Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
formationsübermittlung neue Bedrohungen wie etwa Attacken auf moderne Kommunikationssysteme berücksichtigt werden.
Würdigung
Fragen der Langzeitarchivierung von Informationen und der Markierung von geologischen Tiefenlagern werden sowohl in der Schweiz als auch auf internationaler Ebene von Behörden und Fachexpertinnen und -experten diskutiert. Zum Thema «Markierung» sind in den letzten 40 Jahren Hunderte von wissenschaftlichen Studien und Fachartikeln veröffentlicht worden. Im Rahmen des Forschungsprogramms «Radioaktive Abfälle» veröffentlichte das BFE im Juli 2010 eine Literaturstudie24, welche einen Überblick über den Stand von Wissenschaft und Technik bezüglich Markierung und Wissenserhalt im Zusammenhang mit geologischen Tiefenlagern gibt. Diese Literaturstudie ermöglicht es, die Fragen der Markierung grundsätzlich und systematisch auszuleuchten. Eine wichtige Erkenntnis ist, dass eine ganzheitliche Betrachtung eines Konzepts unter Einbezug aller technischen und nicht-technischen Faktoren erfolgen muss. Die Erkenntnisse der Studie fliessen zurzeit in die internationale Diskussion ein. Das BFE beteiligt sich ausserdem an einem Projekt der OECD mit dem Titel «Preservation of Records, Knowledge and Memory Across Generations» («Erhalt von Aufzeichnungen, Wissen und Daten über verschiedene Generationen hinweg»).
Es ist unbestritten, dass Wissen zum Standort und zum Inhalt von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Abfälle für künftige Generationen erhalten bleiben muss. Das KEG schreibt deshalb die Festlegung eines Schutzbereichs um das Lager vor, der im Grundbuch angemerkt und im Richt- bzw. Nutzungsplan eingetragen werden muss. Weiter sorgt der Bundesrat dafür, dass die Informationen über das Lager, die eingelagerten Abfälle und den Schutzbereich aufbewahrt werden und die Kenntnisse darüber erhalten bleiben. Er kann entsprechende Daten anderen Staaten oder internationalen Organisationen mitteilen. Zudem schreibt der Bundesrat gemäss KEG die dauerhafte Markierung vor. Die KEV verpflichtet deshalb den Eigentümer eines Tiefenlagers, eine Dokumentation zu erstellen, die für eine langfristige Sicherstellung der Kenntnisse über das geologische Tiefenlager geeignet ist. Die Dokumentation muss die Lage und Ausdehnung der Untertagebauten, das Inventar der eingelagerten radioaktiven Abfälle (in Art und Menge aufgeteilt nach den Lagerräumen), die Auslegung der technischen Sicherheitsbarrieren einschliesslich der Versiegelung der Zugänge sowie die Grundlagen und Ergebnisse der endgültigen Analyse der Langzeitsicherheit umfassen. Nach dem Verschluss des Lagers oder nach Ablauf der Überwachungsfrist muss die Dokumentation dem Bund übergeben werden. Was diese Dokumentation im Detail beinhaltet und in welcher Form sie zu erstellen ist, ist Inhalt der laufenden Forschungsprojekte, deren Ergebnisse spätestens dann vorliegen müssen, wenn Baugesuche für geologische Tiefenlager eingereicht werden.
3.7 Zusätzliche Untersuchungen
Um das Hauptaugenmerk auf den Sicherheitsaspekten zu behalten, erachtet es der Kanton AG als unerlässlich, dass die in der Stellungnahme des AdK aufgeführten erdwissenschaftlichen Untersuchungen für Etappe 2 angeordnet werden.
Der Kanton BL teilt die Einschätzung der AG SiKa/KES, wonach in Etappe 2 zusätzliche Untersuchungen nötig sind.
Der Kanton TG akzeptiert die Ergebnisse der Etappe 1 grundsätzlich, sofern gewährleistet sei, dass die offenen Fragen und Ungewissheiten in Etappe 2 bearbeitet werden, bevor die geplante Selektion der Standortgebiete vorgenommen wird. Der Kanton SH kritisiert die seiner Meinung nach unvollständigen naturwissenschaftlich-technischen Untersuchungen. Die Kantone SH und TG fordern sowohl generelle, lagerspezifische (u. a. Gasproblematik, chemische Prozesses, felsmechanische Untersuchungen, Überprü-
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24 Buser M. (2010): Literaturstudie zum Stand der Markierung von geologischen Tiefenlagern, Bundesamt für Energie BFE, Bern.