischen Grundsätze für Auslegung, Betrieb, Verschluss und Nachverschlussphase eines geologischen Tiefenlagers und die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis sind in der Richtlinie ENSI-G03 festgelegt. Die Entsorgungspflichtigen haben ab Etappe 2 mit standortspezifischen Sicherheitsanalysen aufzuzeigen, dass die seitens ENSI formulierten Schutzkriterien eingehalten werden. Für die über einem Tiefenlager oder in dessen Umgebung lebende Bevölkerung dürfen dabei keine radiologischen Konsequenzen entstehen, die mehr als einem kleinen Bruchteil der natürlich vorhandenen radiologischen Belastung entsprechen (Schutzkriterium 0.1 mSv pro Jahr gemäss ENSI-G03). Dies schliesst in den Sicherheitsanalysen die Kon-
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17 Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (AtG), ursprüngliche Fassung vom 23.12.1959, letztmalig geändert am 31.07.2011.
18 Bundesamt für Statistik (BFS), National Institute for Cancer Epidemiology and Registration (NICER), Schweizer Kinderkrebsregister (SKKR) (2011): Krebs in der Schweiz. Stand und Entwicklung von 1983 bis 2007. Nr. 1177- 1000.