Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

NTB 10-01 «Beurteilung der geologischen Unterlagen für die provisorischen Sicherheitsanalysen in SGT Etappe 2 - Klärung der Notwendigkeit ergänzender geologischer Untersuchungen» dar.

Nach Prüfung dieses Berichts kam das ENSI im März 2011 zum Schluss, dass der notwendige geologische Kenntnisstand mit den von der Nagra bereits begonnenen oder noch geplanten Untersuchungen sowie den vom ENSI in 41 Forderungen definierten Ergänzungen erreicht werden kann. Die 41 Ergänzungen betreffen unter anderem den Kenntnisstand der Wirtgesteine, die geologisch-tektonischen Verhältnisse der Standortgebiete, die Langzeitentwicklung der Standortgebiete, die hydrogeologischen Kenntnisse der Standortgebiete und die bautechnische Machbarkeit. Die KNS schliesst sich in ihrer Stellungnahme vom Juni 2011 dem Fazit des ENSI grundsätzlich an. Nach Ansicht der KNS sind jedoch zusätzliche 2D-Seismikuntersuchungen in den Regionen der Standortgebiete «Jura-Südfuss» und «Südranden» sowie eine anschliessende Lagebeurteilung erforderlich.

Die «Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone» und die sie unterstützende «Kantonale Expertengruppe Sicherheit» haben festgestellt, dass nach Abschluss von Etappe 1 massgebliche Ungewissheiten bezüglich der potenziellen Standortgebiete bestehen. Sie begrüssen deshalb die vorgesehenen ergänzenden Untersuchungen und fordern nach Vorliegen der Resultate einen Zwischenhalt zur Beurteilung der aktuellen Daten. Im Rahmen von Fachgesprächen mit Beizug der Kantone und der KNS werden deshalb in Etappe 2 die Resultate der jeweils getätigten Untersuchungen vertieft diskutiert. Es wird durch das ENSI vor der Einreichung der Vorschläge der Nagra beurteilt, ob die Kenntnisse für die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich ausreichen. Damit wird diese Frage geklärt sein, bevor der Bundesrat über eine Einengung der Standorte und den Abschluss von Etappe 2 befindet.

3.8 Raumplanung

3.8.1 Verhältnis Sachplan-Richtplan

Eine Koordination zwischen Sachplan und kantonalen Richtplänen bei grösseren Vorhaben sei zwingend erforderlich, so ÖBS und Pro Natura SH.

FSU hält es für angebracht, dass – aufgrund der langen Vorbereitungszeiten für Etappe 2 – das wünschbare bzw. gewünschte Verhältnis von Sachplan zu Richtplan inkl. Detaillierungsgrad der Informationen frühzeitig zu bestimmen sei und dabei festgelegt werde, welcher Koordinationstand wann erreichbar sei.

Im Weiteren fordert eine Einzelperson den Bund dazu auf, dafür zu sorgen, dass mögliche Standorte für ein Zwischen- oder Endlager als Vororientierung in den kantonalen Richtplänen aufgenommen werden.

Würdigung

Das Verhältnis zwischen Richtplan und Sachplan ist im Raumplanungsgesetz geregelt, welches eine gegenseitige Berücksichtigung von kantonalen und Bundesinteressen vorsieht. Im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager werden der Verfahrensablauf und die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen weiter konkretisiert.

Der Bund zeigt in den Sachplänen, wie er von seinem planerischen Ermessen Gebrauch machen will, namentlich welche Sachziele er verfolgt, wie er diese aufeinander und mit den Raumordnungszielen abstimmt und nach welchen Prioritäten die Aufgaben des Bundes räumlich umgesetzt werden sollen. Die Kantone schaffen eine Raumplanung, welche der zweckmässigen Nutzung und geordneten Besiedlung ihres Gebiets dient, und bestimmen, wie sich ihr Gebiet in den Grundzügen räumlich entwickeln soll. Sie berücksichtigen dabei die Sachpläne des Bundes, welche für die Kantone verbindlich sind.

Im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager wird definiert, welcher Koordinationsstand zu welchem Zeitpunkt erreicht werden soll. Der Zeitpunkt des Eintrags der räumlichen Sachplan-