Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

fung der Lagerkonzeption) als auch standortspezifische Untersuchungen (u. a. Felduntersuchungen, geodynamische Modelle und langfristige Modelle zur Entwicklung in den Standortgebieten), bevor die provisorischen Sicherheitsanalysen durchgeführt werden und die Einengung auf mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie erfolgen kann.

Der Kanton SO unterstützt die Forderung des AdK, wonach die wichtigsten und grössten Wissenslücken so rasch wie möglich, sicher jedoch vor Abschluss der Etappe 2 bzw. vor der Einengung der Standortgebiete, geschlossen werden müssen. Er beantragt, dass vor Beginn von Etappe 2 darzulegen sei, wie dem Prinzip «Sicherheit zuerst» bei der Suche nach dem am besten geeigneten Standort in Etappe 2 konkrete Nachachtung verschafft werde.

Der Kanton ZH fordert, dass eine tatsächliche Vergleichbarkeit der Standortgebiete hergestellt und für Etappe 2 eine gleichwertige Datengrundlage vorliegt.

Die Gemeinde Dachsen ist der Meinung, dass die durch die Nagra in Etappe 2 durchzuführenden ergänzenden Untersuchungen im Einvernehmen mit dem Ausschuss der Kantone zu planen seien.

Der CHGEOL erachtet es als unabdingbar, dass im Rahmen der weiteren Evaluation durch den Einsatz geeigneter Untersuchungsmethoden ein für alle Regionen vergleichbarer Wissensstand erreicht wird.

Die Stadt Aarau, die Gemeinden Däniken, Erlinsbach SO, Gretzenbach, Küttigen, Oberentfelden, Schönenwerd, Starrkirch-Wil, Stüsslingen, der PRA, der Regionalverband Suhrental sowie der Zofingenregio Regionalverband fordern, dass der unterschiedliche Wissensstand der Standortgebiete vor Selektionen oder Vorentscheiden durch zusätzliche Untersuchungen auf einen vergleichbaren Stand gebracht wird. Die Stadt Zürich ist der Ansicht, dass alle Standortgebiete hinsichtlich der Untersuchungsgegenstände und Untersuchungstiefe auf denselben Kenntnisstand zu bringen seien, bevor diese einer vergleichenden Bewertung und Beurteilung unterzogen würden. Auch die Gemeinden Elfingen und Würenlingen erachten es als notwendig, dass alle Standortregionen durch weitere Abklärungen auf den gleichen, einheitlichen und untereinander vergleichbaren technischen Wissensstand gebracht würden.

Die Stadt Bülach, die Gemeinden Endingen, Niederglatt und Oberweningen sowie das Forum Lägern-Nord fordern vertiefte Felduntersuchungen, um die Entscheidungsreife für den Einengungsprozess herzustellen. Die Resultate müssten noch vor Ende der Etappe 2 vorliegen. Die Gemeinden Remigen und Riniken sind der Ansicht, dass gegebenenfalls Probebohrungen, welche laut Sachplan in der dritten Etappe vorgesehen sind, bereits in der zweiten Etappe auszuführen seien. Die Grünen Bezirk Zurzach, die Grüne Partei Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, NOE, Pro Natura Schweiz und SES fordern, die Untersuchungen jetzt nachzuholen und nicht erst in Etappe 3. Die Gemeinde Trüllikon, die Grünen Bezirk Bülach und das Forum Opalinus halten die Vergleichbarkeit aktuell noch nicht für gegeben. Aus Sicht der Gemeinden Gallenkirch, Linn, Oberbözberg und Unterbözberg müssten bereits in Etappe 1 Probebohrungen durchgeführt werden, da nur diese konkrete Kriterien für eine zuverlässige Beurteilung der Sicherheit liefern würden. Für die Gemeinden Boningen, Härkingen, Neuendorf, Rickenbach SO, Trimbach, Walterswil SO, Wangen bei Olten und Wolfwil sind die bisherigen Abklärungen für den Abschluss von Etappe 1 ungenügend. Die Städte Winterthur und Zürich fordern ergänzende sicherheitstechnische und geologische Untersuchungen (z. B. 3D-Seismik, nichtstandortgebundene Bohrungen) in Etappe 2, um eine gleichermassen gesicherte Entscheidungsgrundlage für alle Standorte zu haben. Die Gemeinde Rheinau erwartet, dass die weitere Überprüfung nach der gleichen Datendichte und mit höchster wissenschaftlicher Sorgfalt, unabhängig von ideologischer und politischer Beeinflussung, erfolgt. Der Landkreis Konstanz sowie die Gemeinde Moos gehen davon aus, dass für die Vergleichbarkeit der Standorte Untersuchungen im gleichen Umfang durchgeführt werden, wie dies im Standortgebiet «Zürich Nordost» im Zuge des Entsorgungsnachweises erfolgte.

Die Stadt Schaffhausen, ÖBS und Pro Natura SH hinterfragen die Absicht, bis zur Etappe 3 Wissensgleichstand zwischen den Standortgebieten herzustellen, ohne dass Präjudizen für die Standortfestlegung geschaffen werden. Sie haben den Verdacht, dass der erste Eindruck über eine Standortregion entscheidend ist. Dennoch erwarten die Stadt Schaffhausen, ÖBS und Pro Natura SH vor dem Einengungsprozess ergänzende Untersuchungen (z. B. in Bezug auf Mikroorganismen, Gasproblematik, Wirtgesteine und die umgebenden geologischen Schichten, tektonische Brüche, glaziale Tiefenerosion, Ein-