Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

Für die Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V. ist die Kontrolle des gesamten Lagers nicht gegeben, da sie nur für das Pilotlager vorgesehen sei. Während und nach der Betriebsphase könne nicht festgestellt werden, ob im Hauptlager ein Störfall vorliege. Eine Einzelperson merkt an, dass die langfristige Rückholbarkeit zwar unverzichtbar sei, dies aber im Widerspruch zu den offiziellen «Anforderungen an ein geologisches Tiefenlager» stehe, bei welchen der Verschluss eines Tiefenlagers innerhalb weniger Jahre vorgesehen sei.

Würdigung

Überwachung und Rückholung sind wesentlicher Bestandteil des Lagerkonzepts. Wie unter Kapitel «2.3.4 Lagerkonzept» festgehalten, schreibt das KEG ein Lagerkonzept vor, welches die langfristige Sicherheit nach dem Verschluss durch ein sicherheitstechnisches und geologisches Mehrfachbarrierensystem sicherstellt und unabhängig von gesellschaftlichen Entwicklungen ist.

Gemäss KEG muss die Rückholung der radioaktiven Abfälle bis zu einem allfälligen Verschluss jedoch ohne grossen Aufwand möglich sein. Da dies einen Einfluss auf die Auslegung des Tiefenlagers hat, wird von der Richtlinie ENSI-G03 bereits bei der Einreichung des Gesuchs für die Baubewilligung eines Tiefenlagers ein Konzept für eine allfällige Rückholung der radioaktiven Abfälle verlangt. Die sicherheitsrelevanten Techniken für die Rückholung der Abfallgebinde sind bis zum Zeitpunkt des Gesuchs für die Betriebsbewilligung in den Testbereichen (untertägiges Felslabor) zu erproben und deren Funktionstüchtigkeit nachzuweisen.

Wenn die Einlagerung der radioaktiven Abfälle abgeschlossen ist, muss die Eigentümerin oder der Eigentümer eines geologischen Tiefenlagers den im Hinblick auf die Baubewilligung eingereichten Plan für die Beobachtungsphase und den Verschluss des Lagers aktualisieren und als Projekt vorlegen. Die Resultate der Beobachtungsphase liefern die Grundlagen zur abschliessenden Beurteilung der Langzeitsicherheit. Der Bundesrat ordnet den Verschluss erst an, wenn der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist.

Die geologischen Tiefenlager werden schrittweise verfüllt und so in einen passiv sicheren Zustand überführt. Während dieser Zeit ist eine erleichterte Rückholung der Abfälle möglich. Die radioaktiven Abfälle können auch nach dem Verschluss aus einem geologischen Tiefenlager zurückgeholt werden. Dies ist jedoch mit einem grösseren finanziellen und technischen Aufwand verbunden.

3.6.12 Markierung

Die Gemeinde Wittnau, die Grünen ZH und die SP Beringen bemängeln, dass ein Konzept für die Markierung eines geologischen Tiefenlagers fehle. Obwohl das Kernenergiegesetz eine dauerhafte Markierung vorschreibe, so die Grünen Bezirk Bülach und die SP SH, gebe es für den Konflikt, ob aus gesellschaftspolitischen Gründen auf die Markierung verzichtet werden soll oder ob diese wegen Nutzungskonflikten notwendig sein müsse, keine Antworten und keine Lösungen. Aus Sicht der Grünen Bezirk Zurzach, Grünen NW, Grünen Partei Schweiz, SP OW, SP SH, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, IGLK, Klar! Züri Unterland, NOE, Pro Natura Schweiz und SES ist nicht klar, wie eine dauerhafte Markierung nicht nur Informationen über den Lagerstandort, sondern auch über den Inhalt, dessen Gefährlichkeit und die richtige Umgangsweise mit radioaktiven Abfällen an künftige Generationen übermittelt werden könne. Die SP Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, NOE, Pro Natura Schweiz und SES weisen darauf hin, dass es für diese Fragestellung weltweit noch keine Lösung gebe.

Gemäss NWA Basel und einer Einzelperson ist aufzuzeigen, wie verhindert wird, dass zukünftige Generationen in den Bereich des geologischen Tiefenlagers hineinbohren. Die SP Schweiz, SP SH, SP Weinland und NWA Basel verlangen, dass die Frage der dauerhaften Markierung und der Informationsübergabe mit hoher Intensität angegangen wird. Dabei müsse der Widerspruch beachtet werden, wonach einerseits geologische Tiefenlager wegen Nutzungskonflikten erkennbar sein müssten, anderseits aber nicht zur Zielscheibe von Terrorangriffen werden dürften. Für die Grünen NW ist dieser Konflikt nicht gelöst. Ausserdem müssen nach Ansicht der SP Schweiz, SP SH und SP Weinland beim Konzept der In-